Schwarzfahrer im ICE nach Halle schließt sich auf der Toilette ein, flüchtet bei Ankunft im Hauptbahnhof über die Gleise und versteckt Drogen

Am Mittwoch, den 18.02.2026 um 06:21 Uhr führte der Zugbegleiter eines Intercityexpresses auf der Fahrtstrecke von Berlin Südkreuz nach Halle (Saale) im Zug eine Fahrkartenkontrolle durch. Er bemerkte, dass ein Reisender sich direkt nach Einstieg in den Zug in der Toilette einschloss. Er versuchte diesen mehrfach aus der Toilette zu sprechen und diese aufzudrücken, was ihm nicht gelang. Erst mit Androhung die Bundespolizei zu verständigen öffnete der Mann die Tür und überreichte zur Fahrpreisnacherhebung ein Dokument, bei dem das Lichtbild nicht mit seiner Person übereinstimmte. Daraufhin bat der Bahnbedienstete für den nächsten Halt die Bundespolizei um Unterstützung bei der Identitätsfeststellung.

Eine eingesetzte Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) empfing den eintreffenden Zug auf Bahnsteig sechs. Als der Tunesier die angeforderten Einsatzkräfte erblickte, flüchtete er über die Gleise vorbei am gegenüberliegenden Bahnsteig über einen Grünstreifen entlang der Bahnschienen und versteckte sich in einem alten Bahnhofsgebäude. Es wurden weitere Einsatzkräfte angefordert, um nach dem Flüchtenden zu fahnden. Dieser konnte in einem Erdloch festgestellt und zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen werden. Auch dort beteuerte er mehrfach die Person auf dem Ausweisdokument zu sein, was mittels Fingerabdrucksystem jedoch eindeutig widerlegt werden konnte.

Bei Tageslicht wurde der Bereich des Erdloches nochmals abgesucht und ein Päckchen mit etwa 247 Gramm einer weißen Substanz aufgefunden. Die eingesetzten Beamten informierten die zuständige Landespolizei, die den Sachverhalt mitsamt der beschlagnahmten Menge an Betäubungsmitteln übernahm. Da das Entsorgen weiterer Betäubungsmittel auf dem Fluchtweg nicht auszuschließen war, kam der Drogenspürhund der Landespolizei Sachsen-Anhalt zum Einsatz, konnte aber keine weiteren Beweismittel erschnüffeln. Der 25-Jährige erhielt Anzeigen wegen Unterschlagung, Betruges und Verstößen gegen das Aufenthalts- sowie Betäubungsmittelgesetz.

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