Räumungsklage und Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen Hasi
Die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) hat Räumungsklage gegen den Capuze e.V. als Betreiber des Hasi in der Hafenstraße gestellt. Die Klage sei am 8. Februar eingereicht worden, teilte der Geschäftsführer Jürgen Marx mit. Zudem wurde eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt.
Wie Marx erläuterte, habe man nach der im Januar 2016 erfolgten Besetzung des Objekts zunächst einen Nutzungsvertrag für kulturelle und soziale Zwecke vereinbart. Es seien aber in der Zeit Dinge aufgetreten, „die sich mit dem Selbstverständnis und dem Image der HWG nicht vereinbaren lassen“, so Marx. Zudem sei das Gelände wegen statischer Mängel, wegen Bodenkontamination sowie wegen fehlendem Brandschutz nicht ohne Grund jahrelang gesperrt gewesen. Aus haftungsrechtlichen Gründen hätte man mehrere hunderttausend Euro investieren müssen ohne Chance, dieses Geld wieder zu erwirtschaften. „Das kann ein kommunales Unternehmen nicht tun“, meinte Marx.
Marx bestätigte zur Beigeordnetenkonferenz, dass es ein Kaufangebot aus dem Umfeld des Hasi für 50.000 Euro gibt. Das Grundstück sei aber viel mehr Wert. Deshalb könne man einem Kauf zu diesem Konditionen nicht zustimmen, „das wäre Veruntreuung.“ Oberbürgermeister Bernd Wiegand erklärte, eine Wertermittlung der Stadt habe ein anderes Bild ergeben.
Als Alternative hat die Stadt vier weitere Objekte geprüft. Doch das alte Stellwerk am Thüringer Bahnhof, das Völkchen an der Südpromenade sowie das Silva in der Silberhöhe wurdem vom Verein als nicht geeignet angesehen. Diese Objekte befinden sich alle im städtischen Besitz. Ebenfalls geprüft wurde ein Haus als Böllberger Weg, hier will aber der Eigentümer nicht an den Capuze e.V. vermieten.
Robin als Vertreter des Hasi kam ebenfalls zu Wort. „Eigentlich haben wir eine Mehrheit“, meinte er angesichts der anstehenden Stadtratsentscheidung. Es hänge nur an der SPD, die zwar das Projekt erhalten wolle, aber nicht am Standort Hafenstraße. Doch diesen habe man sich bewusst ausgesucht. Es gebe in Halle keine geeigneten Ausweichobjekte.
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