Sachsen-Anhalts Koalition will Autofahren mit 16
Auch Sachsen-Anhalt will sich für das Begleitete Fahren mit 16 einsetzen. Dazu bereiten die Koalitionsfraktionen eine Initiative vor. Mit einem gemeinsamen Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich im Bund und in Europa für das Begleitete Fahren mit 16 einzusetzen. Die Landtage in Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben sich bereits dafür ausgesprochen.
„Das ist absolut sinnvoll“, sagt Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfaktion, zu einer Absenkung auf 16 Jahre. „Hier gilt der Spruch ‚Übung macht den Meister‘. Mit jeder Stunde, die Fahranfängerinnen und Fahranfänger in Begleitung fahren, finden sie sich später besser im Straßenverkehr zurecht. Das erhöht ihre eigene Sicherheit und damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.“ Derzeit laufen Gespräche in der Koalition über eine entsprechende parlamentarische Initiative in Sachsen-Anhalt.
„Mit einem entsprechenden Modellversuch wollen wir mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle und weniger Verletzte und Tote im Straßenverkehr erreichen sowie die Kompetenzen beim Autofahren von Fahranfängern erhöhen”, sagt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell. Hardy Peter Güssau, raumordnungspolitischer Sprecher der CDU, ergänzt: „Das Begleitete Fahren mit 16 würde, neben dem Erfolgsprojekt des Mopedführerscheins mit 15, eine weitere Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum bedeuten.“
Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Büttner, unterstützt den CDU-Vorstoß für das „Begleitete Fahren mit 16“. Büttner erklärte heute: „Gerade in Sachsen-Anhalt brauchen wir mehr Mobilität. Wir sind ein Flächenland mit einem unterentwickelten ÖPNV. Wenn man gleichwertige Lebensbedingungen im ländlichen Raum ernst nimmt, ist es sinnvoll, jungen Menschen dabei zu helfen, so mobil wie möglich zu sein. Nicht nur die Fahranfänger selbst profitieren durch das Plus an Fahrpraxis beim begleitete Fahren, auch die Sicherheit im Straßenverkehr insgesamt wird dadurch erhöht – das hat bereits das Erfolgsmodell BF17 gezeigt. Wir werden diese Initiative im Landtag daher mittragen.“
Hintergrund:
Für eine Ausweitung auf das Begleitete Fahren mit 16 ist eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt und in der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt. Demnach ist ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene notwendig.
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