Schwarzfahrer im ICE fummelt an sich herum und starrt junge Frau an
Am frühen Mittwochmorgen, den 23. August 2023 nutzte ein 45-Jähriger den Intercityexpress von Berlin nach Halle/Saale. Während der Bahnfahrt führte der Mann verdeckt exhibitionistische Handlungen an seinem Körper durch.
Als er feststellte, dass eine ihm gegenübersitzende 18-jährige Reisende seine Handlungen bemerkt hatte, stoppte er diese nicht, sondern sah die junge Frau währenddessen intensiv an. Zudem konnte der türkische Staatsangehörige dem kontrollierenden Zugbegleiter weder den erforderlichen Fahrschein, noch einen Identitätsnachweis zur Fahrpreisnacherhebung vorzeigen. Dieser informierte daraufhin die Bundespolizei.
Am Hauptbahnhof Halle/Saale empfing eine Streife den Mann und stellte seine Identität fest. Er wurde hinsichtlich der von ihm begangenen Straftaten belehrt und nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, mit Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen und exhibitionistischer Handlungen, vor Ort entlassen. Die Bundespolizisten konnten vor Ort außerdem die geschädigte Frau und Zeugen feststellen, welche sich zu dem Vorfall äußern werden.
Tja, man tut was man darf und was erlaubt ist.
Zieh die Nummer mal in der Türkei oder in Marokko durch… da jibbet was auf die Nuss!
Weder darf man es noch ist es erlaubt. Wenn man klar denken könnte, würde sich dann auch die Rolle der Polizei und die Worte „Anzeige“ und begangene Straftaten“ erklären.
Dagegen ist es nicht verboten, totalen Blödsinn zu schreiben, wie man an Deinen Worten sieht…
und das wo der puff nun schon direkt am bahnhof ist.
Ab gleich zum Haftrichter und wegsperren
Na dann müsstest du aber auch …. ich mein ja nur ….
Na Sagi, schon wieder „frei“?
Und du, schon wieder nur rumsitzen und müffeln?
Also „verdeckt“ und „exhibitionistisch“ gleichzeitig widerspricht sich irgendwie.
„Verdeckt exhibitionistische“ Handlungen.
Kann man nur schreiben, wenn man von Syntax keine Ahnung hat. Vielleicht war es auch nur ein Scherz, den man dem Publikum erklären muss.
Wer mag, kann o.g. Fremdwort mit dem Duden prüfen und in Einklag mit der Verdeckung bringen.
Hier sind Typen am Werk … kann man nicht beschreiben.
Dafür gibt’s dann Freiheitsstrafe. Mindestens 6 Monate Freiheit.
Wer mag, kann auch das Fremdwort „Syntax“ mit dem Duden prüfen.