Prozess gegen Anästhesist: Kindesmissbrauch, Körperverletzung, Nötigung

Keine Antworten

  1. ???? sagt:

    Wie kann solch eine lange Liste an offensichtlichen, schlimmen Taten aufsummiert werden? Jede einzelne sollte schwer betraft werden.

  2. Robert sagt:

    Was ist denn das für ein Arzt ?

  3. 10010110 sagt:

    Schließlich soll der Angeklagte an einem Tag im Jahr 2019 auf dem OP-Tisch im Operationssaal eines Krankenhauses se­xu­elle Handlungen an einer unbekannt gebliebenen, mutmaßlich erwachsenen Patientin, die er in seiner Funktion als Anästhesist zuvor selbst anästhesiert hatte, vorgenommen haben.

    Hä? Hat der sich selbst angezeigt, oder wie kommt man drauf, dass er das gemacht hat, wenn man nicht mal weiß, was für ein Opfer es gab? 🤔

    • komm schon! sagt:

      Hä? Hat der sich selbst angezeigt

      Eine Möglichkeit.

      Zeugen und Aufzeichnungen soll es neuerdings auch geben.

      Hinzu kommt: Man weiß, was für ein Opfer es gab.

      • geh schon! sagt:

        Und diese Zeugen können nicht einmal Tag und Zeit erinnern? Denn die von dir genannten Aufzeichnungen im Krankenhaus müssten das Opfer identifizieren können.

        • tja... sagt:

          Die meisten Details werden erst im Laufe der Beweisaufnahme geklärt, nicht schon in der Pressemitteilung vor der Eröffnung der Hauptverhandlung. Ist so’n Rechtsstaatsding.

          • pfff ... sagt:

            Die Staatsanwaltschaft braucht also nach deinen Worten keinen begründeten Verdacht? Komisches Rechtsstaatsding,

          • tja... sagt:

            Die Staatsanwaltschaft klagt nur an, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Ist auch so’n Rechtstaatsding.

  4. Emmi sagt:

    Nur zwei Jahre Höchststrafe, viel zu wenig und bekommt er doch eh nicht. Der macht dann schön weiter nach einer Pause. Fotos veröffentlichen, dann hat er keine Chance weiter zu machen

    • Fasteen sagt:

      Wo liest du nun schon wieder was von zwei Jahren Höchststrafe?

      Du gibst dir nicht mal die geringste Mühe. Vielleicht ist da einfach nichts, aber das schaffen sogar Leute, die „schwer in Ordnung“ sind….

    • S.H. sagt:

      Nicht unter ist wie das mathematische Zeichen größergleich oder auch mindestens…

      …sicher aber eine auch zu geringe Mindeststrafe für solche Taten!

      • ganz ruhig sagt:

        Er ist wegen mindestens 10 Taten angeklagt, die er offenbar alle zugegeben hat. Die Mindeststrafe von 2 Jahre gilt schon für eine davon.

  5. Frau Keh sagt:

    Männer in die Waschküchen dieses Landes! Keine Männer in medizinischen Berufen.

  6. Elfriede sagt:

    Und nach Verbüßung der Strafe darf err weiter als Arzt tätig sein?
    Das kann ja wohl nicht wahr sein……..

    • weniger plappern bitte! sagt:

      Wie kommst du nur auf sowas?

    • Strafrecht sagt:

      Wenn er wegen dieser Vergehen verurteilt wird (was wohl so sein wird, da er alles zugibt), wird ihm die Approbation entzogen. Er darf dann nicht mehr als Arzt arbeiten.