„Pedo-Hunting“ in Halle: Mann lockt Verdächtigen in Chatfalle – Festnahme durch Polizei am Hauptbahnhof

49 Antworten

  1. Lestrade sagt:

    Verleitung zur einer Straftat, warum hat die Polizei ihn festgenommen? Er würde getäuscht und gleitgel als Beweis? Polizei ist nur noch peinlich, der falsche wurde festgenommen, der die tat verursacht hat ist der Schuldige.

    • Tino sagt:

      @Lestrade, Verleitung zur einer Straftat? Was ist mit dir Falsch?
      Würdest du es richtig finden, wenn ein 42-jähriger Mann, mit deiner 13-jährigen Tochter schreibt, um sie zum Sex zu überreden?
      Selbst wenn der 42-jähriger Mann sagt, das war im Internet nur ein Scherz, warum ist er dann mit Sexspielzeug und Gleitgel zum treffen gegangen, in glauben eine 13 Jährige wartet auf ihn?
      Das ist schon krank!

      • Schwester sagt:

        Wo hat denn hier ein 42-jähriger Mann mit einer 13-jährigen Tochter geschrieben?

        • Tino sagt:

          @Schwester, wenn du diese Frage ernst meinst, dann hast du weder den Artikel richtig gelesen, noch diesen verstanden.
          Auch bist du nicht in der Lage meinen Kommentar zu verstehen.
          Deshalb bitte ich dich, mach bitte keine Kinder!

          • Artikel richtig gelesen sagt:

            „eine fingierte Chatbekanntschaft“
            „hatte sich der Privatmann … als 13-jähriges Mädchen ausgegeben“
            „Trend, bei dem sich Privatpersonen als Kinder ausgeben“

            🤔

    • Würg sagt:

      @ Lestarde Täter Opfer Umkehr vom feinsten, am Ende sind bei dir auch noch die echten Kinder schuldig, weil sie die Erwachsenen verführt hätten… dein Kommentar lässt tief blicken und ehrlich gesagt mach ich mir Sorge was du wohl für sexuelle „Orientierungen“ in dir trägst

    • Florian sagt:

      Dann sollten wir wohl dich auch mal kontrollieren 🧐

    • Hirsch sagt:

      Der Verursacher der Straftat gehört vor Gericht. Da wollte sich jemand wichtig machen.

  2. SagJaNur sagt:

    Sehr problematisch wird es, wenn tatsächlich Selbstjustiz angewandt wird. Solange es beim Chatten und Übergabe an die Polizei bleibt, ist es ok. Veröffentlichung im Internet geht allerdings zu weit, wenn persönliche Daten genannt werden. Es gibt im Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung.

  3. Halle-Leser sagt:

    „Umstritten“
    Offensichtlich hat hier der Zeuge die Polizei vorher in Kenntnis gesetzt und nicht erst auf den Täter eingeschlagen.

    Die Behörden sind überfordert, nicht in der Lage und zum Teil auch nicht Willens(!) der Täterschaft das Wasser abzugraben.

    Ich möchte denjenigen hören, ob er noch immer von „umstritten“ spricht, wenn sein Kind mißbraucht wurde. Und Mißbrauch fängt nicht bei einer körperlichen, gewaltsamen Handlung an.
    Und komme mir keiner mit „Aufklärung“ und „Verantwortung“.
    Wenn es so einfach wäre, würde es weder Loverboys noch Schockanrufe geben.

    (!) Vergleiche:
    https://www.ardmediathek.de/video/panorama/kindesmissbrauch-polizei-loescht-strafbare-bilder-nicht/das-erste/Y3JpZDovL25kci5kZS8yNjc2NzBkYi1mNWI1LTQyNDktOTdjNi03MTEyODQxOTQwOTA

    • SagJaNur sagt:

      Das Behörden nicht willens sind, so etwas zu verfolgen, ist falsch. Es fehlt in der Regel vor allem an Ressourcen. Etwas anderes zu behaupten grenzt nicht nur an Verleumdung, sondern stellt eine solche dar.

      Und natürlich ist es umstritten, wenn Privatpersonen Jagd auf vermeintliche Straftäter machen. Gründe brauche ich wohl nicht nennen.

