Sachsen-Anhalter können ab sofort Vermessungsleistungen online beantragen
Bei der Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt können ab sofort Vermessungsleistungen über einen Online-Dienst beantragt werden.
„Dieser digitale OZG*)-konforme Vermessungsantrag basiert auf bundesweit abgestimmten Standards des Föderalen Informationsmanagements“, erklärte Bernd Schlömer, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, zugleich Sachsen-Anhalts CIO, heute in Magdeburg bei der Freischaltung des Onlinedienstes im Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo).
„Die Menschen erwarten von der öffentlichen Verwaltung im Land und in den Kommunen neben dem analogen Angebot auch digitale Dienstleistungen und Serviceangebote, die vom Menschen her gedacht sind“, betonte Bernd Schlömer. Das Angebot digitaler Verwaltungsleistungen in Sachsen-Anhalt müsse daher flächendeckend digital, einfach handhabbar, interoperabel, medienbruchfrei sein.
Nach seinen Worten können mit dem neuen Online-Dienst nun die wichtigsten Vermessungsleistungen digital beantragt werden. „Öffentlich bestellte Büros, die die Vermessungsarbeiten ausführen, werden hier gleich mit angebunden“, erläuterte der Staatssekretär. Zudem sei eine Kartenfunktion integriert, die als Modul auch für sämtliche Online-Dienste des Landes und der Kommunen nachnutzbar sei. Weitere digitale Leistungen würden auch im Vermessungswesen zeitnah folgen, kündigte Schlömer an. Das sind neben den Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte weitere Vermessungsleistungen, zum Beispiel bei der Verschmelzung von Flurstücken.
*) Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Zu Ihrer Information:
Für den digitalen Vermessungsantrag wird eine spezielle Software, ein so genannter Nachrichtenbroker, verwendet, die die verschlüsselte und sichere Kommunikation zwischen Bürger*innen und Verwaltung technisch gewährleistet.
Zunächst werden die am häufigsten nachgefragten Antragsarten Gebäudevermessung, Zerlegung von Flurstücken und Grenzfeststellung abgebildet. Damit sind die Anforderungen des OZG umgesetzt, nach denen Verwaltungsleistungen zusätzlich auch online angeboten werden sollen.
Der Online-Dienst für den Vermessungsantrag wurde so gestaltet, dass alle notwendigen Angaben zur Durchführung der Vermessungsarbeiten ohne Rückfragen erfasst werden können. So ist beispielsweise das Ermitteln des betroffenen Flurstücks auch über eine Kartenauswahl möglich. Über eine Uploadfunktion können dem Onlineantrag zusätzlich relevante Unterlagen beigefügt werden. Die tatsächliche Ausführung der Vermessung ist Aufgabe von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) sowie dem LVermGeo. Die Erstellung des Online-Dienstes erfolgte durch das LVermGeo unter Beteiligung der ÖbVI.
Informationen zum Online-Dienst und einen Link zur Online-Beantragung von Vermessungen finden Sie auf der Internetseite des LVermGeo www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de.
Die neue Antragsmöglichkeit für Vermessungsleistungen wird zeitgleich auch über den Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt (BUS) bereitgestellt. Der BUS ist ein umfassender Online-Katalog der Dienstleistungen der Kommunen, Landkreise, Kammern und Landesbehörden in Sachsen-Anhalt. Für die schnelle Übersicht sind die Verwaltungsleistungen in diesem Katalog mit einer kurzen Leistungsbeschreibung erfasst und können über einen Zuständigkeitsfinder über Ortsangabe und Schlagworte gefunden werden. www.buerger.sachsen-anhalt.de
Vermessen lassen muss ich an mir nüscht, bin ja nur mit Hände hoch Einsfuffzich….
Wirklich feine Sache, zumal in unserem Fall die letzten Vermessungsdaten aus dem Jahre 1915 stammen.
Nicht erwähnt wurden leider die Kosten. In unserem Fall 2400,00 an das Vermessungsbüro + knapp 500,00 Euro ans LVermGeo zur Einpflege der auf unsere Kosten ermittelten Daten. So lässt man sich das jahrzehntelange Versagen der Verwaltung durch den Bürger bezahlen. Was für eine kaputte Welt!
Du meine Güte ist das teuer !!!
Im nächsten Leben werde ich Vermesser. Bei 2400,00 € die Stunde ! Top !
Mach im nächsten Leben erstmal einen Schulabschluss. Das würd schon reichen.
„So lässt man sich das jahrzehntelange Versagen der Verwaltung durch den Bürger bezahlen.“
So isses. So ähnlich funktioniert ja mittlerweile auch die Stadtverwaltung, die ständig irgendwelche Gutachterverträge an Externe vergibt, statt selber diese Arbeit zu leisten. Aber vielleicht hat man die Stadtverwaltung schon zu stark gekürzt? Oder die Jobcenter, die einen Großteil ihrer eigentlichen Arbeit längst an private Arbeitsvermittlungsagenturen ausgelagert haben und fette Prämien an diese zahlen. Und wer bezahlt das alles doppelt? Der Steuerzahler.