„Nicht rechtswidrig“: Landgericht Halle lehnt Hauptverfahren gegen OB Wiegand wegen „Impfskandal“ ab
Die 16. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat mit Beschluss vom 28.02.2023 (Az.: 16 KLs 2/22) die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und dessen Büroleiterin (die Angeschuldigten) wegen angeblicher Manipulationen bei der Impfreihenfolge im Rahmen von Corona-Impfungen abgelehnt.
Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Halle vom 24.02.2022 wird den Angeschuldigten gemeinschaftlich begangene veruntreuende Unterschlagung (§ 246 StGB) sowie Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt.
Die Angeschuldigten sollen den Leiter des Impfzentrums im Januar 2021 angewiesen haben, die Mitglieder des Stadtrats sowie des Katastrophenschutzstabs vorrangig und ohne Rücksicht auf die in der damals geltenden Coronavirus-Impfverordnung festgelegte Impfreihenfolge zu impfen. Dabei sei den Angeschuldigten die Rechtswidrigkeit ihrer Anweisung bewusst gewesen. In Umsetzung dieser Anweisung seien in der Folgezeit sieben Mitglieder des Katastrophenschutzstabs, die Vertreterin eines Mitglieds des Katastrophenschutzstabs, der Fahrer des Angeschuldigten Dr. Wiegand und acht Stadträte geimpft worden, obwohl sie seinerzeit noch keinen Anspruch auf eine Impfung nach der Coronavirus-Impfverordnung gehabt hätten und auch kein verfallsbedingter Verwurf des Impfstoffs gedroht habe.
Die Impfungen der Angeschuldigten selbst sind nicht Gegenstand der Anklageschrift.
Weiterhin wird den Angeschuldigten Fälschung beweiserheblicher Daten zur Last gelegt.
Der Anklage zufolge sollen die Angeschuldigten zur Täuschung des Stadtrats der Stadt Halle (Saale) auf der Grundlage eines rückdatierten und von dem Angeschuldigten Dr. Wiegand in der Öffentlichkeit präsentierten Vermerks ein Protokoll über eine Lagebesprechung des Katastrophenschutzstabs nachträglich zweimal verändert haben, so dass der Eindruck entstanden sei, das Vorgehen der Angeschuldigten sei vom Katastrophenschutzstab genehmigt worden.
Die 16. große Strafkammer hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die den Angeschuldigten zur Last gelegten Sachverhalte keinen Straftatbestand erfüllen.
Veruntreuende Unterschlagung ist ein Eigentumsdelikt und setzt voraus, dass der Täter sich oder einem Dritten eine Sache in rechtswidriger Weise zueignet (sog. (Dritt-)Zueignung).
Die Strafkammer ist der Auffassung, die durch die Verabreichung des Impfstoffs an die Mitglieder des Stadtrats und des Katastrophenschutzstabs erfolgte (Dritt-)
Zueignung sei aus mehreren Gründen nicht rechtswidrig gewesen.
Dies folge zum einen aus den unterschiedlichen Schutzzwecken des Straftatbestandes der Unterschlagung einerseits und der Vorschriften der Coronavirus-Impfverordnung andererseits. Der Angeschuldigte Dr. Wiegand habe als Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) die Verfügungsbefugnis über den Corona-Impfstoff gehabt. Sofern er bei der Ausübung dieser Verfügungsbefugnis die Vorschriften über die Impfreihenfolge in der Coronavirus-Impfverordnung, die der Verteilungsgerechtigkeit dienten, missachtet habe, habe er möglicherweise seine verwaltungsrechtlichen Befugnisse überschritten; eine Eigentumsverletzungshandlung im Sinne einer rechtswidrigen (Dritt-)Zueignung einzelner Impfdosen sei darin jedoch nicht zu erblicken.
Zum anderen seien die im Tatzeitpunkt geltenden Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung über die Impfreihenfolge verfassungswidrig gewesen und könnten daher nicht die Rechtswidrigkeit der (Dritt-)Zueignung begründen. Es habe nämlich in zweierlei Hinsicht an einer verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage für diese Regelungen gefehlt: Zunächst seien der Impfzeitpunkt und die Impfreihenfolge von hoher Grundrechtsrelevanz. Deshalb hätte nach der sog. Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch ein förmliches Gesetz, also unter Beteiligung des Parlaments, und nicht durch eine von der Ministerialverwaltung erlassene Verordnung bestimmt werden müssen, nach welchen Kriterien die Impfreihenfolge bestimmt wird. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber nicht hinreichend bestimmt vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Impfreihenfolge in der Coronavirus-Impfverordnung strafbar ist, weswegen auch Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verletzt sei. Nach Artikel 103 Abs. 2 GG kann eine Tat nur dann bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Dieses Bestimmtheitsgebot setzt voraus, dass der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen der Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens konkret in einem Gesetz festlegt.
