Revision erfolglos: Liebich muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis

Die wegen zahlreicher extremistischer und volksverhetzender Straftaten verurteilte Marla-Svenja Liebich muss ihre Haftstrafe antreten. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat am heutigen Tag die Revision der Angeklagten gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Halle verworfen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig: Die Rechtsextremistin wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Bereits im Berufungsverfahren war Liebich gescheitert. Grundlage des jetzigen Urteils war ein Schuldspruch des Amtsgerichts Halle aus dem Jahr 2023, in dem sie unter ihrem früheren Namen zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Das Gericht befand sie unter anderem der Volksverhetzung in zwei Fällen, der Billigung eines Angriffskriegs, des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz in zwei Fällen, sowie der üblen Nachrede in elf Fällen – darunter auch in Tateinheit mit Beleidigung – für schuldig. Eine frühere Verurteilung wurde in die Gesamtstrafe einbezogen.
Hetze auf offener Bühne und im Internet
Besonders schwer wogen zwei Fälle von Volksverhetzung, die das Landgericht in seinem Urteil hervorhob. Im Dezember 2019 hetzte Liebich bei einer von ihr organisierten Demonstration in Halle offen gegen Flüchtlinge. Über ein Mikrofon äußerte sie sich in zutiefst menschenverachtender Weise gegenüber der zivilgesellschaftlichen Gruppe „Omas gegen Rechts“. Sie forderte die Frauen sinngemäß dazu auf, sich in einem Flüchtlingsheim sexuell hinzugeben, „auf dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland gibt“. Das Gericht wertete diese Aussage als gezielte Hassrede gegen Geflüchtete, denen pauschal Sexualverbrechen unterstellt würden – eine klassische Strategie rechtsextremer Rhetorik zur Entmenschlichung von Minderheiten.
Ein weiterer Fall betrifft einen Online-Shop, den Liebich seit Mai 2021 betrieb. Dort bot sie unter anderem Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ an – ein klarer Aufruf zur Gewalt gegen Ausländer und Geflüchtete, so die Gerichte. Der Gegenstand sei mit dem Ziel vermarktet worden, Menschen zur Selbstjustiz im Sinne rechtsextremer Ideologie zu ermutigen.
Revision erfolglos – Urteil unanfechtbar
Liebich hatte gegen das Urteil des Landgerichts Halle von August 2024 Revision eingelegt. Sie rügte Verfahrensfehler und beanstandete die rechtliche Würdigung der Taten. Der 1. Strafsenat des OLG Naumburg wies alle Einwände zurück. Weder bei der Beweiswürdigung noch bei der Strafzumessung sah das Gericht rechtliche Fehler. Auch die im Adhäsionsverfahren verhängten Schmerzensgeldzahlungen an eine Nebenklägerin und einen Nebenkläger wurden bestätigt.
Ein Teil des Verfahrens – die Billigung eines Angriffskriegs – wurde zwar vorläufig eingestellt, hatte aber keine Auswirkung auf die Gesamtstrafe. Mit der Entscheidung des OLG ist das Verfahren endgültig abgeschlossen.
Hach herrlich, was für ein schöner Tag.
Kommt Liebich jetzt zu den Männern oder zu den Mädels?
Nach meinem Wissen ist es in den meisten Bundesländern noch so: Ist ein Zipfel da-> Männer. Ist kein Zipfel da-> Frauen.
Naja, bei den Männern darf sie sich dann ganz als Frau fühlen…
Zeit wird es!
Die Frage ist, ob sie/er ins Frauengefängnis muss?
Sitzt er schon ?
Ich meine natürlich „Sitzt sie schon ?“
Die unabhängige Gerichtsbarkeit in Aktion …
Genau, endlich! Viel zu lange hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklagen unter fadenscheinigen Begründungen NICHT zugelassen und diese mussten erst durch Klageerzwingungsverfahren angeleiert werden.
Jetzt hat die unabhängige Justiz in 3(!) Verfahren rechtssicher festgestellt, dass das Urteil berechtigt ist.
Vielen Dank, dass Du die rechtsstaatliche Vorgehensweise so hervorhebst, Öhi.
Hoffentlich wird Frau Marla-Svenja Liebich nicht in Frauenknast gesteckt.
Auch wenn diese sich als Frau fühlt, ist sie Körperlich noch ein Mann und in der Lage eine andere Gefangene zu schwängern, was ein Skandal wäre.
