Razzien in Halle und Bad Dürrenberg: Drogen, Schusswaffe, Machete, Schlagstöcke sichergestellt
Kriminalbeamte des Polizeirevieres Halle (Saale) vollstreckten am Mittwoch den 19.08.2020 und Donnerstag den 20.08.2020 mit Unterstützung durch die Polizeiinspektion Halle (Saale) acht durch das Amtsgericht Halle (Saale) erlassene Durchsuchungsbeschlüsse im Stadtgebiet Halle (Saale) und dem Saalekreis.
Die Durchsuchungsbeschlüsse richteten sich gegen mehrere männliche Tatverdächtige aus Halle (Saale) und Bad Dürrenberg. Gegen diese Personen wurden im Vorfeld mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel Gesetz im Polizeirevier Halle (Saale) geführt. Durchsucht wurden insgesamt sieben Wohnungen und ein Wohnhaus, unteranderem in den Ortsteilen Südstadt und Silberhöhe von Halle (Saale). Hier konnten unter anderem:
- circa 1,7 Kilogramm Marihuana
- circa 77 Gramm Crystal
- circa 170 Gramm Cannabis
- geringe Mengen Kokain und Amphetamine
- mehrere Gegenstände die unter das Waffengesetz fallen (eine Schusswaffe, eine Machete, verschiedene Messer und Teleskopschlagstöcke)
- Bargeld, Pyrotechnik und unversteuerte Zigaretten
aufgefunden und beschlagnahmt/ sichergestellt werden.
Ein Mann aus Bad Dürrenberg im Alter von 34 Jahren wurde vorläufig festgenommen.
Über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wurde beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) ein Haftbefehl beantragt. Dieser wurde am Freitag durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle (Saale) verkündet. Anschließend wurde der 36 Jährige in eine Justizvollzugsanstalt in Halle (Saale) überstellt. Im Rahmen der Durchsuchungen konnte weiterhin der Aufenthalt zweier Männer im Alter zwischen 35- und 45 Jahren ermittelt werden. Gegen diese lagen zwei Haftbefehle mit Freiheitsstrafen zwischen 2,5 und 4,5 Jahren vor. Die Haftbefehle wurden im Raum Eisleben und Teutschenthal vollstreckt. Beide Männer wurden ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt in Halle (Saale) überstellt.
Gute Arbeit. Dankeschön
Das geht natürlich an die Herrschaften in Uniform
Wieso werden Teleskopschlagstöcke und Macheten beschlagnahmt? Die fallen beide nicht unters Waffengesetz, der Besitz ist legal, nur das Führen nicht.
Der Besitz von Bargeld ist auch nicht verboten, es wurde aber trotzdem sichergestellt. Es gibt also auch andere Umstände, die eine Sicherstellung veranlassen können. Außerdem richten sich die gefahrenabwehrrechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen in der Regel nicht nach Wikipedia-Einträgen.
Hui, da hast du aber fein gleich zwei wichtig klingende Fachbegriffe rausgesucht, dazu der Verweis auf Wikipedia – soll beides Überlegenheit zeigen, was? Wirkt etwas lächerlich. Aber dann kannst du hier bestimmt auch korrekt aufzeigen, wie die Gesetzeslage dazu wirklich ist, „euer Ehren“…
Klar. Kannst du aber auch. Die wichtig klingenden Fachbegriffe habe ich dir ja schon vorgegeben, Internet ist vorhanden und vor allem hast du eine Menge Zeit.
Probier erstmal selbst. Wenn du wirklich nicht weiterkommst, melde dich nochmal.
Nicht ablenken – wenn du wirklich was weißt, dann beweise…
Keine Ablenkung – Hilfe zur Selbsthilfe. Du willst doch wissen, wo du falsch liegst. Dann finde es heraus. Mir glaubst du doch sowieso nicht, wenn ich es dir wieder mal klein-klein erkläre.
Gefahrenabwehr wird im „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ (SOG LSA) geregelt, der Strafprozess in der Strafprozessordnung (StPO). Beide enthalten Befugnisse zur Sicherstellung.
Den Rest schaffst du! Stell dich nicht dümmer als du bist!
Beweis fehlgeschlagen – Glaubwürdigkeit somit gleich Null – danke, perfekt 😀
Eigenleistung Null – da gibt es eigentlich nichts zu grinsen.
Große Klappe UND keine Ahnung ist eine ungünstige Kombination für den „Fame“. Aber das haben dir sicher schon viele Andere gesagt. Ist ja nicht die erste Situation, in der du an simpelsten Dingen scheiterst, nachdem du auf dicke Hose gemacht hast…
Ok, dann noch mehr Nachhilfe. In der StPO in §94 und im SOG LSA in §45. Und bevor du weinst:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-SOGST2013rahmen
Reinsehen und lesen schaffst du aber selbst, ja? Wenigstens das. Bitte!
In Verbindung mit Straftaten werden auch diese Waffen sichergestellt.
Schau doch mal die beschlagnahmte Drogen-Serie an.
Das sind keine „Hippis“ die sich gelegentlich eine Tüte basteln.
Das ist Organisierte Kriminalität und dahinter verbergen sich weitere!
Bargeld ist legal aber auch nur dann wenn es legal verdient wurde.
In diesem Fall ist das Geld wohl kaum legal verdient worden.
Ich nenne einmal ein Beispiel aus dem Westen und
ich kann es gut geben weil es mir selbst passierte:
Ich hatte einem Kumpel 100€ gegeben weil seine
Schwester öfters nach Polen fährt und Zigaretten besorgt.
Was macht der Depp? Zieht los und verkauft Tütchenweise
Marihuana. Polizei rückt an und meine legalen 100€ sind weg!
Dabei wollte ich lediglich 4 Stangen Zigaretten aber weg ist weg!
Das ist ja clever?und dazu noch bei Gelegenheit Sprit gespart?das ist Mal Öko??
Was soll denn der Unterschied zwischen Cannabis und Marihuana sein?..ist das nicht das gleiche?
Gratuliere noch viel öfter solche Aktionen und Waffen vernichten, bringen nur leid und zerstören Leben. Danke an die ausführende Beamten