Provokation mit Kalkül: Marla Svenja Liebich will nun „Anne Frank“ heißen

Seit Jahren taucht der Name Sven Liebich im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt auf. Die Sicherheitsbehörden führen ihn dort wegen rechtsextremer Aktivitäten. Im vergangenen Jahr wurde Liebich zudem verurteilt, eine Haftstrafe steht weiterhin aus. Angetreten hat er sie bislang nicht. Öffentliches Aufsehen erregt Liebich jedoch weniger durch juristische Fragen als durch eine Serie gezielter Provokationen, die immer wieder bundesweit für Schlagzeilen sorgen.

2024 erklärte Liebich, fortan als Frau zu leben, und nennt sich seither Marla Svenja. Auch diese Selbstzuschreibung wurde von vielen Beobachtern nicht nur als persönliche Entscheidung, sondern als bewusste Grenzüberschreitung im politischen Kontext wahrgenommen. Nun folgt der nächste Schritt – und eine neue Eskalationsstufe.

Nach eigenen Angaben hat Liebich beim zuständigen Standesamt in Merseburg einen Antrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz gestellt. Und das bereits am 5. August vergangenen Jahres. Ziel sei eine Änderung von Geschlechtseintrag und Namen. Künftig wolle Liebich als „divers“ geführt werden und den Namen „Anne Frank“ tragen. Die Wahl dieses Namens löst breite Empörung aus: Anne Frank gilt weltweit als Symbol für die millionenfachen Opfer des Nationalsozialismus – jenes ideologischen Systems, dem Liebich selbst seit Jahren zugerechnet wird.

Gegenüber dubisthalle.de erklärte Liebich auf Nachfrage, sie habe sich „nichts dabei gedacht“. Anne und Frank seien „normale Vornamen“. Auch an die Gedenkstätte Anne Frank Haus in Amsterdam wandte sich Liebich schriftlich. In seiner E-Mail, die dubisthalle.de vorliegt betont sie, die Namenswahl stehe „in keinerlei Zusammenhang mit Anne Frank als historischer Person, ihrem Leben oder ihrem Schicksal“. Die Übereinstimmung sei zufällig, eine Bezugnahme „zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt“. Für mögliche Missverständnisse entschuldigte sie sich vorsorglich. Die Gedenkstätte bestätigte bislang lediglich den Eingang der Nachricht.

Parallel dazu liegt Liebich im Konflikt mit dem Standesamt Merseburg. Dieses verlangt, wie gesetzlich vorgesehen, eine persönliche Vorsprache zur Abgabe der Erklärung nach § 3 Selbstbestimmungsgesetz. Liebich verweigert diese jedoch mit dem Hinweis, gegen ihn liege ein Haftbefehl vor; ein Erscheinen würde unmittelbar zu seiner Festnahme führen. In einer Fachaufsichtsbeschwerde spricht Liebich von einem „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Grundrechte, darunter Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung und Gleichbehandlung.

Die Behörde wies die Beschwerde zurück. Das Personenstandsgesetz sehe eine persönliche Erklärung und deren Beurkundung zwingend vor. Eine Ausnahme sei nicht vorgesehen, auch nicht im Falle eines bestehenden Haftbefehls.

Beobachterinnen und Beobachter werten die aktuelle Namensdebatte weniger als Verwaltungsstreit, sondern vielmehr als Teil einer langjährigen Strategie: gezielte Provokation, mediale Aufmerksamkeit und die bewusste Instrumentalisierung gesellschaftlicher Debatten. Gerade die Wahl des Namens „Anne Frank“ reiht sich dabei in ein Muster ein, das Kritiker als Verhöhnung historischer Opfer und als Versuch verstehen, demokratische und rechtliche Verfahren ad absurdum zu führen.

Ob der Antrag Erfolg haben wird, ist offen. Sicher ist jedoch: Die Causa Liebich bleibt ein Beispiel dafür, wie Extremisten versuchen, rechtliche Spielräume und gesellschaftliche Sensibilitäten für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen, und damit erneut eine Debatte auslösen, die weit über eine einfache Namensfrage hinausgeht.

Artikel Teilen:

36 Antworten

  1. Micha sagt:

    Das Fräulein hat doch eine Macke ,auch wenn sie nicht persönlich erscheinen will ,muss sie ja eine Meldeadresse zur Zusendung der Unterlagen angeben .Also Behörde sei Wachsam.

  2. Zappelphilipp sagt:

    Das ist eher witzig als eine Provokation….hier testet jemand die Grenzen einer sich selbst erhaltenden Bürokratie aus …..

