Passantin entdeckt Cannabispflanze im Fensterbrett und ruft Polizei

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4 Antworten

  1. Wilfried sagt:

    Da sollte man dann doch schon mal die Erziehungsberechtigten informieren; ob 16jährige schon Wohnungsinhaber sein können? Eher nicht mangels gesetzlicher Volljährigkeit.

    • Spiegelleser sagt:

      Warum sollen 16-jährige keine Wohnungsinhaber sein können? Sie können sogar Eigentümer sein.

  2. Sadan sagt:

    Was für ein absoluter Nonsens, wegen einer popeligen Pflanze so einen Aufriss zu machen, als würde man denen das Radler wegnehmen. Die Passantin kann sich auf die Schulter klopfen – Denunziantin.

    • Der Besitz von Cannabis, ist nun mal strafbar, ob dir das passt oder nicht.
      Ich selbst würde deswegen niemanden anzeigen, sollen sie die Leuten, die dieses Zeug nehmen doch kaputt machen, selbst schuld. Sollte doch inzwischen jeder wissen was passiert, wenn man solche Sachen nimmt.