Prozess am Landgericht Halle wegen Kindesmissbrauch

8 Antworten

  1. Alt-Hallenser sagt:

    Ich kann diese furchtbaren Sachen nicht mehr ertragen, für immer wegsperren und niemals wieder frei lassen !

  2. Emmi sagt:

    Man kann das gar nicht lesen, so schlimm ist das. Die armen Kinder. Es ekelt einen vor dem Straftäter. Da ist eine natürliche Grenze überschritten, die niemals wieder rückgängig gemacht werden kann, auch nicht mit Medikamenten! Für immer wegsperren.

  3. fassungslos! sagt:

    Wieso Jugendkammer? Der Straftäter war und ist doch kein Jugendlicher mehr!
    Für meine Begriffe gehört der für immer weggesperrt, aber mit schwerer Arbeit! Da vergehen ihm solche abartigen Interessen!

    • Lern! sagt:

      Man schaue vor dem Rumblöken in das Gesetz. Lektüreempfehlung ist hier § 26 GVG:

      „Für Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird, sowie für Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, sind neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch die Jugendgerichte zuständig.“

      „In Jugendschutzsachen soll die Staatsanwaltschaft Anklage bei den Jugendgerichten erheben, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Kindern oder Jugendlichen, die in dem Verfahren als Zeugen benötigt werden, besser gewahrt werden können. “

      Es geht um die besonderen Anforderungen hinsichtlich der OPFER. Du konzentrierst dich wie immer nur auf den TÄTER. Das ist DEIN Problem, aber es ist ein PROBLEM, an dem du arbeiten solltest! Schließlich willst du doch mal ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft werden?!

    • Tino sagt:

      Jugendkammer wegen der Schutz der Opfer.
      Es wird erwachsen Strafrecht angewandt.

  4. Tino sagt:

    Ich war heute dort, die Verhandlung konnte nicht stattfinden, der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung gekommen.
    Der Rechtsanwalt des Angeklagten kann ihn auch nicht kontaktieren, da dieser keine Telefonnummer hat.
    Es war für mich überraschend zu sehen, das der Angeklagte nicht in U-Haft sitzt, sondern Frei herum laufen kann.
    Bei den Tatvorwürfen, besteht doch mindestens eine Wiederholungsgefahr.

    • bin_gespannt sagt:

      Wieso besteht bei den Tatvorwürfen eine Wiederholungsgefahr?

      • Tino sagt:

        Was ist denn das für eine Frage?
        Wieso sollte keine Wiederholungsgefahr bestehen?
        Man muss schon eine schwere Hirnschädigung haben, um die Wiederholungsgefahr nicht zu erkennen.
        Der Sexualtrieb ist ein Starker Impulse, welche viele nicht gut kontrollieren können.
        Anscheinend kann der Angeklagte es auch nicht und seine Sexuelle Ausrichtung ist offensichtlich auf Minderjährige geprägt.
        @ bin gespannt, meinst du ernsthaft dass der seine Triebe unter Kontrolle hat? Wer weiß was für neue Straftat begangen wurden, in der Zeit wo er ohne Kontrolle war.

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