  3. Zipp sagt:

    Auf der einen Seite ist es natürlich eine Provokation, auf der anderen Seite handelt er aber ganz im Sinne des Gesetzes, das ja schliesslich eingebracht wurde, damit man eben – ganz nach persönlichem Gefühl – mehrfach im Jahr das Geschlecht, Vornamen und Nachnamen ändern kann. Schliesslich trägt jeder modebewusste Mensch auch nicht jeden Tag die gleiche Kleidung.

    • Klara sagt:

      Mehrfach im Jahr?
      Käse.

      • Zipp sagt:

        Ändert nichts daran, dass er ganz im Sinne der Grünen handelt, die ja grösste Freude dabei empfinden, am CSD in Verkleidung mit Regenbogenfahnen und einem minütlich wechselnden Geschlecht und Namen als Drag-Queen oder sonst was durch die Gegend zu laufen. Grünes Lebenselexier und gleiches Recht für alle. Daran kommen wir nicht vorbei. 😃👍

  4. Miraculix sagt:

    „gezielte Provokation, mediale Aufmerksamkeit und die bewusste Instrumentalisierung gesellschaftlicher Debatten“
    Genau das ist es auch. Man ist nur zu ignorant zu erkennen, dass hier der Finger in die Wunde gelegt wird und will nicht erkennen, wie absurd das alles ist und wie wir uns selbst im Weg stehen. Statt dessen lässt man sich auf der Nase herumtanzen und bauscht es auch noch medial auf.
    Erstens: wegsperren bei vorliegendem Haftbefehl!
    Zweitens: Mann bleibt Mann(bis auf ganz wenige medizinische Ausnahmen).
    Drittens: ein Name kann nicht beliebig geändert werden.
    Viertens: Gerichte haben wichtigeres zu tun als sich mit solchem Blödsinn zu befassen. Ablehnen!
    Fünftens: keine mediale Aufmerksamkeit für Spinner!
    Punkt. Und Ruhe ist.

    • Weiter so, Liebich! sagt:

      Völlig korrekt, insbesondere Punkt 5. Hätten die Idioten aus dem linken Block das von vornherein beherzigt und wären nicht hyperventilierend über jedes Stöckchen gesprungen, das Schreihals Liebich hingehalten hat, hätte der innerhalb von 2 Monaten massiv die Lust an seinen Aktionen verloren und wir nie die Debatten von heute geführt. Eines muss man jedoch noch anmerken: Wer sich etwas detaillierter mit seinem Prozess beschäftigt hat, verliert den Glauben an unsere Justiz. Die Anklagepunkte waren teils absurd lächerlich und das Urteil, insbesondere in Relation zu anderen Verfahren, unverhältnismäßig hart und ne absolute Frechheit. Hier sollte auf politischem Wunsch hin ganz bewusst ein Exempel statuiert werden. Deutschland 2025: Meinungsdelikte werden härter sanktioniert als jede echte Kriminalität.

  5. Hans-Karl sagt:

    Was soll man dazu sagen. Er/sie/es nutzt eben gültige Gesetze. Dazu sind sie doch erlassen worden. Will man das jemandem Vorwerfen? Erst feiern sich Politik und (ich sag mal) Zivilgesellschaft für die Verabschiedung der Gesetze und dann gibt es Vorwürfe, wenn sie jemand benutzt.

  6. Hans sagt:

    Ich lehne mich aus dem Fenster, wenn dubisthalle Liebich erreicht, spricht es nicht für die Polizei, dass die sie nicht erwischen.

    Zumal man sich in der JVA auf sie freuen wird, egal ob der Namenswechsel noch klappt.

  7. Onkel Mao sagt:

    Sehr lustig. Besser kann man Idioten nicht vorführen.

  8. Anne Rank sagt:

    Wie kann ein rechtlicher Spielraum missbraucht werden, wenn es per Gesetz möglich ist?

  9. Rammstein Fan sagt:

    Der deutsche Staat lässt sich wie so oft am Nasenring durch die Manege führen!

  10. Daniel M. sagt:

    Liebich ist ganz sicher nicht „sie“. Die falsche Bezeichnung beruht auf verfassungsfeindlichen Gesetzen, die es erlauben, Namen und Geschlecht nach Belieben zu ändern. Ihr braucht einen Rechtsextremen , der euch das nahe bringt. Schämt euch.

  11. Korrektur sagt:

    „Beobachterinnen und Beobachter“
    Was ist mit nichtbinären Beobachtenden? Wenn schon alles gendern, dann richtig!

