Radler bei Unfall in Halle-Neustadt verletzt

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11 Antworten

  1. Beerhunter sagt:

    Führerschein und Auto weg!

    • Strafe für beide? sagt:

      Nun ist der Radfahrer aber auch auf dem Fußweg gefahren…merkste was?

      • Herr Besserwisser sagt:

        Interessant…die Autofahrer schnautzen einen Radfahrer an, wenn er VORSCHRIFTSMÄßIG auf der Straße fährt…ich selbst werde von vermutlich selbsternannten Autafahrenden regelmäßig aufgefordert, ich solle auf dem FUßWEG fahren…da gehöre ich hin…Sorry, die MÜSSEN ihren Führerschein selbst gedruckt haben. Darauf angesprochen (z.B. an Ampeln) Schnautzen sie rum, ich habe nichts auf der Straße verloren, oder schließen die Fenster…Jetzt FÄHRT er auf dem Fußweg (wo er in der Tat nichts verloren hat) und wird umgenietet…aber sie halten ihm das Fahren auf dem Bordstein vor…nicht dem Autofahrenden das betrunken Fahren…Interessante Rechtsauffassung. Und mal so…die Frage ist in diesem Fall, ob er in, oder gegen Straßenrichtung fur…in Straßenrichtung = Sein Vorteil…gegen Straßenrichtung = naja, erhöte Eigenschuld…aber der Alkoholpegel entscheidet, wieviel Schuld der Autofahrer bekommt. Da mich ein Autofahrer fast auf dem Radweg an der Ampel gekillt hat, kenne ich mich da aus…das Fast ist nicht, weil er es verhindert hat. Ich war fast Tot. Wobei ich es erschreckend finde, dass der in diesem Fall um 10:40 Betrunken fährt…

      • Herr Besserwisser sagt:

        Wobei ich es interessant finde, woher sie den Fußweg nehmen…

  2. Andreas sagt:

    Rotlichtverstöße durch Rechtsabbieger sind an dieser Stelle die Regel, keine Ausnahme.

  3. Tom KOch sagt:

    Na was denn nun? War es ein Radfahrender oder ein Radfahrer?

  4. Bettina sagt:

    Wenn es ein Radfahrender war, dann muß der andere Unfallbeteiligte auch ein Fahrzeugführender sein. Wenn schon Schwachsinn, dann aber bitte auch konsequent!
    Gute Besserung dem Verletzungendavontragenden.