Neue gemeinsame Leitstelle kommt voran: Stadtrat von Halle (Saale) soll Zweckvereinbarung mit dem Saalekreis schließen

Das Vorhaben einer gemeinsamen Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst von Halle und dem Saalekreis nimmt die nächste entscheidende Etappe. Noch in diesem Monat soll der hallesche Stadtrat über eine umfangreiche Zweckvereinbarung abstimmen, mit der die interkommunale Zusammenarbeit rechtlich verbindlich geregelt wird. Ziel ist der Aufbau der neuen „Integrierten Leitstelle Halle/Saalekreis“, die voraussichtlich zum 1. Januar 2029 ihren Betrieb aufnehmen soll.

Bereits im Jahr 2023 hatten sowohl der Stadtrat von Halle als auch der Kreistag des Saalekreises Grundsatzbeschlüsse zur Fusion der beiden Leitstellen gefasst. Hintergrund sind steigende technische, räumliche und sicherheitstechnische Anforderungen, die an den bestehenden Standorten nur noch eingeschränkt erfüllt werden können. Während die hallesche Leitstelle an ihre Kapazitätsgrenzen stößt, besteht auch im Saalekreis dringender Anpassungsbedarf an aktuelle Normen.

Kern des Projekts ist ein Neubau an der Feuerwache in Halle. Für den gesamten Komplex inklusive einer neuen Atemschutzwerkstatt sind Investitionen von rund 37,7 Millionen Euro vorgesehen, davon entfallen etwa 24,5 Millionen Euro direkt auf die Leitstelle. Die Stadt Halle übernimmt Bau und Betrieb der Einrichtung und wird künftig auch die Aufgaben der bisherigen Leitstelle des südlichen Saalekreises wahrnehmen. Die Verantwortung für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst als solche verbleibt jedoch weiterhin beim Landkreis.

In der neuen Leitstelle sollen künftig rund 75 Mitarbeitende tätig sein. Sie wird sämtliche Notrufe entgegennehmen, Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst koordinieren sowie die Alarmierung von Katastrophenschutzeinheiten sicherstellen. Auch die Zusammenarbeit mit Polizei, Leitenden Notärzten und benachbarten Leitstellen ist vertraglich festgeschrieben.

Die jährlichen Betriebskosten werden auf rund 8,5 Millionen Euro geschätzt. Diese tragen vor allem die Kostenträger des Rettungsdienstes – insbesondere die Krankenkassen – sowie die Stadt Halle und der Saalekreis. Nach der vorgesehenen Kostenverteilung verbleibt ein Eigenanteil von etwa zwei Millionen Euro pro Jahr bei der Saalestadt. Die Aufteilung orientiert sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Rettungsdienstbereiche.

Die Zweckvereinbarung regelt neben der Aufgabenübertragung auch Personalfragen, Kostenabrechnung, Weisungsbefugnisse in Einsatzlagen sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Saalekreises. Mitarbeitenden der bisherigen Leitstelle des Landkreises soll ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, sich auf Stellen in der neuen Einrichtung zu bewerben. Zudem sind Übergangs- und Testphasen vorgesehen, bevor die alte Leitstelle des Saalekreises endgültig abgeschaltet wird.

Mit dem anstehenden Beschluss des Stadtrates würde das Projekt einen wichtigen formalen Meilenstein erreichen. Befürworter sehen in der gemeinsamen Leitstelle nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern vor allem eine qualitative Verbesserung der Notfallversorgung in Halle und im Saalekreis. Sollte der Zeitplan eingehalten werden, beginnt Anfang 2029 eine neue Phase der integrierten Gefahrenabwehr in der Region.

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