Prozess gegen Anästhesist: Kindesmissbrauch, Körperverletzung, Nötigung

Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen 46-Jährigen gleich wegen mehrerer Taten. So werden ihm fünf Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zur Last gelegt.
Der Angeschuldigte soll im Zeitraum von Januar 2016 bis April 2017 sechs Mal sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an der damals 9 bzw. 10 Jahre alten Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung in Halle vorgenommen haben. Im Zeitraum von Mai 2018 bis Mai 2019 soll der Angeklagte den damals 10 oder 11 Jahre alten Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährten in dem gemeinsam bewohnten Haus in Teutschenthal zum Zwecke der Züchtigung mehrfach getreten haben, nachdem dieser sich aus Angst vor dem Angeklagten zuvor auf den Boden geworfen habe. An einem Tag im Jahr 2019 soll er seine damalige Lebensgefährtin mit seinem Gürtel geschlagen haben. Zwischen Februar 2019 und Juli 2020 soll der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin einen gefüllten Werkzeugkoffer gegen den Kopf geschlagen haben, weil er wegen eines vorangegangenen Streits noch verärgert gewesen sei. Schließlich soll der Angeklagte an einem Tag im Jahr 2019 auf dem OP-Tisch im Operationssaal eines Krankenhauses sexuelle Handlungen an einer unbekannt gebliebenen, mutmaßlich erwachsenen Patientin, die er in seiner Funktion als Anästhesist zuvor selbst anästhesiert hatte, vorgenommen haben.
Der Angeklagte hat die Taten eingeräumt.
Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Wie kann solch eine lange Liste an offensichtlichen, schlimmen Taten aufsummiert werden? Jede einzelne sollte schwer betraft werden.
Was ist denn das für ein Arzt ?
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft: ein krimineller.
Hä? Hat der sich selbst angezeigt
Eine Möglichkeit.
Zeugen und Aufzeichnungen soll es neuerdings auch geben.
Hinzu kommt: Man weiß, was für ein Opfer es gab.
Und diese Zeugen können nicht einmal Tag und Zeit erinnern? Denn die von dir genannten Aufzeichnungen im Krankenhaus müssten das Opfer identifizieren können.
Die meisten Details werden erst im Laufe der Beweisaufnahme geklärt, nicht schon in der Pressemitteilung vor der Eröffnung der Hauptverhandlung. Ist so’n Rechtsstaatsding.
Die Staatsanwaltschaft braucht also nach deinen Worten keinen begründeten Verdacht? Komisches Rechtsstaatsding,
Die Staatsanwaltschaft klagt nur an, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Ist auch so’n Rechtstaatsding.
Männer…
Schließt du dich aus oder ein?
Nur zwei Jahre Höchststrafe, viel zu wenig und bekommt er doch eh nicht. Der macht dann schön weiter nach einer Pause. Fotos veröffentlichen, dann hat er keine Chance weiter zu machen
Wo liest du nun schon wieder was von zwei Jahren Höchststrafe?
Du gibst dir nicht mal die geringste Mühe. Vielleicht ist da einfach nichts, aber das schaffen sogar Leute, die „schwer in Ordnung“ sind….
Nicht unter ist wie das mathematische Zeichen größergleich oder auch mindestens…
…sicher aber eine auch zu geringe Mindeststrafe für solche Taten!
Er ist wegen mindestens 10 Taten angeklagt, die er offenbar alle zugegeben hat. Die Mindeststrafe von 2 Jahre gilt schon für eine davon.
Männer in die Waschküchen dieses Landes! Keine Männer in medizinischen Berufen.
Und nach Verbüßung der Strafe darf err weiter als Arzt tätig sein?
Das kann ja wohl nicht wahr sein……..
Wie kommst du nur auf sowas?
Wenn er wegen dieser Vergehen verurteilt wird (was wohl so sein wird, da er alles zugibt), wird ihm die Approbation entzogen. Er darf dann nicht mehr als Arzt arbeiten.