Das den Angeschuldigten zur Last gelegte Verhalten im Zusammenhang mit der Veränderung eines Protokolls über eine Lagebesprechung des Katastrophenschutzstabs sei nicht als Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar. Dieser Straftatbestand ist erfüllt, wenn jemand zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht. Die Angeschuldigten hätten weder über den Aussteller des Protokolls getäuscht noch beweiserhebliche Daten im rechtlichen Sinne verfälscht. Aussteller des Protokolls sei der Katastrophenschutzstab der Stadt Halle (Saale). Da die Angeschuldigten zu dessen Mitgliedern gehörten, der Angeschuldigte Dr. Wiegand sogar dessen Leiter gewesen sei, hätten sie durch die ihnen zur Last gelegten Änderungen des Protokolls nicht über dessen Aussteller getäuscht. Die Angeschuldigten hätten das Protokoll auch nicht verfälscht, da sie als Mitglieder des Katastrophenschutzstabs im Zeitpunkt der mutmaßlichen Änderungen des Protokolls noch die Dispositions-
befugnis über dieses Protokoll gehabt hätten.
Gegen den Beschluss der 16. großen Strafkammer steht der Staatsanwaltschaft Halle das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, über die das Oberlandesgericht Naumburg zu entscheiden hat.
Keine Sorge Leute, er kommt trotzdem nicht zurück, da das Disziplinverfahren bei der Kommunalaufsicht (Landesverwaltungsamt) noch lange laufen wird und der Stadtrat als Dienstherr des OB ihn deswegen aber auch grundsätzlich nicht zurückholen muss und wird. Bernd sollte seine Frühpensionierung genießen, er wird nicht mehr gebraucht und schadet der Stadt eher – vor allem wegen seinem unmittelbar inkompetenten Personal, dass er an entscheidenden Stellen in der Stadtverwaltung angehäuft hat.
Schön für dich das er nicht zurück kommt aber pech für andere da, eine Sanierung von wichtigen Gebäuden von seiner Unterschrift abhängig sind, das Interessiert wohl keinen.
Das „interessiert keinen“, weil es einfach nicht stimmt. Deswegen.
Was willst Du d****** W**** ich hoffe das Herr Wiegand zurück kommt. Der Geier dieser Nichtsnutzige V.I. fährt unsere Stadt gegen die Wand. Die Sachen mit denen er sich jetzt brüstet & denkt er ist es, gehen auf die Amtszeit von Herrn Wiegand. Außer der Schwachsinn mit dem Mühlgraben wie kann man als Bürgermeister so dämlich sein eine Überflutungsfläche bzw. Überflutungsbereich zu einer so genannte „Flaniermeile um zu gestalten die kein Mensch braucht und möchte.
Deiser Geier investiert in Sinnlose Projekte und schmeißt dafür Geld raus anstatt es in die Wirtschaft in die Sanierung der Stadt zu stecken er tut nicht’s für die Stadt.
„nichts“ 🤦
http://www.deppenapostroph.info/
heißt das er ist zurück?
Dann scheint also alles vor allem ein disziplinarisches Thema zu sein. Er hat zwar nicht korrekt gehandelt, aber weil die Festlegung der Impfreihenfolge nicht im Parlament beschlossen wurde und demnach nicht gesetzeskonform war, war sein Handeln zwar verwaltungsgemäß nicht korrekt aber er hat nicht gegen das Gesetz verstoßen, weil dieses falsch war.
Und Protokolle darf man als Mitglied und Vorsitzender so lange ändern, bis diese genehm sind. Tolle Auffassung. Gilt dies auch für Gerichtsprotokolle?
Ganz offensichtlich bist du kein Jurist, da du dann nicht so dumm Fragen stellen würdest.
Wie hast du deinen Abschluss bekommen?
Bekommt da unsere Stadt ihren rechtmäßig gewählten Oberbürgermeister wieder? Oder bleibt es weiterhin bei nicht demokratisch gewählten und durch den Stadtrat eingesetzten Bürgermeister Geier?
Zum wahrscheinlich tausendsten Male: Geier IST gewählt, demokratisch, wie es die Kommunalverfassung vorschreibt. Ihr „Fachleute“ verwechselt immer wieder Oberbürgermeister und Bürgermeister.
Die Luft für den „Stadtrat“ wird also immer dünner.
Nein.
Dieser Mensch hat als OB hier nichts mehr verloren. Hoffentlich bleibt er trotzdem weiterhin suspendiert.