      • Halle-Leser sagt:

        Herzlichen Glückwunsch: Du hast Dir den Pokal im „ich habe keine Ahnung und davon ganz viel“ gesichert.
        Wenn Du den verlinkten Mediathekeintrag genommen hättest und den Beitrag angesehen hättest, dann wüsstest Du, was die Strafverfolgungsbehörden für Aussagen treffen.

        Jeder blamiert sich so gut wie er kann.
        Du bist leider der Beste.

  4. Realität sagt:

    „Kritiker sehen darin eine gefährliche Selbstjustiz.“

    Normale sehen solche „Kritiker“ als Teil der Pädophilen-Ringe.

    Davon abgesehen, sollten solche Elemente nicht kurz danach wieder frei sein.

    • Phanta 3 sagt:

      „Normale sehen solche „Kritiker“ als Teil der Pädophilen-Ringe.“

      Das lass mal nicht die Richter, Staatsanwälte und Polizisten hören, die sich zu diesen Kritikern zählen.

      Zum Glück erstrekct sich deine „Tätigkeit“ auf das Abfassen von anonymen Kommentaren. Aber es gibt eben nicht nur faule Kassierer…

    • Hans-Karl sagt:

      „Davon abgesehen, sollten solche Elemente nicht kurz danach wieder frei sein.“

      So denkst du auch nur, solange es dich nicht selbst oder deine Kinder betrifft. Und genau solche Szenarien gab es früher auch schon bei Verfolgung von Schwulen. Muß man sich jetzt entscheiden, ob man queere Menschen sich ausleben lassen will oder eben nicht.

      • quergedacht sagt:

        „Muß man sich jetzt entscheiden, ob man queere Menschen sich ausleben lassen will oder eben nicht.“

        Nein, muss man nicht. Das eine hat mit dem andere nichts zu tun.

      • SagJaNur sagt:

        Wenn du und deine Kinder Pädophile sind, dann gehörst du und deine Kinder natürlich hart bestraft! Das du dann auch noch gegen Schwule hetzen musst, spricht für sich. Und natürlich dürfen queere Menschen ihre Sexualität ausleben. Da gibt es gar nichts mehr zu entscheiden!

        • Tino sagt:

          @SagJaNur, Pädophile ist eine Neigung für die niemand was kann.
          Genauso können Heterosexuelle und Homosexuelle nichts für ihre Neigung.
          Wenn man seine Pädophile auslebt, dann sollte dies Bestraft werden.
          Es gibt soviel Pädophile die Freiwillig in dauerhafter Therapie sind, nur um kein Täter zu werden.
          Dein Schwarz/Weiss Denken ist nicht durchdacht.

      • Hans Karl wtf?? sagt:

        Vergleichst du hier ernsthaft einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen (von der Gesellschaft pathologisierten) Erwachsenen mit Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern???
        Kein Kind will von einem Erwachsenen gef**** werden ENDE!! Wer sowas als Ausleben von sexuellen Orientierungen beschreibt hat massive Probleme!

  5. vivi sagt:

    Wer sich als Erwachsener über Chatportal mit minderjährigen Personen verabredet und sich trifft hat garantiert meist nichts harmloses vor.
    Klar ist diese Art von Selbstjustiz nicht wirklich die feine englische Art aber immerhin hatte diese Person die sich mit der 13 jährigen Person sicher etwas verbotenes vor. Oder laufen alle mit Gleitgel in der Tasche rum.
    Mit Pädophilen darf man keinerlei Rücksicht nehmen.

  6. Jörg sagt:

    Fragwürdiger Trend.
    Es wird zu Straftaten angestachelt und dann oft in Selbstjustiz gehandelt.
    Das man sich danach auf Instagram selbst beweihräuchert, verleiht nochmal ein extra geschmäckle.
    Oft ist dann auch noch Gewalt oder Erpressung im Spiel.
    Am Ende erreichen solche „Aktivisten“ nur eins: das Täter beim nächsten Mal noch vorsichtiger sind

    • Für Kinder nach wie vor ein perverses Land sagt:

      In gewisser Weise haben Sie recht.
      Prinzipiell habe ich nichts dagegen, wenn sich Leute organisieren, um Kinder vor schweren Straftaten zu schützen, aber dann richtig.
      Die Perversen zu Tausenden auffliegen lassen!