  12. Emilian sagt:

    Wie kann es eigentlich sein, dass eine Person, gegen die ein Strafbefehl vorliegt, überhaupt in der Lage ist, einen solchen Antrag zu stellen? Müsste sie dafür nicht persönlich erscheinen? Oder funktioniert das inzwischen problemlos aus der Ferne? Läuft das über Dritte, über Bevollmächtigte, vielleicht sogar über Angehörige? Je länger man darüber nachdenkt, desto grotesker wirkt die Situation.
    Und trotzdem greift es zu kurz, das alles nur auf diese eine Person zu projizieren. Der eigentliche Skandal ist strukturell. Ein System, das sich mit komplizierten Gesetzen und gut gemeinten Regelwerken schmückt, schafft gleichzeitig Schlupflöcher, die offenkundig niemand zu Ende gedacht hat. Wenn ein Gesetz wie das Selbstbestimmungsgesetz in der praktischen Anwendung solche Widersprüche produziert, dann ist das kein individueller Triumph, sondern ein institutionelles Versagen.
    Hier hat nicht einfach jemand „das System ausgetrickst“ — das System hat sich selbst vorgeführt. Staat, Kommune und Medien tragen gleichermaßen Verantwortung, weil sie entweder nicht hinschauen, nicht nachfragen oder die Absurdität als Randnotiz behandeln. Statt sauber aufzuarbeiten, wie so etwas möglich ist, wird moralisiert, personalisiert und skandalisiert.
    Das Ergebnis ist ein Schauspiel, bei dem die falschen Fragen gestellt werden. Nicht: „Wie konnte er das tun?“, sondern: „Warum ist das überhaupt möglich?“ Genau dort beginnt die eigentliche Debatte.

    • auf den . sagt:

      Wo ist jetzt genau dein Problem?

    • Isso! sagt:

      Ich helfe dir mal ein wenig.
      1. Ob man das gut findet oder nicht, Menschen in Haft sowie die, gegen die ein Haftbefehlt vorliegt, sind halt noch immer Bürger der BRD mit Rechten.
      2. Steht im Artikel das ein persönliches Erscheinen nötig ist.
      3.Jeder der ein bisschen ehrlich ist und Lebenserfahrung hat sollte wissen, dass es extrem schwer ist Regeln/Gesetze ohne „Schlupflöcher“ zu erlassen. Der Versuch führt nur zu klobigen, unpraktischen oder viel zu spezifischen Regelwerken die am Ende wieder Lücken aufweisen…
      4. Der Sinn des ganzen SBG war es Hürden abzubauen. Die ganze Debatte darum ist einfach lächerlich. Es sind kaum Missbräuche des SBG bekannt, es hat sehr vielen Menschen geholfen ihren eigenen Lebensweg würdevoller zu gestalten und es wurde viel weniger genutzt als von AfD, CDU und anderen rechten Spinner prophezeit wurde…

      Niemand führt hier irgendwen an der Nase herum. Liebich nutzt geltendes Recht, so what? Als nächstes zahlt er noch Steuern. Solche Geschmacklosigkeiten zu treiben sagt mehr über die Person als über das SBG aus.

    • @Emilian sagt:

      Lies den Artikel!

    • Miraculix sagt:

      Sehr guter Kommentar.👍

  13. Achnee sagt:

    @Kommentatoren:
    Und dass hier der Name „Anne Frank“ verunglimpft wird, stört Euch in Eurer Schadenfreude gar nicht? Wie armselig.

    • Zappelphillip sagt:

      ist Anne Frank irgendwie rechtlich geschützt ? sicher wäre es zumindest geschmacklos wenn ich mein Haustier (egal welches) so nennen würde .. aber da ist jetzt ein diverser Mensch der gerne so genannt werden möchte .. wo Problem??

    • Miraculix sagt:

      Naja, für Schadenfreude ist das insgesamt zu traurig. Der Name Anne Frank ist austauschbar. Mich stört die ganze Posse und dieser handlungsunfähige Staat.

  14. Steffen sagt:

    Mir gefällt wie er sich über dieses verkommene System lustig machen kann und ähnlich der SPD mit unseren Münchhausen, die angebliche Intelligenz am Nasenring durch die Manegen führt!

  15. 10010110 sagt:

    Beobachter werten die aktuelle Namensdebatte […] als Teil einer langjährigen Strategie: […] mediale Aufmerksamkeit […]

    Und „Du bist Halle“ gibt ihm (sic!) genau das, was er (sic!) will. 🙄

  16. Dr. Georg Anton Pöch sagt:

    Eines muß man der Bühnenfigur Liebich lassen: Der Drehbuchschreibär versteht etwas PR und Show-Pussiness! Ist heutzutage leider selten geworden!

Schreibe einen Kommentar zu Miraculix Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert