Nach Ende der Corona-Auflagen ist das Vergnügen zurück – in Halle steigt die Vergnügungssteuer im ersten Quartal auf 332.000 Euro (+256.00 Euro mehr als ein Jahr zuvor)
In den ersten 3 Monaten 2022 nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 2 402 Tsd. EUR Vergnügungssteuer ein.
Das waren 1 930 Tsd. EUR mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum (472 Tsd. EUR). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stiegen die Einzahlungen im Vergleich zum I. Quartal 2021 um 409 % und lagen 1/5 unter dem Niveau des I. Quartals 2020, in dem 2 984 Tsd. EUR Vergnügungssteuer verbucht wurden.
Bis zum 31.03.2022 standen den 3 kreisfreien Städten 873 Tsd. EUR Vergnügungssteuer zur Verfügung. Im Vorjahreszeitraum 2021 ergaben sich 241 Tsd. EUR Einzahlungen und damit eine Steigerung von 632 Tsd. EUR bzw. 262 %. Die Landeshauptstadt Magdeburg verbuchte 457 Tsd. EUR Vergnügungssteuer in den ersten 3 Monaten 2022. Das waren 310 Tsd. EUR mehr als 2021 (+148 Tsd. EUR). Im I. Quartal 2022 nahm die Stadt Halle (Saale) 332 Tsd. EUR (+256 Tsd. EUR) und die Stadt Dessau-Roßlau 84 Tsd. EUR (+67 Tsd. EUR) ein.
1 529 Tsd. EUR Vergnügungssteuer flossen im I. Quartal 2022 in die Kassen der kreisangehörigen Gemeinden. Das waren 1 298 Tsd. EUR bzw. 562 % mehr Einzahlungen als im Vorjahreszeitraum. Von den kreisangehörigen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt erhoben 100 von 215 Gemeinden in den ersten 3 Monaten 2022 Vergnügungssteuer. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichneten 82 Gemeinden einen Anstieg der Einzahlungen der örtlichen Steuer auf das “Vergnügen“ und 13 Gemeinden einen Rückgang der Einzahlungen.
Die höchsten Vergnügungssteuereinzahlungen bis zum 31.03.2022 im kreisangehörigen Raum verbuchte die Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 102 Tsd. EUR (+94 Tsd. EUR). Es folgten die Städte Zeitz mit 90 Tsd. EUR (+89 Tsd. EUR) und Sangerhausen mit 89 Tsd. EUR (+88 Tsd. EUR). Die höchsten Einbußen an Vergnügungssteuer im I. Quartal 2022 verzeichneten die Städte Thale mit 6 Tsd. EUR (-8 Tsd. EUR), Allstedt mit 1 Tsd. EUR (-5 Tsd. EUR) und Burg mit 16 Tsd. EUR (-5 Tsd. EUR) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Vergnügungssteuer ist ein Begriff aus dem vorvorigen Jahrhundert, das würde heute niemand mehr so erfinden.