Schwarzfahrer im ICE fummelt an sich herum und starrt junge Frau an

8 Antworten

  1. Weltreisender sagt:

    Tja, man tut was man darf und was erlaubt ist.

    Zieh die Nummer mal in der Türkei oder in Marokko durch… da jibbet was auf die Nuss!

    • Du bist niemals ein Weltreisender sagt:

      Weder darf man es noch ist es erlaubt. Wenn man klar denken könnte, würde sich dann auch die Rolle der Polizei und die Worte „Anzeige“ und begangene Straftaten“ erklären.

      Dagegen ist es nicht verboten, totalen Blödsinn zu schreiben, wie man an Deinen Worten sieht…

  2. bedürfnisaufschub sagt:

    und das wo der puff nun schon direkt am bahnhof ist.

  3. Detlef sagt:

    Ab gleich zum Haftrichter und wegsperren

  4. Deutschlehrer sagt:

    Also „verdeckt“ und „exhibitionistisch“ gleichzeitig widerspricht sich irgendwie.

  5. Bla sagt:

    „Verdeckt exhibitionistische“ Handlungen.
    Kann man nur schreiben, wenn man von Syntax keine Ahnung hat. Vielleicht war es auch nur ein Scherz, den man dem Publikum erklären muss.

    Wer mag, kann o.g. Fremdwort mit dem Duden prüfen und in Einklag mit der Verdeckung bringen.
    Hier sind Typen am Werk … kann man nicht beschreiben.

    • Semantiker sagt:

      Dafür gibt’s dann Freiheitsstrafe. Mindestens 6 Monate Freiheit.
      Wer mag, kann auch das Fremdwort „Syntax“ mit dem Duden prüfen.