Radler bei Unfall verletzt

Am Samstag wollte gegen 19.00 Uhr ein Pkw-Fahrer von der Liebenauer Straße nach links in die Gräfestraße einbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrradfahrer. Dieser wurde leicht verletzt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Am Fahrrad und am Pkw entstanden Sachschäden im unteren 4-stelligem Bereich.
Die Gräfestraße ist eine Einbahnstraße, aber für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Eindeutiges Verschulden des Autofahrers. Vermutlich hat der beim Abbiegen auch noch die Kurve geschnitten, kann ja nie schnell genug gehen.
Im Bericht steht nur, dass er nach links in die Gräfestraße abbiegen wollte und es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Radfahrer kam. Ergo kann auch der Radfahrer verkehrswidrig die Liebenauerstraße in Richtung Rannischen Platz gefahren sein. Oder mit anderen Worten, nichts genaues weiß man nicht.
„…verkehrswidrig die Liebenauerstraße in Richtung Rannischen Platz..“
Wieso sollte das verkehrswidrig sein?
Weil es die StVO anders vorschreibt.
Man muss natürlich an die StVO glauben…..
Die Liebenauer ist zur Zeit auch eine Einbahnstrasse und nicht für Allwetterradler frei gegeben. Eindeutiges Verschulden des Allwetterradlers.Kann ja nicht schnell genug gehen, den Berg herunter !