„Pedo-Hunting“ in Halle: Mann lockt Verdächtigen in Chatfalle – Festnahme durch Polizei am Hauptbahnhof

Ein Mann aus Halle (Saale) hat am vergangenen Wochenende einen mutmaßlichen Sexualstraftäter durch eine fingierte Chatbekanntschaft in eine Falle gelockt und die Polizei eingeschaltet. Laut Staatsanwaltschaft Halle hatte sich der Privatmann in einem Internet-Chat als 13-jähriges Mädchen ausgegeben und sich mit einem 42-jährigen Mann verabredet, berichtet MDR Sachsen-Anhalt.
Am Treffpunkt – dem Hauptbahnhof Halle – griff die Polizei zu. Der Verdächtige wurde festgenommen, gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Inzwischen ist der Mann jedoch unter Auflagen wieder auf freiem Fuß.
Der Lockvogel veröffentlichte später Details des Vorfalls im Internet. Demnach beschlagnahmte die Polizei bei der Festnahme unter anderem Gleitgel als mögliches Beweismaterial. Die Ermittlungen laufen, Polizei und Staatsanwaltschaft gaben dem MDR aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Informationen bekannt.
Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf das sogenannte „Pedo-Hunting“ – einen umstrittenen Trend, bei dem sich Privatpersonen als Kinder ausgeben, um mutmaßliche Täter zu entlarven. Kritiker sehen darin eine gefährliche Selbstjustiz. Bereits im Frühjahr hatte ein ähnlicher Fall in Halle für Aufsehen gesorgt, bei dem ein 59-jähriger Mann schwer verletzt wurde. Ob es Zusammenhänge zwischen den Vorfällen gibt, ist laut Staatsanwaltschaft noch unklar.
Verleitung zur einer Straftat, warum hat die Polizei ihn festgenommen? Er würde getäuscht und gleitgel als Beweis? Polizei ist nur noch peinlich, der falsche wurde festgenommen, der die tat verursacht hat ist der Schuldige.
@Lestrade, Verleitung zur einer Straftat? Was ist mit dir Falsch?
Würdest du es richtig finden, wenn ein 42-jähriger Mann, mit deiner 13-jährigen Tochter schreibt, um sie zum Sex zu überreden?
Selbst wenn der 42-jähriger Mann sagt, das war im Internet nur ein Scherz, warum ist er dann mit Sexspielzeug und Gleitgel zum treffen gegangen, in glauben eine 13 Jährige wartet auf ihn?
Das ist schon krank!
Wo hat denn hier ein 42-jähriger Mann mit einer 13-jährigen Tochter geschrieben?
@Schwester, wenn du diese Frage ernst meinst, dann hast du weder den Artikel richtig gelesen, noch diesen verstanden.
Auch bist du nicht in der Lage meinen Kommentar zu verstehen.
Deshalb bitte ich dich, mach bitte keine Kinder!
„eine fingierte Chatbekanntschaft“
„hatte sich der Privatmann … als 13-jähriges Mädchen ausgegeben“
„Trend, bei dem sich Privatpersonen als Kinder ausgeben“
🤔
@ Lestarde Täter Opfer Umkehr vom feinsten, am Ende sind bei dir auch noch die echten Kinder schuldig, weil sie die Erwachsenen verführt hätten… dein Kommentar lässt tief blicken und ehrlich gesagt mach ich mir Sorge was du wohl für sexuelle „Orientierungen“ in dir trägst
Kinder waren hier nur in deiner Vorstellung beteiligt…
@Uga: In der Vorstellung des Täters schon 😉 Vorsatz und Absicht sind übrigen auch strafbar und werden juristisch verfolgt
Mal abgesehen davon, dass Absicht eine Vorsatzform ist, ist Vorsatz allein nicht strafbar und wird auch nicht juristisch verfolgt.
Dann sollten wir wohl dich auch mal kontrollieren 🧐
Der Verursacher der Straftat gehört vor Gericht. Da wollte sich jemand wichtig machen.
Sehr problematisch wird es, wenn tatsächlich Selbstjustiz angewandt wird. Solange es beim Chatten und Übergabe an die Polizei bleibt, ist es ok. Veröffentlichung im Internet geht allerdings zu weit, wenn persönliche Daten genannt werden. Es gibt im Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung.
Würdest du die Chatverlaufe kennen, würdest du nicht so reden. Der Typ ist auf freiem Fuß!! Er stellt eine potentielle Gefahr für alle jungen Mädels in der Umgebung dar. Davor muss man warnen!
Er hat aber nicht mit einem jungen Mädel gechattet.
@tja: Aber er dachte es wäre eins, ergo hat er das Gleitgel für die 13 Jährige mitgebracht und nicht für den 40 jährigen „Harald“!
