Sachsen-Anhalt scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag steigt ab sofort um 86 Cent pro Monat

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30 Antworten

  1. Kopfschütteln sagt:

    Was hat Haseloffs Arsch in der Hose gebracht ? Haben die keine Juristen
    mehr in den Ministerien, wo man sich vorher schlau macht ? Der kleine
    Mann kriegt schon längst kein Recht mehr vor Gericht. ARD und ZDF sind
    eben staatstreue Sender, genau wie die Richter.

    • Faktenprinz sagt:

      Natürlich haben die Juristen in den Ministerien. Es ist nur leider Mode geworden, für einen kurzfristigen politischen Erfolg fundierte rechtliche Einschätzungen zu ignorieren. Bestes Beispiel der Bundesverkehrsminister mit seiner „Ausländermaut“. Da haben auch alle Juristen darauf hingewiesen, dass das niemals gerichtsfest umzusetzen ist.
      Koalition „gerettet“, Wahl „gewonnen“, mehr hat Hasi in dem Moment nicht interessiert.

    • HALLEnser sagt:

      Immer wieder „der kleine Mann“… Wer ist er denn? Ein korrektes und absehbares Urteil des BVG, gerade mit Blick auf Fake-News, Falschinformationen usw. Dass es Verbesserungspotenzial beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gibt, geschenkt. Das müssen die Bundesländer gemeinsam initiieren.

      • Hä? sagt:

        Schon wieder Verkehrsbetriebe Berlin. Was soll das?

        • HALLEnser sagt:

          Danke für den „wichtigen“ Hinweis. Die Abkürzung ist natürlich und richtigerweise BVerfG 🙂 … für den Fall, dass Leser irritiert sind, dass möglicher Weise – aus welchem Grund auch immer – die Berliner Verkehrsbetriebe gemeint gewesen wären, bitte ich vielmals um Entschuldigung 😉

  2. Spiegel sagt:

    Das Bauernland hat sich damit ordentlich blamiert. Das oberbauernhafte Auftreten des Anführers ist einfach nur peinlich.

    • Realist sagt:

      Schrieb der kleine ARD Troll. Hoffentlich läuft dein Praktikum bei der Propagandanschinerie schnell aus.

    • Stefan sagt:

      Bauernland?
      Oberbauer?
      Bauer als Schimpfwort?
      Beschreib dich mal, woher kommt dein Stolz auf dich?

  3. Kritiker sagt:

    Korrekte Entscheidung, lächerlicher Koalitationsbeitrag.
    CDU hat sich bis auf die Knochen blamiert.
    Das die ostdeutschen Medienanstalten in den Strukturen des öffentlich rechtlichen Rundfunk /TV nicht gut vertreten sind ist klar. Aber dieser Hebel war der lächerliche Versuch, sich als Politik in den Staatsvertrag einzumischen.

    Sachsen-Anhalt sollte sich mit den anderen Bundesländer in Benehmen setzen und mit Moderation zusammen mit den Rundfunkanstalten über das Problem diskutieren! Die Medienanstalten sind keine sture Behörde und der Druck aus der Bevölkerung über das Thema ist zumindest zu spüren.

  4. T. sagt:

    tom muss doch nicht mehr an seiner ersten million arbeiten … er hat mindestens die 3 million fest im blick .

  5. Favorit 1906 sagt:

    Erhöhung wofür?
    Verdient ein Intendant (WDR) mit 404.000 € im Jahr nicht schon genug. An der Qualität der Programme kann es ja nicht liegen, denn die werden immer flacher.

    • Spiegel sagt:

      DIe Erhöhung ist für diverse Zuschauer natürlich nicht zu verstehen. Da sollte man schon Ahnung von der Materie haben.

      • Realist sagt:

        Schrieb der kleine ARD Troll. Hoffentlich läuft dein Praktikum bei der Propagandanschinerie schnell aus.

      • xxx sagt:

        Da du ja so weise tust, klär doch mal deine unwissenden Mitmenschen darüber auf, was genau eine Beitragserhöhung in Zeiten allgemeinen Sparzwanges rechtfertigt. 86 Cent mal geschätzte 35 Millionen Haushalte ergeben im Monat nämlich ein erquickliches „Sümmchen“ und sind keine Peanuts.

  6. T. sagt:

    so spass beiseite … vielleicht kann @Maik den trotteln hier (mich eingeschlossen) das obenstehende kauderwelsch mal verständlich übersetzen … das s-a verloren hat wissen wir aber schon.

    • Gernot sagt:

      Haselreiner hat einen politischen Schachzug vollführt, um ein paar Simpel zu beeindrucken, was ihm in den gegebenen Grenzen auch gelungen ist. Die rechtliche Bewertung ist nun erfolgt, das Ergebnis für niemanden (außer vielleicht den beeindruckten Simpeln) überraschend und alles passiert, wie vorgesehen. Ob damit der lasche Armin nun gerettet werden kann oder ob das überhaupt irgendwelche Auswirkungen hatte, wird sich zeigen. Du machst den Eindruck, als würdest du nur mit sehr einfachn Antworten auf sehr komplexe Fragen zufrieden sein, aber das Problem hast du sicher schon lange.

    • Maik sagt:

      Was gibts da zu erklären? Das Urteil der KEF ist in sachlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene Ausstattung hat, war das politische Negativvotum des Landes S-A ein Verstoß gegen das GG. Entsprechend war der Antrag der Rundfunkanstalten begründet. Zwar gab es ein solches Verfahren bislang nicht. Ich erkenne in der Entscheidung des Senates aber auch keine wegweisenden dogmatischen Weichenstellungen. Im Gegenteil: man hat sich sehr bedeckt gehalten. Ich hätte es auch begrüßt, wenn das Gericht zur Aufgabentypologie des ÖRR näher Stellung bezogen hätte. Denn die im Voraus geäußerte Kritik bezog sich ja mehrheitlich darauf, dass bereits die KEF ihrer Bewertung ein zu umfassendes Profil zugrundegelegt hat.

