Prozess am Landgericht Halle wegen Kindesmissbrauch

Gegen den im Dezember 1990 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.
Mit Anklageschrift vom 09.09.2022 wird ihm der sexuelle Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt.
Er soll im November 2018 an einem damals zwei Jahre alten Kind in seiner Wohnung in Halle sexuelle Handlungen vorgenommen und hiervon mit seinem Smartphone zwei Bilder aufgenommen und gespeichert haben.
Mit Anklageschrift vom 08.02.2023 werden ihm die Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte in 21 Fällen, davon in 14 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei, sowie der Besitz kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit dem Besitz jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen.
Der Angeklagte soll zwischen November 2020 und Mai 2021 in verschiedenen sozialen Netzwerken aktiv gewesen sein. Er soll sich in diesen als 12-jähriger oder 13-jähriger Junge ausgegeben und gezielt unter 14-jährige Mädchen angesprochen und in sexuell bestimmter Weise auf diese eingewirkt haben. Er soll ihnen zum Teil Bild- oder Videodateien übermittelt haben, die ihn bei der Vornahme sexueller Handlungen an sich selbst zeigen und die Mädchen aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen und ihm davon Bild- oder Videodateien zu übermitteln.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe teilweise eingeräumt.
Bereits für eine Tat des sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten abhängig von der Art des sexuellen Missbrauchs eine Freiheitsstrafe von drei bzw. sechs Monaten bis zu fünf bzw. zehn Jahren.
Die Anklage vom 09.09.2022 war zunächst zum Amtsgericht Halle (Saale) erhoben worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Halle hat dieses Verfahren zwischenzeitlich übernommen.
Ich kann diese furchtbaren Sachen nicht mehr ertragen, für immer wegsperren und niemals wieder frei lassen !
Man kann das gar nicht lesen, so schlimm ist das. Die armen Kinder. Es ekelt einen vor dem Straftäter. Da ist eine natürliche Grenze überschritten, die niemals wieder rückgängig gemacht werden kann, auch nicht mit Medikamenten! Für immer wegsperren.
Wieso Jugendkammer? Der Straftäter war und ist doch kein Jugendlicher mehr!
Für meine Begriffe gehört der für immer weggesperrt, aber mit schwerer Arbeit! Da vergehen ihm solche abartigen Interessen!
Man schaue vor dem Rumblöken in das Gesetz. Lektüreempfehlung ist hier § 26 GVG:
„Für Straftaten Erwachsener, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird, sowie für Verstöße Erwachsener gegen Vorschriften, die dem Jugendschutz oder der Jugenderziehung dienen, sind neben den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten auch die Jugendgerichte zuständig.“
„In Jugendschutzsachen soll die Staatsanwaltschaft Anklage bei den Jugendgerichten erheben, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Kindern oder Jugendlichen, die in dem Verfahren als Zeugen benötigt werden, besser gewahrt werden können. “
Es geht um die besonderen Anforderungen hinsichtlich der OPFER. Du konzentrierst dich wie immer nur auf den TÄTER. Das ist DEIN Problem, aber es ist ein PROBLEM, an dem du arbeiten solltest! Schließlich willst du doch mal ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft werden?!
Jugendkammer wegen der Schutz der Opfer.
Es wird erwachsen Strafrecht angewandt.
Ich war heute dort, die Verhandlung konnte nicht stattfinden, der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung gekommen.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten kann ihn auch nicht kontaktieren, da dieser keine Telefonnummer hat.
Es war für mich überraschend zu sehen, das der Angeklagte nicht in U-Haft sitzt, sondern Frei herum laufen kann.
Bei den Tatvorwürfen, besteht doch mindestens eine Wiederholungsgefahr.
Wieso besteht bei den Tatvorwürfen eine Wiederholungsgefahr?
Was ist denn das für eine Frage?
Wieso sollte keine Wiederholungsgefahr bestehen?
Man muss schon eine schwere Hirnschädigung haben, um die Wiederholungsgefahr nicht zu erkennen.
Der Sexualtrieb ist ein Starker Impulse, welche viele nicht gut kontrollieren können.
Anscheinend kann der Angeklagte es auch nicht und seine Sexuelle Ausrichtung ist offensichtlich auf Minderjährige geprägt.
@ bin gespannt, meinst du ernsthaft dass der seine Triebe unter Kontrolle hat? Wer weiß was für neue Straftat begangen wurden, in der Zeit wo er ohne Kontrolle war.