Da Frau Liebich sich als Frau fühlt, sollte sie vor Haftantritt eine Geschlechtsangleichung machen.
(Hormonbehandlung und Neovagina)
In jedem Frauenknast gibts auch einen „Walter“ der Svenja schon ganz klein machen würde. Stelle ich mir interessant vor: Eine maskuline Frau, zwei Köpfe größer mit Armen, so dick wie Svenjas Oberschenkel schaut auf sie herab während Svenja die Zelle putzt.
Naja, die meisten Frauen sind 2 Köpfe größer als Svenja 😀
@Jürgen…Sie haben ihre Vorstellung von einem Frauengefängnis wohl wirklich aus den TV Schund übernommen. Dann wundert mich bei Ihnen nix mehr.
@Tino.. bitte behalten Sie ihre feuchten Träume für sich … ich habe gerade gefrühstückt.
In den Knast wo die linksextreme von der Antifa sitzt , wäre nicht Schlecht.
Was dieses „ES“ da abzieht ist schon ganz großes Kino. Was verspricht „ER“ sich denn von der Namensaenderung? Hofft „SIE“ jetzt mit den weiblichen Gefängnisinsassinnen unter die Dusche zu kommen? Das hätte man bei dieser Person nie erwartet, das dieses Gehirn bei der radikalen rechten Ausrichtung doch einmal die Ware Identität herausfindet. Gratuliere zur Umwandlung.
Jetzt geht sie in die Frauabteilung? Mit oder ohne Kleid?
Es erzeugt eine kognitive Dissonanz, den als Frau angesprochen zu sehen. 😆
Kommt Svenja jetzt eigentlich ins Frauengefängnis? Mit Walter und so?
Kommt er jetzt in den Männer- oder Frauenknast ?
Ich würde der afd empfehlen, in ihren Vorschlag ein „Straße des Deutschen Reiches“ in Sachsen-Anhalt zu etablieren, jene JVA zu integrieren, in der der Lümmel dan einsitzt…so als Orte eines unsere Märtyrer!
Ich höre gerade….Vorschlag mit breiter Mehrheit abgelehnt…ach Sven…ja
Wie wird Marla-Svenja in einer Frauenvollzugsanstalt besser resozialisiert : im Einzelzimmer oder in einer 10Frauenzelle ?
na endlich. Das System ablehnen, seine Möglichkeiten aber voll ausnutzen. Soll er doch seine Reden im Knast beim Hofgang ablassen.
In welchen Knast geht Sie denn?
Tornau.
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten.
Ein Tag mit guten Nachrichten !! Lange nicht mehr gehabt.
Süß,de Kleene.
In welchen Knast:
„Die Frage, in welcher Haftanstalt Liebich, die ihr Geschlecht gewechselt hat, die Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, ist wie in jedem Fall nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt hatte in der Vergangenheit betont, dass es weder einen Automatismus gebe, noch die betroffene Person ein Wahlrecht habe. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde auch geprüft, ob eine „missbräuchliche“ Änderung des Personenstandes vorliegt.“
[Quelle] (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1ors2125-olg-naumburg-verwirft-revision-liebich-rechtsextremismus)
Marla-Svenja sollte Freigängerin werden können , wenn sie tägl. 8 Sozialstunden bei Bochmanns Partei ableistet u. wenn sie in der Zeit schwanger wird , sollte sie wegen guter Sozialprognose den Rest der Haftzeit erlassen bekommen.
Und für alle, die „hähähä, das neue SBGG ist ja so doof und der Neonazi so schlau!“ absondern: Nö. Beides nicht. Warum man ihn auch bei seinem alten Namen nennen kann und weitere Fragen rund ums SBGG, erklärt der sehr gute Dr. Christian Rath hier:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/liebich-missbrauch-selbstbestimmungsgesetz-sbgg-trans
Vielleicht kommt er mit der Verurteilten Antifa Tussi von der Hammer Bande zusammen, das wäre Interessant.
@ Helmut Gruschwitz und wenn Du es noch 3 mal schreibst, es wird nicht passieren und lustig ist es sicher nur in Deiner Welt! Es wird sich schon jemand um ihn „kümmern“ das er gut sozialisiert wieder aus dem Vollzug kommt!
Oder er schreibt eine Buch in der Haft …
Du meinst ein Buch über seine stetigen Bemühungen, eine neue Gesellschaftsordnung herbeizuführen? 😉
Er hätte doch nur sagen brauchen “ ich kann mich an nichts mehr erinnern „