Pärchen mit Haftbefehlen gesucht – Mann möchte seiner Frau behilflich sein, wird aber selbst gesucht
Am Sonntag, den 17. November 2019 vollstreckte das Bundespolizeirevier Halle insgesamt gleich drei Haftbefehle gegen eine 34-jährige Frau und ihren 29-jährigen Freund. Gegen 09:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei die Frau auf dem Hauptbahnhof in Halle. Die sich anschließende fahndungsmäßige Überprüfung ihrer Personalien im Datenbestand der Polizei ergab zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle vom November dieses Jahres. Demnach verurteilte sie das Amtsgericht Halle im September 2018 wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Die Deutsche zahlte lediglich einen Teil der geforderten Geldstrafe und somit erging der erste Haftbefehl. Wegen Betrugs in drei Fällen wurde sie von selbigem Amtsgericht im März 2019 zu einer Geldstrafe von 2070 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Sie zahlte weder die Geldstrafe, noch stellte sie sich dem Strafantritt, daraufhin folgte der Haftbefehl Nummer zwei. Die Bundespolizisten nahmen die Frau fest und eröffneten ihr die Haftbefehle. Ihr Lebensgefährte wurde verständigt. Der 29-Jährige wollte die Strafe seiner Freundin zahlen und erschien gegen 10:15 Uhr auf dem Bundespolizeirevier in Halle. Bei der Überprüfung seiner Personalien in den Fahndungsbeständen der Polizei stellte sich jedoch heraus, dass auch gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. So suchte die Staatsanwaltschaft Halle auch nach dem Mann. Wegen versuchter Nötigung wurde er im März 2018 vom Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 250 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Auch er stellte sich nicht dem Strafantritt und zahlte nur lediglich einen Teil der Geldstrafe. Folglich wurde ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erstellt. Jedoch hatte er weder für seine Freundin genug Geld mit, noch für seine eigene Strafzahlung und so bat er einen Freund zumindest seine eigene Strafe zu begleichen. Was dieser auch tat und dem 29-jährigen Malier damit noch 22 ausstehende Hafttage ersparte. Aber auch dieser Freund wurde gesucht. Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ersuchte die Staatsanwaltschaft Lörrach den Aufenthaltsort/Wohnanschrift des 21-Jährigen aus Guinea-Bissau. Die betroffene Staatsanwaltschaft wurde durch die Bundespolizei dementsprechend unterrichtet. Nach Zahlung der Strafe für seinen Freund wurde dieser von der Dienststelle entlassen und konnte seinen Weg als freier Mann fortsetzen. Seine Freundin jedoch wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte sie die Geldstrafen nicht bezahlen können, wird sie die nächsten 116 Tage im Gefängnis bleiben.
Du hast ja ein Ziel vor den Augen. Damit du in der Welt dich nicht irrst. Damit du weißt, was du machen sollst. Damit du einmal besser leben wirst.