      • Bildung tut Not sagt:

        Aber vorher die schweren Straftaten provozieren? Schwierig.

        Selbst wenn das ausgebildete und mit gesetzlichen Befugnissen ausgestattete Polizeibeamte machen…schwierig.

        • 10010110 sagt:

          Polizeibeamte dürfen das ja auch nicht. Die dürfen auch nicht als Zivilpersonen getarnt zu einem Drogendealer gehen und einen Kauf vortäuschen. Sie müssen die Personen als Unbeteiligte auf frischer Tat ertappen.

    • Tino sagt:

      @Jörg, es werden nicht zu Straftaten angestachelt.
      Keiner der „Ermittler bzw. Kinder“ fordert den Täter auf, einen Sexuell zu bedrängen.
      Viel mehr ist es so, dass die Täter wirklich denken, dass die mit einen Kind schreiben.
      Die Täter nutzen die Unerfahrenheit und Neugier der Kinder, um diese Sexuell zu Missbrauchen.
      Solche Täter sollen Angst haben potenzielle Opfer anzuschreiben, deshalb finde ich die Tätigkeit der Pedohunters gut.

  7. Gustav Gans sagt:

    Viele unserer Behörden, gerade das Rechtssystem sind restlos überfordert, daher finde ich es persönlich ok,wenn es Menschen gibt,die sich freiwillig für unser Rechtssystem einsetzen und bei der Aufklärung, oder gar der Verhinderung von Straftaten helfen. In Sachen Missbrauch und Schändung
    besser früh als spät. Kritisch sehe ich es nur,wenn Straftaten zu Straftaten führen,Verleumdungen aufgestellt werden, die Behauptung falscher Tatsachen ,oder Rufmord betrieben wird. In Fällen wie diesem ist ein mutmaßlicher Straftäter womöglich ins Visier gerückt und es wird geprüft. Fazit: Wenn Indizien für mögliche Straftaten und Straftäter sicher und absolut hieb- und Stichfest sind und es keine Zweifel gibt,dann finde ich persönlich die Selbstjustiz ok,aber nur,solange dadurch keine weiteren Straftaten begangen werden,auch nicht von dem, der die Selbstjustiz ausführt. Desweiteren spielen in der Justiz,vielmehr im Recht ,laut meines Wissensstandes, die eigene Meinung keine Rolle und das ist auch gut so, denn sonst würde das Recht immer subjektiv,statt objektiv angewendet werden. Ich denke fast ausschließlich hier sehen Kritiker das Problem, denn der Großteil der Menschen (auch die,die Selbstjustiz anwenden), die nicht im Justiz- oder Rechtswesen studiert,oder eine Ausbildung gemacht haben,bewertet Fälle, Straftaten,Straftäter meist immer mit der eigenen (oder der Gesellschaft geltenden) Meinung, bzw lässt sie in die Bewertung einfließen. Ein sehr schmaler Grad,meiner Meinung nach. Beste Grüße

  8. Top sagt:

    Ich finde das beschrieben Vorgehen absolut in Ordnung und danke der Person!
    Das Internet ist völligst unkontrolliert, Täter müssen im realen Leben gefasst werden.
    Bin dafür, dass es erlaubt wird, dass die Polizei selbst diese Taktik anwendet … Mal sehen wie viele Pädophile dann noch auf Kinderjad (nichts anders ist es) in Chats gehen.
    Ach ja, dann natürlich noch das Strafmaß auf 10 Jahre erhöhen und ich wette die Zahlen sinken …

  9. NiceM sagt:

    Pedos gehören alle in die Anstalt / Knast. Aber wie weit geht denn dieser Trend zum Anstacheln einer Straftat ? Hällt man jemanden einen 50er hin und er diesen an nimmt, hat er dann diesen geklaut / entwendet ? (Beispiel ist natürlich stark vereinfacht, jedoch im Sinne gleich zutreffend)

  10. Helmut Gruschwitz sagt:

    Das Gewalt Monopol liegt beim Staat , alles andere ist Selbstjustiz, ,man darf einen Straftäter festhalten bis zum Eintreffen der Polizei,wen man ihn auf frischer Tat erwischt

  11. Trans sagt:

    Selbstjustiz liegt nur dann vor, wenn Privatleute selbst bestrafen, festhalten, oder öffentlich bloßstellen. Hier hat aber die Polizei gehandelt, also alles im Rahmen des Rechtsstaats.

