Nach Geiselnahme durch den Halle-Attentäter in der JVA Burg erhebt die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage

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9 Antworten

  1. Bernd sagt:

    Es ist interessant dass der Gefangene allein an den Pranger gestellt wird.

    Warum wird nicht mal das versagen der Justiz thematisiert?
    Es würde mich mal interessieren, wie ein Gefangener, der als sehr gefährlich gilt, dort die Möglichkeit bekommt, eine Waffe zu Bauen.
    Außerdem finde ich die jetzige Aussage, er habe in die Luft geschossen, für Fragwürdig.

    • Ironie sagt:

      „Warum wird nicht mal das versagen der Justiz thematisiert?
      Es würde mich mal interessieren, wie ein Gefangener, der als sehr gefährlich gilt, dort die Möglichkeit bekommt, eine Waffe zu Bauen.“

      Wenn schon die Polizei bei diesem Straftäter kläglich versagt hat, kann man von den Justizbeamten doch wirklich keine Wunder erwarten.

    • Kenner sagt:

      Du weißt doch nicht was du erzählst, du Schlaumeier. Haste schon mal Stationsdienst gemacht? Nee. Nur von außen glotzen und kommentieren. Jeh in deine Werkhalle und pumpe Reifen auf!

  2. Kevin S. sagt:

    Und? Was soll dabei rauskommen? Für immer ins Gefängnis? Ist doch albern, kostet sinnbefreit Geld und raubt wertvolle Arbeitszeit.

    • Durchschnittsverbraucher sagt:

      Ja, der verurteilte rechtsextreme Terrorist, der die jüdische Gemeinde in Halle massakrieren wollte und, als dies misslang, wahllos zwei Menschen ermorderte, gehört für immer ins Gefängnis.

  3. Krypton sagt:

    in meiner Erinnerung wurde er doch mit der Begründung, „der besonderen Schwere der Schuld“ zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.

  4. Mephisto sagt:

    Er hat doch schon lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung, mehr geht ja hierzulande nicht. Wozu dann noch ein Prozess. Aus meiner Sicht Verschwendung von Ressourcen.. und man bietet dem Typen so wieder ein Forum

    • Du irrst gewaltig... sagt:

      Da die Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft werden muss, ergibt eine neue Anklage schon Sinn. Er könnte mdst. 15 Jahre für das erste Urtel im Knast schmoren und danach wird eben das neue Urteil vollstreckt. Eine neue Anklage muss auch erfolgen. Alles andere nennt man übrigens Strafvereitelung.

      Fazit: Er kommt nicht so schnell in den Genuss der komfortablen Sicherungsverwahrung (die dem Steuerzahler übrigens einiges mehr kostet) und kann schön in Strafhaft bleiben.

      • Hptm.Fuchs sagt:

        Alles hochwichtige Kommentare. Von wichtigen Schreiberlingen. Schaut Polizeiruf und ermiittelt mit.Das passt.🤣🤣