  7. b. sagt:

    Zitat Richter: Die Bundesländer als Gesetzgeber haben demnach sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine “bedarfsgerechte Finanzierung” erfüllen können. Bedarfsgerechte Finanzierung hmmm…, dann sollten die Bundesländer bei bedarfsgerecht mal die hohen Gehälter zurecht stutzen dann könnte der Betrag auch niedriger sein. nicht nachvollziehbar sowas.

  8. Itzig sagt:

    Das ist ein alter Trick dieser Demokratieform. Wir machen Protest im Sinne des Bürgers, damit der Anschein gewährt bleibt. Hinter unserem Rücken reiben die sich doch nur die Hände.

    • Anton sagt:

      Das alles hat nichts mehr mit Demokratie zu tun. Der „kleine Mann“ hat doch sowieso nichts mehr zu sagen.

  9. Mulder sagt:

    „Die Bundesländer als Gesetzgeber haben demnach sicherzustellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch eine “bedarfsgerechte Finanzierung” erfüllen können.“ das ist faktisch der Freibrief zur permanenten Gebührenerhöhung. Von Wirtschaftlichkeit steht da nichts.

    • Skinner sagt:

      Das ist kein faktsicher oder sonstiger Freibrief. Von Wirtschaftlichkeit muss dafür in diesem einen Satz auch nichts stehen.

  10. Sockenpuppe vom Dienst sagt:

    Danke liebes Gericht, daß ihr der Legislative ordentlich in die Eier getreten habt und so der Menschenmasse, dem Plebs zeigt, dass Volksvertreter und Regierung tatsächlich nur Marionetten sind. Das Gesetz schützt die Privilegien all der Mafias, die in diesem Selbstbedienungsladen letztlich die Preise bestimmen dürfen, während alle anderen den Gürtel enger zu schnallen haben.
    Das ist wohl auch der Grund, weswegen das Geschwurbel so geschrieben wurde, daß es nur von PR-Profis, Politikern, Unternehmensberatern, Universitätsprofessor und ein paar anderen Intellektuellen verstanden werden soll…

    • Bitte erstmal die Grundlagen aneignen! sagt:

      Die Landesregierung ist nicht die Legislative. Das „Geschwurbel“ ist nicht nur von ein paar Intellektuellen zu verstehen. Es bedarf allerdings etwas mehr als nur Internet(halb)wissen und nachgeplapperter bzw. abgeschriebener Hohlphrasen.

  11. Käffchentrinker☕😋 sagt:

    Wozu bezahlt man überhaupt GEZ, wenn das Programm mies ist und sich nicht bessert?
    Können’s von mir aus abschaffen. Das einzige was noch sehenswert ist sind die Nachrichten.

    • xxx sagt:

      „Das einzige was noch sehenswert ist sind die Nachrichten.“

      Das ist mittlerweile die mieseste Sparte, die der „GEZ-Funk“ zu bieten hat. Genau dort kann man am besten studieren, wie es um den Journalismus bestellt ist.

    • Lowe sagt:

      Man bezahlt keine GEZ.

  12. Hallenserin1968 sagt:

    Prinzipiell war sicherlich auch dem LSA klar, dass das Urteil so lauten wird, aber …

    Das Urteil sagt eindeutig aus, dass gefordert werden kann, was will – solange auch nur 1 Bundesland zustimmt, war’s das. Egal ob sich die Verantwortlichen der Öffentlich/Rechtlichen jährlich oder monatlich 400.000 EUR überweisen, da sich die Kontrolle einer externen Kommission ausschließlich auf die Programminhalte und nicht auf die Vernünftigkeit / Verhältnismäßigkeit beziehen darf.

    Als allererstes muss der entsprechende Medienstaatsvertrag geändert werden. Es kann nicht sein, dass z. B. ein Intendant – welcher aus diesen Beiträgen bezahlt wird – mehr „verdient“ als der/die Bundeskanzler*in.

  13. Take care! sagt:

    Die 86ct. sollten lieber in Infrastruktur z.B. in Sirenen investiert werden, diese werden wir bald wieder öfter benötigen. Außer Coronanews und Bilder aus der Vergangenheit kommt doch eh nix mehr innovatives.

    • Kugelglaser sagt:

      Kannst du mir auch noch die Lottozahlen für nächste Woche sagen? Danke schöööön. 😘

  14. Rj sagt:

    Bei dem Scheiß Programm Küste Det noch gekürzt werden

  15. Rj sagt:

    Bei dem Scheiß Programm müßte Der noch gekürzt werden

  16. Mephisto sagt:

    Ok der MP hat nicht den Landtag abstimmen lassen, aber der hat ja nun auch so nichts mehr zu sagen, denn ohne das der involviert war tritt die Erhöhung am 1.7.21 ein. Und so wie das entschieden wurde ist es egal ob ein Landtag zustimmt oder nicht, die Erhöhung kommt dann in jeden Fall?

  17. R. sagt:

    In den früheren Jahren, 1970 und davor, wurde von den Sendern neutral Berichtet. Heute wird nur noch politisch eine Richtung bedient und jeder Mitarbeiter der Kanäle gibt seine eigene Meinung von sich. Man könnte denken es ist der Staatsrundfunk der DDR.