Eine Absicht/ ein Vorsatz ist Grundlage jeder Straftat und muss juristisch verfolgt werden versuchter Einbruch,, Missbrauch, Mord etc … so schwer ist das nicht zu verstehen, oder welche Absicht verfolgst du mit deinem Kommentar?!
„und muss juristisch verfolgt werden “
Bitte WIE muss das verfolgt werde?
Er war aber der Überzeugung, es getan zu haben. Er hatte also die Absicht, und nicht nur, mit ihr zu chatten.
Trotzdem gehört der Weg gesperrt … Oder warst du wie wir vor Ort hm ? Im Internet habt ihr alle es große Maul !
Tja…
Du hast auch nur im Internet das große Maul.
„Trotzdem gehört der Weg gesperrt “
Welcher Weg?
@ @Florian…dieser Weg wird kein leichter sein……meint Herr Naido
„Umstritten“
Offensichtlich hat hier der Zeuge die Polizei vorher in Kenntnis gesetzt und nicht erst auf den Täter eingeschlagen.
Die Behörden sind überfordert, nicht in der Lage und zum Teil auch nicht Willens(!) der Täterschaft das Wasser abzugraben.
Ich möchte denjenigen hören, ob er noch immer von „umstritten“ spricht, wenn sein Kind mißbraucht wurde. Und Mißbrauch fängt nicht bei einer körperlichen, gewaltsamen Handlung an.
Und komme mir keiner mit „Aufklärung“ und „Verantwortung“.
Wenn es so einfach wäre, würde es weder Loverboys noch Schockanrufe geben.
(!) Vergleiche:
https://www.ardmediathek.de/video/panorama/kindesmissbrauch-polizei-loescht-strafbare-bilder-nicht/das-erste/Y3JpZDovL25kci5kZS8yNjc2NzBkYi1mNWI1LTQyNDktOTdjNi03MTEyODQxOTQwOTA
Das Behörden nicht willens sind, so etwas zu verfolgen, ist falsch. Es fehlt in der Regel vor allem an Ressourcen. Etwas anderes zu behaupten grenzt nicht nur an Verleumdung, sondern stellt eine solche dar.
Und natürlich ist es umstritten, wenn Privatpersonen Jagd auf vermeintliche Straftäter machen. Gründe brauche ich wohl nicht nennen.
Herzlichen Glückwunsch: Du hast Dir den Pokal im „ich habe keine Ahnung und davon ganz viel“ gesichert.
Wenn Du den verlinkten Mediathekeintrag genommen hättest und den Beitrag angesehen hättest, dann wüsstest Du, was die Strafverfolgungsbehörden für Aussagen treffen.
Jeder blamiert sich so gut wie er kann.
Du bist leider der Beste.
„Kritiker sehen darin eine gefährliche Selbstjustiz.“
Normale sehen solche „Kritiker“ als Teil der Pädophilen-Ringe.
Davon abgesehen, sollten solche Elemente nicht kurz danach wieder frei sein.
„Normale sehen solche „Kritiker“ als Teil der Pädophilen-Ringe.“
Das lass mal nicht die Richter, Staatsanwälte und Polizisten hören, die sich zu diesen Kritikern zählen.
Zum Glück erstrekct sich deine „Tätigkeit“ auf das Abfassen von anonymen Kommentaren. Aber es gibt eben nicht nur faule Kassierer…
„Davon abgesehen, sollten solche Elemente nicht kurz danach wieder frei sein.“
So denkst du auch nur, solange es dich nicht selbst oder deine Kinder betrifft. Und genau solche Szenarien gab es früher auch schon bei Verfolgung von Schwulen. Muß man sich jetzt entscheiden, ob man queere Menschen sich ausleben lassen will oder eben nicht.
„Muß man sich jetzt entscheiden, ob man queere Menschen sich ausleben lassen will oder eben nicht.“
Nein, muss man nicht. Das eine hat mit dem andere nichts zu tun.
Wenn du und deine Kinder Pädophile sind, dann gehörst du und deine Kinder natürlich hart bestraft! Das du dann auch noch gegen Schwule hetzen musst, spricht für sich. Und natürlich dürfen queere Menschen ihre Sexualität ausleben. Da gibt es gar nichts mehr zu entscheiden!
@SagJaNur, Pädophile ist eine Neigung für die niemand was kann.
Genauso können Heterosexuelle und Homosexuelle nichts für ihre Neigung.
Wenn man seine Pädophile auslebt, dann sollte dies Bestraft werden.
Es gibt soviel Pädophile die Freiwillig in dauerhafter Therapie sind, nur um kein Täter zu werden.
