Neue Streiks im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt von Donnerstag bis Samstag – auch Kaufland in Halle (Saale) aufgerufen

ver.di ruft die Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel in Sachsen-Anhalt vom 14. bis zum 16. März 2024 erneut zum Streik auf. Die Kaufland-Filialen in Magdeburg, Halle, Bernburg und Dessau-Mildensee gehören ebenso dazu wie die Edeka-Center im Magdeburger Domviertel und im Bördepark, in Schönebeck und in Haldensleben. Mit IKEA Magdeburg und Marktkauf in Burg sind weitere Firmen vom Streikaufruf tangiert.
„Unsere Streiks im Einzel- und Versandhandel sowie im Groß- und Außenhandel zeigen Wirkung. Es ist offensichtlich, dass der Handelsverband Deutschland (HDE) mit seiner Ankündigung, freiwillige Lohnanhebungen vorzunehmen, den Streikwillen brechen möchte. Diese Strategie wird nicht aufgehen. Freiwillige Wohltaten können jederzeit widerrufen werden, tarifvertragliche Regelungen sind dagegen rechtsverbindlich“, sagt der Fachbereichsleiter für den Handelsbereich, Torsten Furgol.
Christine Stoffl, Gewerkschaftssekretärin für den Handel: „Die Arbeitgeber sollten kein falsches Spiel mit den Beschäftigten spielen, sondern ihnen mit Respekt und auf Augenhöhe begegnen. Die Preissteigerungen der letzten Monate haben tiefe Löcher in die Portemonnaies der Beschäftigten gerissen. Eine Rückkehr an den Verhandlungstisch und ein Tarifabschluss, der den Preissteigerungen Rechnung trägt, ist das Gebot der Stunde“.
„Freiwillige Wohltaten können jederzeit widerrufen werden, tarifvertragliche Regelungen sind dagegen rechtsverbindlich“, sagt der Fachbereichsleiter für den Handelsbereich, Torsten Furgol.“
Das ist eine Unwahrheit. „Freiwillige Wohltaten“ können sehr wohl rechtsverbindlich werden und zwar im Rahmen einer betrieblichen Übung.
„Die Preissteigerungen der letzten Monate haben tiefe Löcher in die Portemonnaies der Beschäftigten gerissen. Eine Rückkehr an den Verhandlungstisch und ein Tarifabschluss, der den Preissteigerungen Rechnung trägt, ist das Gebot der Stunde“. “
Ich sehe da den Zusammenhang nicht. Warum muss der Lohn erhöht werden, wenn zum Beispiel die Lebensmittelpreise steigen? So etwas ist doch nicht Sache des Arbeitgebers. Grundsätzlich sollte die Entlohnung einen Bezug zur Arbeitsleistung haben und sich nicht nach den Preisen irgendwelcher Konsumgüter richten, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat.
Ach armer einfältiger Paulus, ob du es je verstehen wirst, dass unser gesellschaftlicher Zusammenhalt, das Funktionieren der Gesellschaft nicht allein von Dich als „Leistungsträger“ abhängt, sondern von jedem einzelnen. Auch den Menschen, die ihre Arbeit im Niedriglohnsektor verrichten! Und wenn diese Menschen den Sinn ihrer Arbeit verlieren, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, geht es auch allen anderen schlecht, ganz besonders Dir!
Streik muss sein.
Es wird keiner verhungern weil ja genügend Lebensmittelhändler geöffnet haben.
Im Gegensatz zum Bahnstreik und beim ÖPNV sind Ausweichmöglichkeiten genügend vorhanden.
Mein Kühlschrank ist voll. Immer streikt.
Es können auch gleich die Reinigungsfirmen ,Friseure und Wachschutz streiken.
Ach, streiken wir doch alle.
Dann geh doch zu Netto👉