Schwarzfahrer in der S-Bahn Leipzig-Halle wurde schon mit drei Haftbefehlen gesucht, kann Geldstrafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis

Am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 erhielt das Bundespolizeirevier Halle/Saale gegen 13:15 Uhr die Meldung eines Zugbegleiters, dass sich in einer S-Bahn von Leipzig nach Halle eine männliche Person ohne gültigen Fahrschein befindet. Eine Streife begab sich daraufhin zum Ankunftsbahnsteig im Hauptbahnhof Halle/Saale, um den Sachverhalt aufzuklären.
Bei der Überprüfung der persönlichen Daten des 53-jährigen Deutschen stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig den aktuellen Aufenthaltsort des Polizeipflichtigen aufgrund von Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs und Leistungserschleichung ersuchte. Zudem lagen gleich drei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Gera, Frankfurt/Main und Halle gegen ihn vor. So wurde der Mann im Dezember 2022 durch das Amtsgericht Rudolstadt wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 2550 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Im April dieses Jahres folgte dann die nächste Verurteilung durch das Amtsgericht Frankfurt/Main, ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen. Der Richter sprach ihm eine Geldstrafe von 400 Euro oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe aus. Doch damit nicht genug. Das Amtsgericht Halle/Saale verurteilte den Mann wegen des Verwendens von verfassungsfeindlichen Kennzeichen im September 2023 zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen.
Da er weder die Geldstrafen zahlte, noch sich den Strafantritten, trotz vorheriger Ladungen, stellte, erließen die besagten Staatsanwaltschaften die Haftbefehle. Die Beamten eröffneten dem 53-Jährigen diese, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er die Geldstrafen von insgesamt 4.450 Euro nicht bezahlen konnte, übergaben ihn die Bundespolizisten am selbigen Tag der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt. Dem Deutschen droht nun erneut ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrschein. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Vollzug der Maßnahme durch die Bundespolizisten in Kenntnis gesetzt.
Na prima, dann ist er wenigstens für die nächsten 360 Tage von der Bildfläche verschwunden.
Genau richtig, Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrschein. Da gibt’s wenigstens keine verminderte Schuldfähigkeit und Streicheljustiz wie bei bestimmten Bagatelldelikten.
Nun ja. Es stellt sich die Frage, wie oft er Leistungen erschlichen hat (und dabei erwischt wurde). Wegen einer Fahrt wird er nicht so eine Geldstrafe bekommen haben. Es ist einfach diese Mitnahmementalität, die nervt. Frei nach dem Motto: „Die Bahn fährt doch eh, ob mit oder ohne mich“. Und er hat „Streicheljustiz“ erfahren! Es gab nur eine Geldstrafe! Die hätte er, bei Mittellosigkeit, in Arbeitsstunden umwandeln können. Er hat sich also fürs Gefängnis entschieden. Im übrigen hätten sich bei einer anderen Nationalität hier die Kommentatoren mit Rufen nach Abschiebung usw. überschlagen, da es ja ein Straftäter war…
Es ist aber durchaus fraglich, ob Schwarzfahren eine Straftat sein muss oder es nicht auch als Ordnungswidrigkeit durchgehen kann. Und wenn man damit argumentiert, dass es ja quasi „Diebstahl“ einer Leistung ist, dann müsste Falschparken auch zu einer Straftat werden. Na den Aufschrei würde ich gerne hören.
Nun ist er über den Winter in einem gemütlichen warmen Zimmer…
Abschieben ist schon ok und muss schnellstes erfolgen