Oberlandesgericht bestätigt Globus-Rauswurf aus dem HEP

Die Kündigung des Globus-Marktes im Halleschen Einkaufspark war rechtens. Das Oberlandesgericht in Naumburg hat eine Berufung des Marktes zurückgewiesen. Der Senat begründet seine Entscheidung mit formalen Mängeln des Mietvertrags. Globus prüft nun weitere Rechtsmittel.
„Das bislang mündlich verkündete Urteil bedauern wir sehr“, sagt René Klauer, Geschäftsleiter Globus Halle. „Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab, auf deren Basis wir die Erfolgsaussichten eines weiteren Rechtsmittels zum Bundesgerichtshof prüfen.“ Globus stehe als Unternehmen weiterhin zum Standort Halle und werde im Sinne seiner Kunden und insbesondere seiner Mitarbeiter alles daran setzen, den Standort weiterzuführen. „Nach mehr als 20 Jahren guter Partnerschaft im HEP ist es für uns auch in der derzeitigen, für uns enttäuschenden Situation nur selbstverständlich, weiterhin das Gespräch mit den Verantwortlichen des HEP zu suchen, um eine gute und wirtschaftlich vernünftige Lösung für alle Seiten zu finden“, sagt René Klauer.
Anlass ist der Streit um einen Neubau von Globus in der Dieselstraße. HEP hatte am 2. Mai die Kündigung ausgesprochen. Dieser Schritt wurde damit begründet, dass GLOBUS die notwendig gewordene Nachvermietung seiner Mietflächen blockiere. Das HEP hatte die Befürchtung, dass GLOBUS die derzeit genutzten Flächen weiterhin anmietet, eine Option sieht dies bis 2025 vor. Somit könnte man potenzielle Konkurrenz vom einem neuen Wunschstandort in der Dieselstraße fernhalten.
Globus ist seit 1995 Mieter im HEP und hat 270 Mitarbeiter. Der Neubau in der Dieselstraße soll 2020 stehen und 35 Millionen Euro kosten. Somit würde GLOBUS zunächst einmal ohne Räumlichkeiten dastehen. Doch um den Neubau gibt es ebenso Rechtsstreits, das Land versagte eine Genehmigung.
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