Neues Förderprogramm in Sachsen-Anhalt unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt angehende Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit einem neuen Förderprogramm. „Wir wollen insbesondere jungen Familien den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum erleichtern und ihnen damit eine langfristige Perspektive in unserem Land eröffnen“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Kabinettssitzung. „Zugleich setzen wir ein deutliches Signal zur Stärkung Sachsen-Anhalts als attraktiven Wohn- und Lebensstandort“, hob sie hervor. Gute Arbeits- und Lebensbedingungen seien die Grundvoraussetzungen dafür, die Menschen hier zu halten.

„Wohneigentum bedeutet für viele Familien Sicherheit und Stabilität bei der Zukunftsplanung. Mit den neuen Richtlinien schaffen wir verlässliche und zeitgemäße Rahmenbedingungen, um Familien beim Eigentumserwerb zu unterstützen und sie dauerhaft für Sachsen-Anhalt zu gewinnen – gerade auch im ländlichen Raum“, ergänzte Lydia Hüskens.

Nach den Worten der Ministerin wurden die Förderbedingungen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums in Sachsen-Anhalt deshalb ganz gezielt mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen und nicht zuletzt demografischen Herausforderungen im Land ausgearbeitet.

„Für dieses Jahr stehen zunächst 5,5 Millionen Euro zur Verfügung, die aus dem Wohnraumförderfonds des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt werden“, sagte die Ministerin. Anträge könnten ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.

Förderfähig sind der Neubau und der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand. Darüber hinaus können auch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie der Um- und Ausbau bestehender Gebäude einschließlich deren Erweiterung im Rahmen der Richtlinie finanziell unterstützt werden.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Baudarlehen von bis zu 100.000 Euro (Zinssatz aktuell: 0,9 % bei 10-jähriger Zinsbindung; 1,7% bei 20-jähriger Zinsbindung). Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich der Förderbetrag um 25.000 Euro, insgesamt jedoch um maximal 75.000 Euro. Ergänzend wurden die Einkommensobergrenzen angehoben, wodurch sich der Kreis der förderberechtigten Haushalte deutlich erweitert.

Die Richtlinien wurden am 22. Dezember 2025 im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Am 24. Dezember 2025 trat zudem die vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung in Kraft. Damit wird der Adressatenkreis der Wohnraumförderung im Bereich eigentumsbildender Maßnahmen erweitert.

Weitere Informationen zu den Wohneigentumsrichtlinien sowie zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter www.ib-sachsen-anhalt.de abrufbar. Für Fragen steht zudem die kostenfreie Hotline der IB unter 0800 5600757 zur Verfügung.

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4 Antworten

  1. BurzelG sagt:

    Super, vielen Dank LSA

    Ich komme aus den NRW und verkaufe gerade ein in den Neunzigern erworbenes Grundstück im LSA.

    Jetzt kann ich den VK um 100.000,00€ + anpassen.

  2. BurzelG sagt:

    PS Grundstück mit Eigenheimen.

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