Ohne Zeitbegrenzung und Mundschutz: Stadträte in Halle wollen wieder normal tagen
Die Stadtrats- und Ausschusssitzungen sind derzeit in Halle auf maximal drei Stunden begrenzt, Mundschutz ist zu tragen. Dagegen wehren sich nun die Stadtratsfraktionen. CDU, Linke, Grüne, SPD, FDP und MitBürger / Die PARTEI haben dazu eine gemeinsame Erklärung verfasst. Sie fordern einen Normalbetrieb für Stadtratssitzungen und die Ausschussarbeit, und das spätestens im Juli.
Die Stadtratsfraktionen fordern zudem eine schriftliche und rechtlich überprüfbare Begründung der Verwaltung, weshalb Schutzmasken auch während der Sitzungen zu tragen sind, wenn die Sitzordnung zwingend Abstände einhalten lässt. Zudem sollen die Ausschusssitzungen wieder zu den gewohnten Zeiten beginnen. Derzeit werden die Sitzungen teilweise um zwei Stunden nach vor geschoben. Für die berufstätigen ehrenamtlichen Stadträte ist das oft nicht zu realisieren.
In anderen vergleichbaren Gemeinden in Sachsen-Anhalt gelinge das schon, heißt es in der Erklärung der Stadträte. „Auch die geringen Fallzahlen in Halle machen ein Umdenken und Anpassen der Maßnahmen dringend erforderlich. Die Lockerungen, die an die Bevölkerung weitergegeben wurden, dürfen vor der für die Stadt Halle essentiellen Gremienarbeit nicht Halt machen.“ Zudem würden die noch immer einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln in einem geregelten Betrieb wesentlich besser eingehalten werden können als auf offener Straße. Auch regen die Fraktionen größere Räumlichkeiten an, sollten regelmäßige Lüftungspausen zwischen den Sitzungsblöcken nicht ausreichen.
Die Stadträte fordern zudem für die Mitarbeiter der Verwaltung ein Schichtsystem, um eine Teilnahme derjenigen Mitarbeiter zu ermöglichen, die zwingend bei den Sitzungen persönlich anwesend sein müssen.
Für Angehörige der Risikogruppen aus Stadtrat und Verwaltung könnten möglicherweise besonders geschützte Sitzbereiche geschaffen werden, auch eine Zuschaltung der Verwaltungsmitarbeiter per Video sei denkbar.
Die Fraktionen erwarten nun von der Stadtverwaltung eine schnellstmögliche Umsetzung und damit Gewährleistung der Rechte der Stadträte. Kompromisslösungen könne es nur geben, wenn beide Seiten zu einem Entgegenkommen bereit seien und Veränderungen nicht von vornherein als unmöglich abgetan wüden.











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