„Rollende Intensivstation“ soll ab April in Halle fahren
Bereits ab 1. April soll der Intensivtransportwagen (ITW) durch Halle fahren. So sieht es ein Vorschlag der halleschen Stadtverwaltung vor.
Für die damit verbleibenden neun Monate in diesem Jahr rollen auf die Stadt Unterhaltungskosten von 376.028 Euro zu, diese werden dem Plan zufolge jedoch von den Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren getragen. Zudem woll die Stadt mit den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Sachsen-Anhalt eine Vereinbarung zur Übernahme von ITW-Leistungen unterzeichnen.
Der Spezialkrankenwagen für schwere Notfälle hatte in der Anschaffung eine halbe Million Euro gekostet. Unter anderem verfügt er über ein Intensivbett, Reanimationsgeräte, ein Elektokardiogramm (EGK) für die zur Überwachung von Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung im Blut, 8 Spritzenpumpen und eine Schwerlasttrage. Alle Geräte können während der Fahr genutzt werden. Der Kaufpreis für Halle beträgt nun noch 274.585,88 Euro.
Das Auto kommt derzeit im Kreis Mansfeld-Südharz weniger oft zum Einsatz als ursprünglich vorgesehen. Zudem gibt es Probleme mit den Krankenkassen, die die Kosten nur unter Vorbehalt zahlen. Durch die Abgabe eines Fahrzeugs an Halle, Mansfeld-Südharz besitzt gleich zwei der Fahrzeuge – eines ist seit Monaten bereits abgestellt – rückt aber nun eine Vereinbarung mit den Kassen in greifbare Nähe.
Im Vorfeld hatte der Bund der Steuerzahler die Saalestadt vor der Anschaffung gewarnt. „Geltungsbedürfnisse einzelner dürfen nicht zu teuren Prestigeprojekten führen und auf den Schultern der Steuerzahler ausgetragen werden“, heißt es in einer Erklärung. „Mit Blick auf den Schaden im Landkreis Mansfeld-Südharz muss es nun in Halle gegenüber den Steuer- auch Beitragszahlern eine entsprechende Transparenz geben, schließlich zahlen Sie am Ende die Kosten für das Projekt“, so die Vorsitzende Elschner. Der Bund der Steuerzahler fordert eine realistische Wirtschaftlichkeitsprüfung, auf der schließlich eine Entgeltsatzung zur Kostendeckung beschlossen werden könne. „In diesem Zusammenhang darf es kein erneutes kostenintensives Prestigeprojekt geben“, so Elschner abschließend.
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