    Von „Verleitung zur Straftat“ kann hier auch keine Rede sein. Entscheidend ist, wer den Kontakt sexualisiert und das Treffen eingefordert hat.

    Fazit: Keine Selbstjustiz, solange die Polizei zuständig bleibt. Keine Verleitung, wenn der Erwachsene von sich aus aktiv wurde.

    Die Frage der Beweisverwertung klären Gerichte, nicht Kommentarspalten.

    Und ja, es war richtig und wichtig, dass der Bürger die Polizei unterstützt hat. Gerade bei Sexualdelikten im Internet fehlen den Behörden oft die Kapazitäten, jeden Chatroom im Blick zu haben. Beispiele gibt es genug…
    In vielen Bundesländern gibt es monatelange Rückstände bei der Auswertung von kinderpornografischem Material.

    Verfahren wegen „Cybergrooming“ (Erwachsene ködern Kinder online) werden häufig erst spät erkannt, oft nur, wenn Eltern, oder engagierte Bürger Hinweise geben.

    Ohne solche Hinweise würde manch ein Täter nie ins Visier geraten, weil Polizei und Staatsanwaltschaft schlicht nicht überall gleichzeitig sein können.

    Deshalb ist Zivilcourage hier kein Problem, sondern eine wichtige Ergänzung. Der Bürger hat den Verdächtigen nicht selbst „bestraft“, sondern Hinweise geliefert und die Polizei eingeschaltet. Genau so sollte Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Polizei aussehen und das nicht nur beim Pedo-Hunting!

    Bitte mehr solcher Helden

    • Cis sagt:

      „Entscheidend ist, wer den Kontakt sexualisiert und das Treffen eingefordert hat.“

      Der Selbstjustiziar.

      „Erwachsene ködern Kinder online“

      Hier hat ein Erwachsener einen Erwachsenen geködert und dann verhaften lassen. Das ist kein Cybergrooming, das ist mittelbare Freiheitsberaubung.

      „Ohne solche Hinweise würde manch ein Täter nie ins Visier geraten“

      Es gab keine Tat und keinen Täter.

      „Bitte mehr solcher Helden“

      Wieso machst du es nicht selbst? Keine Zivilcourage?

      • 10010110 sagt:

        Es gab keine Tat und keinen Täter.

        Schonmal von „Der Versuch ist strafbar.“ gehört? Das ist genau wegen so einer blöden Argumentation eingeführt worden.

        • an den Fachexperten sagt:

          Dein Zitat bezieht sich auf die nach § 23 Abs. 1 StGB erforderliche ausdrückliche gesetzliche Anordnung der Strafbarkeit des Versuchs. (Bsp: § 242 Abs. 2 StGB)

          Was ist denn versucht worden?

    • SagJaNur sagt:

      „Fazit: Keine Selbstjustiz, solange die Polizei zuständig bleibt. Keine Verleitung, wenn der Erwachsene von sich aus aktiv wurde.“

      Und woher wissen Sie, dass der „Erwachsene aktiv“ geworden ist? Kennen sie die Chatverläufe? Genauso gut kann sich das vermeintliche Opfer dem Täter angeboten haben. Ich finde es schwierig, ohne Detailkenntnis zu urteilen. Und trotzdem wird das leider immer wieder gemacht.

      Es ist eben ein schmaler Grat bei der Hilfe für die Polizei. Wenn ich etwas beobachte und melde … alles fein. Aber wenn ich selbst in die Situation reingehe, möglicherweise den Ausgang manipuliere … dann wird es problematisch. Selbst Profis sind nicht vor Fehleinschätzungen gefeit. Dann sind es Laien um so mehr. Und diese Fehler können katastrophale Auswirkungen haben.

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