Dein Schwarz/Weiss Denken ist nicht durchdacht.
Vergleichst du hier ernsthaft einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen (von der Gesellschaft pathologisierten) Erwachsenen mit Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern???
Kein Kind will von einem Erwachsenen gef**** werden ENDE!! Wer sowas als Ausleben von sexuellen Orientierungen beschreibt hat massive Probleme!
Wer sich als Erwachsener über Chatportal mit minderjährigen Personen verabredet und sich trifft hat garantiert meist nichts harmloses vor.
Klar ist diese Art von Selbstjustiz nicht wirklich die feine englische Art aber immerhin hatte diese Person die sich mit der 13 jährigen Person sicher etwas verbotenes vor. Oder laufen alle mit Gleitgel in der Tasche rum.
Mit Pädophilen darf man keinerlei Rücksicht nehmen.
„garantiert meist“
Wann denn nicht und wer stellt das fest?
Fragwürdiger Trend.
Es wird zu Straftaten angestachelt und dann oft in Selbstjustiz gehandelt.
Das man sich danach auf Instagram selbst beweihräuchert, verleiht nochmal ein extra geschmäckle.
Oft ist dann auch noch Gewalt oder Erpressung im Spiel.
Am Ende erreichen solche „Aktivisten“ nur eins: das Täter beim nächsten Mal noch vorsichtiger sind
In gewisser Weise haben Sie recht.
Prinzipiell habe ich nichts dagegen, wenn sich Leute organisieren, um Kinder vor schweren Straftaten zu schützen, aber dann richtig.
Die Perversen zu Tausenden auffliegen lassen!
Aber vorher die schweren Straftaten provozieren? Schwierig.
Selbst wenn das ausgebildete und mit gesetzlichen Befugnissen ausgestattete Polizeibeamte machen…schwierig.
Polizeibeamte dürfen das ja auch nicht. Die dürfen auch nicht als Zivilpersonen getarnt zu einem Drogendealer gehen und einen Kauf vortäuschen. Sie müssen die Personen als Unbeteiligte auf frischer Tat ertappen.
Warum sollten es dann arbeitslose Jugendliche dürfen?
Und auf frischer Tat wurde hier niemand ertappt.
@Jörg, es werden nicht zu Straftaten angestachelt.
Keiner der „Ermittler bzw. Kinder“ fordert den Täter auf, einen Sexuell zu bedrängen.
Viel mehr ist es so, dass die Täter wirklich denken, dass die mit einen Kind schreiben.
Die Täter nutzen die Unerfahrenheit und Neugier der Kinder, um diese Sexuell zu Missbrauchen.
Solche Täter sollen Angst haben potenzielle Opfer anzuschreiben, deshalb finde ich die Tätigkeit der Pedohunters gut.
Viele unserer Behörden, gerade das Rechtssystem sind restlos überfordert, daher finde ich es persönlich ok,wenn es Menschen gibt,die sich freiwillig für unser Rechtssystem einsetzen und bei der Aufklärung, oder gar der Verhinderung von Straftaten helfen. In Sachen Missbrauch und Schändung
besser früh als spät. Kritisch sehe ich es nur,wenn Straftaten zu Straftaten führen,Verleumdungen aufgestellt werden, die Behauptung falscher Tatsachen ,oder Rufmord betrieben wird. In Fällen wie diesem ist ein mutmaßlicher Straftäter womöglich ins Visier gerückt und es wird geprüft. Fazit: Wenn Indizien für mögliche Straftaten und Straftäter sicher und absolut hieb- und Stichfest sind und es keine Zweifel gibt,dann finde ich persönlich die Selbstjustiz ok,aber nur,solange dadurch keine weiteren Straftaten begangen werden,auch nicht von dem, der die Selbstjustiz ausführt. Desweiteren spielen in der Justiz,vielmehr im Recht ,laut meines Wissensstandes, die eigene Meinung keine Rolle und das ist auch gut so, denn sonst würde das Recht immer subjektiv,statt objektiv angewendet werden. Ich denke fast ausschließlich hier sehen Kritiker das Problem, denn der Großteil der Menschen (auch die,die Selbstjustiz anwenden), die nicht im Justiz- oder Rechtswesen studiert,oder eine Ausbildung gemacht haben,bewertet Fälle, Straftaten,Straftäter meist immer mit der eigenen (oder der Gesellschaft geltenden) Meinung, bzw lässt sie in die Bewertung einfließen. Ein sehr schmaler Grad,meiner Meinung nach. Beste Grüße
„Viele unserer Behörden, gerade das Rechtssystem sind restlos überfordert“
Aha?! Hast du das aus diesem Internet?
Ich finde das beschrieben Vorgehen absolut in Ordnung und danke der Person!
