Pkw wechselt plötzlich die Spur: Bus muss auf der Magistrale Gefahrenbremsung einleiten, Kind kommt zu Fall
Am 05.06.2032 kam es gegen 07:15 Uhr zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Busses an der Magistrale in Halle-Neustadt. Durch einen Pkw-Fahrer wurde ein Spurwechsel durchgeführt, welcher den Busfahrer zu einer Gefahrenbremsung veranlasste.
Durch diesen Vorgang kam ein Kind in dem Bus zu Fall und wurde leicht verletzt. Zur weiteren Behandlung wurde es in ein städtisches Klinikum verbracht. Der unfallverursachende Pkw-Fahrer verließ pflichtwidrig den Ort. Die Ermittlungen wurden eingeleitet.
Die deutsche Sprache gehört wohl nicht zu den Kernkompetenzen der Polizei. Statt „veranlasste“ hätte hier doch eher ein „zwang“ hingehört.
Wahrscheinlich müssen Kind und die ganze Familie jetzt monatelang psychologisch behandelt werden. Und auch der Busfahrer. Mußte bremsen. Er ist für’s Leben traumatisiert.
Warum gibt es bis heute keine Gurte Bussen und Bahnen des ÖPNV? Sind die im Kollisionsfall weniger gefährlich als Autos?
Da fehlt das „in“ vor „Bussen und Bahnen“.
„ Der unfallverursachende Pkw-Fahrer verließ pflichtwidrig den Ort.“ Es besteht zwar eine Pflicht, am Unfallort zu verbleiben, allerdings lässt sich diese Pflicht nur erfüllen, wenn der Autofahrer den Unfall mitbekommen hat. Er hat zwar nach dem Spurwechsel vielleicht gemerkt, dass er zu dicht vor den Bus gefahren ist und dieser scharf bremsen musste, aber von dem Sturz im Bus konnte er natürlich nichts mitbekommen. Es kam schließlich nicht zu einer Berührung zwischen den Fahrzeugen. Auf der Hochstraße aufgrund eines möglichen Sturzes anzuhalten und nachzufragen ist zu gefährlich. Damit ein Verhalten pflichtwidrig sein kann, muss die zugrundeliegende Pflicht auch erfüllbar sein, dass ist bei diesem Vorfall aber nicht gegeben, denn eine bloße Gefahrenbremsung ist noch kein Unfall und von dem Sturz wusste der Autofahrer wohl nichts.
Da fragt man sich, warum das Leute, die sich beruflich damit beschäftigen, anders sehen als du.
Müssen doch nur hier ins Internet gucken. Zehn Stunden später. Steht alles da. Unwiderleglich.
Rechtlich alles korrekt.
Daumen hoch.kein dummes geredet und suche nach Rechtschreibfehler.
Kann eh jeder schreiben wie will
Mit „Magistrale in Halle-Neustadt“ ist vermutlich nicht die Hochstraße gemeint.
Festhalten ist vorgeschrieben .