Nicht einmal jeder Zweite: nur 48 Prozent aller Beschäftigten in Sachsen-Anhalt unterliegen einem Tarifvertrag

2025 waren in Sachsen-Anhalt lediglich 48 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tarifgebunden. Damit lag der Anteil knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 49 %, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Tarifbindung entgegen dem Bundestrend (konstant) weiter rückläufig: 2022 lag die Quote noch bei 51 %, 2023 und 2024 jeweils bei 50 %. Die Mehrheit der tarifgebundenen Beschäftigten in Sachsen-Anhalt arbeitete zu 36 % auf Basis von Branchentarifverträgen, während 12 % durch Firmentarifverträge abgesichert waren.

Im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung lag die Tarifbindung der Beschäftigten weiterhin bei 100 %. Im Sektor Erziehung und Unterricht betrug sie 81 %, im Bereich Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 62 %. Im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Wasserversorgung, Entsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen waren jeweils 52 % der Beschäftigten tarifgebunden. Unter dem Landesdurchschnitt lagen unter anderem die Bereiche Information und Kommunikation mit 41 %, Verkehr und Lagerei mit 40 %, Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 32 % sowie Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen mit 20 %.

Auch die Tarifgebundenheit der Betriebe war rückläufig: 2025 gaben nur noch 17 % der Betriebe an, die Vergütung entsprechend eines Branchen- oder Firmentarifvertrags zu gestalten. Im Vorjahr waren es noch 21 %, ebenso wie 2022. Der Anteil der nicht tarifgebundenen Betriebe stieg 2025 auf 83 % (2024: 79 %). Besonders niedrig war die Tarifbindung im Gastgewerbe, wo nahezu alle Betriebe keine Tarifbindung meldeten. In der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei lag der Anteil nicht tarifgebundener Betriebe bei 98 %, in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen bei 96 %.

Der Indikator der Tarifbindung bildet den Anteil der Beschäftigung in tarifgebundenen Betrieben an der Gesamtbeschäftigung ab. Als tarifgebunden wird ein Betrieb (in der deutschen Abgrenzung) dann klassifiziert, wenn ein Branchen- oder Firmentarifvertrag Anwendung findet. Seit dem Berichtsjahr 2022 wird der Indikator Tarifbindung auf Basis der Ergebnisse der Verdiensterhebung ermittelt.

Artikel Teilen:

5 Kommentare

  1. Detlef sagt:

    Was ist denn in Neustadt Richtung Göttinger Bogen los? Feuerwehr, 4 Polizei bisher, Krankenwagen….

  2. merkwürdig sagt:

    Nanu? Diesmal keine Aufschlüsselung nach Geschlecht?

  3. Martin sagt:

    Ich würde nach Tarif viel weniger verdienen als frei verhandelt. Und ja, auch bei E13-E15 um mal nach TVÖD zu vergleichen.

  4. PaulusHallenser sagt:

    „Der Anteil der nicht tarifgebundenen Betriebe stieg 2025 auf 83 %“

    Das ist eine gute Nachricht für Sachsen-Anhalt, denn mündige Arbeitnehmer handeln ihre Vergütung selbst mit dem Arbeitgeber aus. Das sorgt für mehr Zufriedenheit und bildet die Grundlage für soziale Stabilität.

Antworte auf den Kommentar von PaulusHallenser Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert