Rauchmelder dürfen nicht als Betriebskosten angerechnet werden

Der Mieterrat Halle-Neustadt und die Freien Wähler Halle hatten sich in der Vergangenheit schon dafür ausgesprochen, dass die Anmietung von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskosten anzurechnen sind. 

Wie jetzt erst bekannt wurde, hat das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 21 S 52/19) entschieden, dass es sich um verkappte Anschaffungskosten handelt und deshalb keine Betriebskosten nach § 1 der Betriebskostenverordnung seien. Eine Vergleichbarkeit mit den Mietkosten für Verbrauchszähler für Wasser sei nicht gegeben. Das Landgericht Düsseldorf schließt sich damit der erstmals vom Amtsgericht Halle vertretenen Rechtsauffassung in dieser Frage an. 

Wie stichprobenartige Überprüfungen der erneut am Jahresende 2020 übersandten Betriebskostenabrechnungen ergeben haben, werden Mietkosten für Rauchwarnmelder weiterhin von großen Teilen der Wohnungswirtschaft in die Betriebskostenabrechnungen aufgenommen, was rechtswidrig ist, so Rechtsanwalt Johannes Menke. Den Mietern sei deshalb anzuraten, gegen die Betriebskostenabrechnungen in diesem Punkt Einspruch einzulegen und die Zahlung der Mietkosten für die Rauchwarnmelder zu verweigern.

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7 Antworten

  1. DddgmbH sagt:

    Ist gut zu wissen, ob das welche tun?

  2. HalleJunge sagt:

    HWG rechnet die Rauchmelder auch in den Betriebskosten ab.

  3. Nobody sagt:

    Gibt es irgendeinen einen Vermieter, der die Dinger *nicht* über die Nebenkosten mit abrechnet?!

    Man kann ja inzwischen selbst die klassische Heizung komplett Leasen und damit dem Mieter neben den laufenden Kosten auch die eigentliche Kaufsumme aufdrücken (Wärmecontracting). Die Heizung als Einmalkosten alle 20 Jahre auszutauschen, auf den Kosten wäre der Vermieter sitzen geblieben. Warum sollte es bei Rauchmeldern anders sein?

  4. Ach verpisch sagt:

    Bei mir heißt das ,Wartung der Rauchmelder .Es kommt aber keiner. Also ,warten wir auf die Wartung. Sowas aber auch.

    • Klugscheißer wider Willen sagt:

      Es gibt unterschiedliche RWM. Einige sind Funk-RWM, sprich es kommt keiner persönlich, sondern es erfolgt eine Wartung per Funksignal. Wird dabei ein Fehler festgestellt, dann steht der Handwerker vor der Tür.

      • Ach verpisch sagt:

        Aha. Gut,dann wird man mal beim Vermieter hinterfragen. Danke für die Information.

      • ???? sagt:

        Oder es kommt jährlich einer der die Batterie wechselt. Und noch einer, der den inzwischen nutzlosen Kamin kontrolliert (Haus wurde auf Fernwärme umgestellt und Gas demontiert) Vertrag ist Vertrag.