Prozess am Landgericht in Halle wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung
Das Landgericht in Halle (Saale) macht ab heute einem 28-Jährigen den Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes.
Im Februar 2023 soll sich der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten M. in der „DB Lounge“ im Hauptbahnhof Halle aufgehalten haben. Dort seien sie an einen Mann herangetreten, der an einem Spielautomaten gesessen habe. Als der Mann der Aufforderung des Angeklagten sowie des M., den Platz zu räumen, nicht nachgekommen sei, habe sich ein Streitgespräch entwickelt, in dessen Verlauf M. den Mann unvermittelt vom Stuhl zu Boden gezogen habe. Sodann hätten der Angeklagte und M. begonnen, mit den Fäusten auf den Mann einzuschlagen. Zudem habe entweder der Angeklagte oder M. dem am Boden liegenden Mann mit dem beschuhten Fuß gegen den Rücken getreten. Der Mann habe durch die Schläge und den Tritt eine Kopfprellung und einen Riss am linken Rippenbogen erlitten.
Im April 2024 habe ein Mann in einer Bankfiliale in Halle einen Bargeldbetrag in Höhe von 800 Euro abgehoben und sich daraufhin mit seiner Bekannten zu Fuß zum Hauptbahnhof begeben wollen. Auf dem Weg dorthin hätten sie die Kirchnerstraße passiert, in der sich der Angeklagte mit drei unbekannt gebliebenen männlichen Personen vor einem Wohnhaus aufgehalten habe. Als der Mann und seine Bekannte auf eine aggressive Ansprache des Angeklagten nicht reagiert hätten, hätten der Angeklagte und die drei unbekannten Personen die Verfolgung des Mannes aufgenommen und ihn schließlich umstellt. Dabei habe der Angeklagte ein Klappmesser aus seiner Jackentasche hervorgeholt, die Klinge in Richtung des Mannes gehalten und ihn aufgefordert, sein Portemonnaie auszuhändigen. Aus Angst vor Tätlichkeiten habe der Mann sein Portemonnaie hervorgeholt und es dem Angeklagten geöffnet entgegengehalten. Der Angeklagte habe aus dem Portemonnaie Geldscheine im Wert von 800 Euro entnommen, um diese für sich zu verwenden.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Interessanter Sachverhalt, gibt es doch in Halle gar keine „DB-Lounge“. Noch dazu findet man in den Lounges der Deutschen Bahn ganz sicher keine Spielautomaten.
Doch gibt es im Bahnhof. Mit 2 Spielautomaten.
Die Einrichtung heißt zwar Bastian Bahnhofslounge, hat aber außer dem missverständlichen Namen nichts mit den „DB Lounges“ zu tun.
Siehe auch: https://de.m.wikipedia.org/wiki/DB_Lounge