Das Internet ist völligst unkontrolliert, Täter müssen im realen Leben gefasst werden.
Bin dafür, dass es erlaubt wird, dass die Polizei selbst diese Taktik anwendet … Mal sehen wie viele Pädophile dann noch auf Kinderjad (nichts anders ist es) in Chats gehen.
Ach ja, dann natürlich noch das Strafmaß auf 10 Jahre erhöhen und ich wette die Zahlen sinken …
Pedos gehören alle in die Anstalt / Knast. Aber wie weit geht denn dieser Trend zum Anstacheln einer Straftat ? Hällt man jemanden einen 50er hin und er diesen an nimmt, hat er dann diesen geklaut / entwendet ? (Beispiel ist natürlich stark vereinfacht, jedoch im Sinne gleich zutreffend)
Das Gewalt Monopol liegt beim Staat , alles andere ist Selbstjustiz, ,man darf einen Straftäter festhalten bis zum Eintreffen der Polizei,wen man ihn auf frischer Tat erwischt
Selbstjustiz liegt nur dann vor, wenn Privatleute selbst bestrafen, festhalten, oder öffentlich bloßstellen. Hier hat aber die Polizei gehandelt, also alles im Rahmen des Rechtsstaats.
Von „Verleitung zur Straftat“ kann hier auch keine Rede sein. Entscheidend ist, wer den Kontakt sexualisiert und das Treffen eingefordert hat.
Fazit: Keine Selbstjustiz, solange die Polizei zuständig bleibt. Keine Verleitung, wenn der Erwachsene von sich aus aktiv wurde.
Die Frage der Beweisverwertung klären Gerichte, nicht Kommentarspalten.
Und ja, es war richtig und wichtig, dass der Bürger die Polizei unterstützt hat. Gerade bei Sexualdelikten im Internet fehlen den Behörden oft die Kapazitäten, jeden Chatroom im Blick zu haben. Beispiele gibt es genug…
In vielen Bundesländern gibt es monatelange Rückstände bei der Auswertung von kinderpornografischem Material.
Verfahren wegen „Cybergrooming“ (Erwachsene ködern Kinder online) werden häufig erst spät erkannt, oft nur, wenn Eltern, oder engagierte Bürger Hinweise geben.
Ohne solche Hinweise würde manch ein Täter nie ins Visier geraten, weil Polizei und Staatsanwaltschaft schlicht nicht überall gleichzeitig sein können.
Deshalb ist Zivilcourage hier kein Problem, sondern eine wichtige Ergänzung. Der Bürger hat den Verdächtigen nicht selbst „bestraft“, sondern Hinweise geliefert und die Polizei eingeschaltet. Genau so sollte Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Polizei aussehen und das nicht nur beim Pedo-Hunting!
Bitte mehr solcher Helden
„Entscheidend ist, wer den Kontakt sexualisiert und das Treffen eingefordert hat.“
Der Selbstjustiziar.
„Erwachsene ködern Kinder online“
Hier hat ein Erwachsener einen Erwachsenen geködert und dann verhaften lassen. Das ist kein Cybergrooming, das ist mittelbare Freiheitsberaubung.
„Ohne solche Hinweise würde manch ein Täter nie ins Visier geraten“
Es gab keine Tat und keinen Täter.
„Bitte mehr solcher Helden“
Wieso machst du es nicht selbst? Keine Zivilcourage?
Schonmal von „Der Versuch ist strafbar.“ gehört? Das ist genau wegen so einer blöden Argumentation eingeführt worden.
Dein Zitat bezieht sich auf die nach § 23 Abs. 1 StGB erforderliche ausdrückliche gesetzliche Anordnung der Strafbarkeit des Versuchs. (Bsp: § 242 Abs. 2 StGB)
Was ist denn versucht worden?
„Fazit: Keine Selbstjustiz, solange die Polizei zuständig bleibt. Keine Verleitung, wenn der Erwachsene von sich aus aktiv wurde.“
Und woher wissen Sie, dass der „Erwachsene aktiv“ geworden ist? Kennen sie die Chatverläufe? Genauso gut kann sich das vermeintliche Opfer dem Täter angeboten haben. Ich finde es schwierig, ohne Detailkenntnis zu urteilen. Und trotzdem wird das leider immer wieder gemacht.
Es ist eben ein schmaler Grat bei der Hilfe für die Polizei. Wenn ich etwas beobachte und melde … alles fein. Aber wenn ich selbst in die Situation reingehe, möglicherweise den Ausgang manipuliere … dann wird es problematisch. Selbst Profis sind nicht vor Fehleinschätzungen gefeit. Dann sind es Laien um so mehr. Und diese Fehler können katastrophale Auswirkungen haben.