Goot sei Dank kann er, altersbedingt, micht nochmal als OB kandidieren.
habe damit nichts zu tun
Er möchte aber, dass die entsprechenden Paragraphen geändert werden.
Na, wenn „ER“ das möchte, dann kann der Landtag ja gar nicht anders…. 🤣
Wenn ER das nicht in Gangsetzen würde, wird der Landtag auf jeden Fall nicht in dieser Hinsicht tätig.
Das ist der Unterschied zu euch. Deswegen erreicht ihr nichts. Aber das wollt ihr ja auch gar nicht. 😉
Und sie haben als Mensch hier in der Stadt nichs mehr zu suchen. Solche S*** wie sie die keine Ahnung haben braucht die Stadt Halle nicht.
Natürlich kann er kandidieren und das wird er auch. Das passive Wahlrecht hört doch nicht auf wenn man 65 ist.
Unser Bernd ist 66 Jahre alt. Sollte er ins Amt zurück kehren (denn er ist nur suspendiert), kann er sich erst 2026 wieder zur Wahl stellen. Dann ist er älter als 67 Jahre. Nach derzeitigem Stand ist dann Schluss.
Jetzt sind die Beschlüsse des Stadtrats vom 7.4.2021 hinfällig.
Da die „Beurlaubung“ inzwischen aber vom Landesverwaltungsamt übernommen wurde, und dieses noch Untreuevorwürfe wegen der Eingruppierung von Mitarbeitern erhoben hat, wird der Oberbernd weiterhin nicht im Ratshof residieren dürfen. (mit oder ohne seine OberstSabine)
Wieder eine Verschwörungstheorie, die nicht wahr wird.
Dann erhelle uns…
uns?
Herr Wiegand muss zurückkommen.
Der Einzige, der kompetent ist und was für Halle tut, da er parteilos ist.
Ja, parteilos zu sein ist mittlerweile ein Qualitätsmerkmal!
Erstaunlich wie lange das Gericht gebraucht hat.
Ist das noch ein funktionierendes Justizwesen?
Genau so sieht es aus.
Nur weil etwas rechtlich nicht explizit ausgeschlossen ist, heißt das nicht, dass es moralisch in Ordnung ist (wobei Moral bei Politikern so eine Sache ist).
Mit Grauen erinnere ich mich an die Markus-Lanz-Sendung und sein Beharren darauf, dass die Auswahl per Zufallsprinzip erfolgte, da niemand anderes mit Vorrang kurzfristig zu Verfügung gestanden hätte. Selbst andere anwesende Lokalpolitiker nahmen ihm das nicht ab und verneinten die Frage von Lanz, ob sie sich hätten impfen lassen.
Ich lasse mich ungern für dämlich hinstellen.
Und nein, er ist nicht mit großer Mehrheit als OB gewählt worden (auch wenn er es gern so hinstellt); er hat bei der Stichwahl knapp gewonnen, nachdem es im ersten Wahlgang keinen Sieger gab.
Von mir aus kann er bleiben, wo auch immer er ist. Allerdings befürchte ich, dass er sich im Zweifel in „sein“ Amt klagt.
Herr Wiegand. Halten Sie durch! Sie waren ein sehr guter Bürgermeister und sie werden es hoffentlich in Zukunft auch sein. Wenn SPD/Linke/CDU in Halle regiert wird das hier wieder ein Selbstbedienungsladen a la Zappelfrosch und Vorgänger. Meine Stimme haben Sie weiterhin!
Er kommt zurück für uns alle wir brauchen ihn weiter hin
Also kann man Protokolle ändern wie man will, bis es passt. Herrlich. Ob seine Frau Ernst, die jetzt 2 Jahre nicht auf Arbeit war, dann plötzlich wieder gesund wird?
Wunderheilung!
Ich würde mich freuen, wenn er zurück kommt!!!
Hier wird von interessierten Kreisen bei 5x Bernd Wiegand ( Artikel kurz hintereinander) in den Kommentaren penetrant u. gebetsmühlenartig versucht eine Marke aufzubauen vom guten , fähigen,unahhängigen u. selbstlosen u. vor allem weil parteilosen B.W. der gegen alle Widerstände eines Filzes von korrupten , abhängigen , bösen , egoistischen u. in die eigene Tasche witschafteten prominenten Parteipolitikern immer wieder erfolgreich versucht den Nutzen des einfachen Bürgers zu mehren , kurz es immerzu den Reichen nimmt , um es den Armen zu geben – ein moderner Robin Hood u. Karl Stülpner der halleaschen Stadtgeschichte.
Und? Klappts?
Wer ihn nicht persönlich kennt könnte das Schaufenster mit dem Hinterzimmer verwechseln.