Nach Geiselnahme durch den Halle-Attentäter in der JVA Burg erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat die Ermittlungen in einem Fall, in welchem einem Strafgefangenen zur Last gelegt wird, am Abend des 12. Dezember 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht zu haben, um aus dem Gefängnis zu fliehen, zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Stendal erhoben. Der Strafgefangene erscheint hinreichend verdächtig, am Vorfallsabend zwischen 21:00 Uhr und 21:34 Uhr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Burg sich zweier Bediensteter bemächtigt zu haben, um diese durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung zu einer Handlung (hier: dem Öffnen von Türen und Toren zwecks eigener Flucht) zu nötigen.
Dieses Geschehen begründet nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft den Tatverdacht einer vollendeten Geiselnahme gemäß § 239b Abs. 1 StGB. Da der Strafgefangene seine Drohung mit einem selbstgefertigten Schussapparat verwirklicht haben soll, und zwar unter Vorhalten des Apparats und dem Hinweis darauf, dass es sich um eine geladene Waffe handele, wird ihm zudem ein tateinheitlicher Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt (§§ 2 Abs. 3, 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG). Der Strafgefangene konnte auf diese Weise bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen. Hier soll er mit dem Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen haben und dabei bekundet haben, der nächste Schuss sitze. Die Außentore der Anstalt blieben indes verschlossen, sodass eine Flucht verhindert werden konnte. Der Strafgefangene konnte letztlich von Justizvollzugsbediensteten überwältigt werden.
Der Gesetzgeber sieht für den Fall der Verurteilung einen Strafrahmen von 5-15 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Es ist interessant dass der Gefangene allein an den Pranger gestellt wird.
Warum wird nicht mal das versagen der Justiz thematisiert?
Es würde mich mal interessieren, wie ein Gefangener, der als sehr gefährlich gilt, dort die Möglichkeit bekommt, eine Waffe zu Bauen.
Außerdem finde ich die jetzige Aussage, er habe in die Luft geschossen, für Fragwürdig.
„Warum wird nicht mal das versagen der Justiz thematisiert?
Es würde mich mal interessieren, wie ein Gefangener, der als sehr gefährlich gilt, dort die Möglichkeit bekommt, eine Waffe zu Bauen.“
Wenn schon die Polizei bei diesem Straftäter kläglich versagt hat, kann man von den Justizbeamten doch wirklich keine Wunder erwarten.
Du weißt doch nicht was du erzählst, du Schlaumeier. Haste schon mal Stationsdienst gemacht? Nee. Nur von außen glotzen und kommentieren. Jeh in deine Werkhalle und pumpe Reifen auf!
Und? Was soll dabei rauskommen? Für immer ins Gefängnis? Ist doch albern, kostet sinnbefreit Geld und raubt wertvolle Arbeitszeit.
Ja, der verurteilte rechtsextreme Terrorist, der die jüdische Gemeinde in Halle massakrieren wollte und, als dies misslang, wahllos zwei Menschen ermorderte, gehört für immer ins Gefängnis.
in meiner Erinnerung wurde er doch mit der Begründung, „der besonderen Schwere der Schuld“ zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
Er hat doch schon lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung, mehr geht ja hierzulande nicht. Wozu dann noch ein Prozess. Aus meiner Sicht Verschwendung von Ressourcen.. und man bietet dem Typen so wieder ein Forum
Da die Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft werden muss, ergibt eine neue Anklage schon Sinn. Er könnte mdst. 15 Jahre für das erste Urtel im Knast schmoren und danach wird eben das neue Urteil vollstreckt. Eine neue Anklage muss auch erfolgen. Alles andere nennt man übrigens Strafvereitelung.
Fazit: Er kommt nicht so schnell in den Genuss der komfortablen Sicherungsverwahrung (die dem Steuerzahler übrigens einiges mehr kostet) und kann schön in Strafhaft bleiben.
Alles hochwichtige Kommentare. Von wichtigen Schreiberlingen. Schaut Polizeiruf und ermiittelt mit.Das passt.🤣🤣