Neues Parkverbot vor der Grundschule Nietleben

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3 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Na dann viel Spaß bei der dauerhaften Kontrolle und Durchsetzung dieser Maßnahme. Den Erfolg, bzw. das rücksichtsvolle Verhalten der Autobesitzer, kann man an unzähligen ähnlichen Stellen in der Stadt begutachten.

  2. Ron sagt:

    Widerspricht das „bei Bedarf bis zum Schulgelände begleiten“ nicht dem Parkverbot?

  3. Nachtschwärmer sagt:

    Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

    §12 StVO