Schwarzarbeit in der Landwirtschaft? Zoll prüft 31 Hinweise in Sachsen-Anhalt
Der Zoll in Sachsen-Anhalt hat mehr als 350 Personen in 66 Landwirtschaftsbetrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei seien 31 Sachverhalte festgestellt worden, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen, heißt es von der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg.
Insgesamt 80 Zoll-Mitarbeiter sind in den Zuständigkeitsbereichen der Standorte Magdeburg, Dessau, Halle, Sangerhausen und Stendal unterwegs gewesen und haben dabei den Einsatz von Saisonarbeitskräften beziehungsweise Erntehelfern in der Landwirtschaft insbesondere im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche und möglicherweise aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei habe man vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Gesundheitsämtern zusammengearbeitet. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem SchwarzArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet. Regelmäßig werden gemeinsame Prüfmaßnah-men von FKS und zuständigen Arbeitsschutzbehörden durchgeführt. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen.
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