Neubau für 2,8 Millionen Euro: Richtfest für neues Feuerwehrhaus in Lettin

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Keine Antworten

  1. Florian 🚒 sagt:

    „…welche hohe Priorität die Feuerwehren genießen.“ Aha. Ganz neue Töne, Herr Geier 😳 So ein Heuchler! Gleichzeitig aber den freien Eintritt in die Bäder für die Feuerwehrleute ablehnen 🙈 Für die Freiwilligen wird nichts zur Anerkennung getan, nichts. Alles selbstverständlich 🤷 Der kann froh sein, dass die Freiwilligen mit Leidenschaft „dabei“ sind!

    • linke Verschwörung sagt:

      Der Geier kann nichts dafür.Zuerst müsste der Rat zustimmen.
      Das macht er aber nicht mehrheitlich , weil der Vorschlag ursprünglich von der AFD kam – da haben sich Linke,Grüne u. SPD versprochen immer dagegen zu stimmen , egal worum es geht. Wegen dieser linken Blockade des Rates, die das Geld lieber für Linke Vereine ausgeben wollen ,wie Halle gegen Rechts , als für die Feuerwehr , ist diese eigentlich verdiente kleine Anerkennung der Verwaltung für ihre ehrenamtlichen Feuerwehrleute nicht umgesetzt worden.

  2. Fröhliches False-Flag-Richtfest sagt:

    Statt die Farbe eines Marketing-Logos an das amtliche Wappen anzupassen, werden einfach mal widerspruchslos die Farben des Wappen vertauscht – womit sie beim ersten flüchtigen Blick die Deutung offen lassen, dass es sich beim gerichtfesteten Objekt vielleicht um ein Projekt unter Obhut von Erdogans Türkei handeln könnte (türkische Flagge: roter Grund/ weißer Halbmond/ ein weißer Stern).

    • Basti sagt:

      Ich weiß ja nicht was dein problem ist aber das ist da Wappen der Stadt halle und höre bitte auf das mit der Feuerwehr und dem Fest in den Dreck zu ziehen

      • Heraldik sagt:

        „Das Stadtwappen von Halle (Saale) besteht aus einem liegenden, nach oben geöffneten roten Halbmond zwischen zwei roten Sternen auf silbernem (weißem) Grund.“ Homepage Halle (Saale)
        „Jedes Wappen muss in einem Schild dargestellt werden.“ Landesrecht Sachsen-Anhalt
        „Rechtsverbindlich ist nur das genehmigte, beglaubigte und beim Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt registrierte Wappen.“ Landesrecht Sachsen-Anhalt