Neuer Untreue-Prozess gegen Wiegand ab 4. Mai
Ab 4. Mai muss sich Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand erneut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Magdeburg verhandelt im Untreue-Prozess gegen ihn. Das Landgericht Halle hatte ihn freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber im vergangenen Jahr auf.
Der Angeklagte soll am Tag seines Dienstantritts als Oberbürgermeister am 01.12.2012 Arbeitsverträge mit drei von ihm ausgesuchten und genehmen Personen abgeschlossen haben, die ihn bereits in der Vergangenheit bei seiner kommunalpolitischen Arbeit unterstützt haben sollen. Es soll dabei um die Position seiner Büroleiterin, einen Referenten für strategische Grundsatzfragen und einer Referentin für Sicherheit und Ordnung gegangen sein. Der Angeklagte soll pflichtwidrig unter Umgehung geltender Vorschriften über die Ausschreibung derartiger Dienstposten die Beschäftigten gemessen an ihrer Qualifikation in zu hohen Entgeltstufen der TVöD VKA in den höchsten drei Entgeltgruppen 13 ,14 und 15 eingeordnet haben. Der Stadt soll hierdurch ein „Gefährdungsschaden“ von rund 290.000 € entstanden sein.
Das Landgericht Halle hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.02.2015 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da sich die Gehaltseingruppierung im tariflich vorgegebenen Rahmen bewege und dem Oberbürgermeister ein Ermessensspielraum bei der Eingruppierung zustehe. Es sei auch nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte aus sachfremden Erwägungen gehandelt habe.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zu neuer Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg.
Irgendwann muss ihm doch das Geld für seine Verteidiger ausgehen. Dann ist es geschafft.
Noch einmal wird sich kein parteiloser Kandidat mehr in die Schlangengrube wagen.
Naja, ein sprichwörtlicher Waisenknabe ist Oberbernd ja nun auch wieder nicht. Wären die Klagepunkte von vornherein eindeutig unhaltbar gewesen, gäbe es diesen Prozess nicht.
OB Wiergand hat bestimmt gute Sponsoren.
Vielleicht hilft ihn Papenburg.
Na dann können ja wieder die nicht geöffneten Sektflaschen vom letzten Mal kühl gestellt werden. Was aber passiert damit, wenn es wieder ein Freispruch wird?
Das Ganze ist doch nur gekommen, weil ein gewisser anderer Kandidat der Partei mit drei großen schwarzen Buchstaben nicht verkraftet hat, wieder die OB-Wahl verloren zu haben.
Ich hoffe nur, das das Landgericht ebenfalls zu dem Entschluss kommt, Herrn Wiegand freizusprechen.
Der ganze Prozess ist von vornherein eine Farce gegen unseren OB.
Lieber Phlipp, ich kann Dir nur beipflichten! Der Neid muss ja immer erstmal im Vordergrund stehen! Aber Wiegand in den paar Jahren geschaffen hat, das sieht dann auch keiner. Immerhin macht er eine vernünfte Arbeit für die Stadt – nicht nur ebay hat er nach Halle geholt. Die Brachen um den Leipziger Turm werden bebaut, die Tripperburg wird saniert …. Ich hoffe, er hat Mut für eine 2. Kandidatur!
… du hast unter anderem vergessen, dass er auch gerade den Hauptbahnhof saniert und eine Zugbildungsanlage baut …
Wenn er nochmal antreten sollte, meine Stimme hat er auf jeden Fall.
Ich glaube auch kaum, das Herr B. von der Partei mit den 3 schwarzen Buchstaben nochmal antritt. Eine 3. Pleite will er sich bestimmt nicht geben.
Wenn auch nicht immer zur Freude der Autofahrer, so findet es doch meinen Beifall, wie er das Stadtbahnprogramm zur Straßensanierung ausnutzt.
Er baut auch Hochhäuser am Riebeckplatz und ein neues Planetarium.
Und ich dachte, er ist nur für alles Missliche in Halle verantwortlich.
Ironie ist nicht dein Ding?
War es noch nie.
Vor allem baut er Deiche
Einen hat er versucht zu bauen, bevor die vereinte Verhinderungsfront aus Staat und interessierten Bürgern, in den Arm gefallen ist.
Ich hoffe, das diejenenigen, die für den Abbruch der Deichbauarbeiten beim nächstem Hochwasser „baden“ gehen. Es sollen nicht die Menschen ertrinken, aber ihr Hab und Gut soll dem Hochwasser zum Opfer fallen.
Vielleicht und hoffentlich begreifen die dann, das der Deich wichtig für die Stadt Halle, insbesondere für Halle-Neustadt ist.
Wiegand: Auch der Generalbundesanwalt hat klar gesagt, dass an dem Vorgang nichts dran ist. – Quelle: http://www.mz-web.de/26178976 ©2017
Ähhhmmmm.