Sachsen-Anhalt verlängert die Regelstudienzeit um ein Semester
Wer zu lange studiert, muss Langzeitstudiengebühren zahlen, auch auf die Dauer des Bafög hat dies Auswirkungen. Wegen der Corona-Krise erhöht Sachsen-Anhalt die Regelstudienzeit um ein Semester. Dadurch sollen den Studenten keine Nachteile aus den pandemiebedingten Einschränkungen entstehen.
Zudem erhalten Hochschulen die Möglichkeit, coronabedingt Prüfungen und Leistungen nicht zu werten bzw. zur Notenverbesserung wiederholen zu lassen. Die dafür notwendige Änderung des Hochschulgesetzes wurde vom Wissenschaftsministerium initiiert und heute vom Landtag beschlossen.
Neu im Gesetz ist auch, dass derartige Regelungen bei Andauern der Pandemie oder in ähnlichen Krisensituationen künftig per Verordnung – und damit deutlich schneller als durch Gesetzesänderung – getroffen werden können. Dadurch könnte das Ministerium die Regelstudienzeit, wenn erforderlich, kurzfristig auch für das laufende Wintersemester 2020/2021 verlängern.
Dazu sagte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die Änderung des Hochschulgesetzes ist wichtig für Studierende, für Hochschulen und für die BAföG-Ämter. Sie gibt BAföG-Empfängern in diesen herausfordernden Zeiten ein Stück weit finanzielle Sicherheit zurück. Zugleich erhalten unsere Hochschulen die Möglichkeit, bei coronabedingt schwächeren Prüfungsergebnissen und Leistungsnachweisen noch stärker im Sinne Ihrer Studierenden zu entscheiden. Dies rege ich nachdrücklich an. Besonders wichtig ist mir auch, dass wir nun mittels Verordnung schneller und flexibler auf Pandemien oder ähnlich tiefe Einschnitte in den Hochschulbetrieb reagieren können. Mit Blick auch auf aktuelle Einschränkungen des laufenden Lehrbetriebs werden wir kurzfristig im Januar mit Hochschulleitungen und Studierendenvertretungen über den Umgang mit dem aktuellen Wintersemester reden.“
Anfang Mai dieses Jahres hatte der Landtag eine umfassende Novelle des aus dem Jahr 2010 stammenden Hochschulgesetzes beschlossen; es ist seit dem 8. Juli 2020 in Kraft. Kernpunkte: mehr Ausgründungen, mehr Autonomie der Hochschulen und mehr Mitsprache aller Hochschul-Gruppen.
„Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester wird sichergestellt, dass die Studierenden keine Nachteile bei der Bezugsdauer des BAföG haben. Sie haben ein Semester mehr, um ihre Studieninhalte und Prüfungsleistungen zu erbringen. Studierende bekommen damit Planungssicherheit und können finanziell aufatmen“, sagt Olaf Meister, hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Gerade in Krisenzeiten sind für uns Chancengleichheit und Verlässlichkeit in der Bildung und im Hochschulwesen zentrale Anliegen. Und die sollten wir unter allen Umständen verteidigen. Die Änderung des Hochschulgesetzes erlaubt den Hochschulen auf kommende Krisensituationen, die pandemiebedingt oder aus anderen Gründen entstehen, flexibel reagieren zu können. Damit in Zukunft die Studierenden nicht mehr so lange im Unklaren gelassen werden müssen.“
Na dad ist doch mal eine gute Nachricht vor Weihnachten
Dich betrifft das mit Sicherheit nicht, hier geht es nicht darum die 8.Klasse zu wiederholen!
Es gibt in Sachsen-Anhalt keine Langzeitstudiengebühren mehr Zum Wintersemester 2020/21 wurden die abgeschafft, was auch richtig ist.
Else wenn Du mal 70 bist wirst du dich treffen dass es das mal gab
Else wenn Du mal 70 bist, wirst du dich freuen, dass es das mal gab
Na die Ausfälle werden ausgeglichen durch eine Verlängerung der Studienzeit, das ist doch aber prima, was gibt’s denn da zu meckern
Eine sehr faire Regelung mit der niemand gerechnet hätte.. .