Sechs tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr
Die Untersuchung von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen zählt zu den Kernaufgaben im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Ziel der Untersuchung ist die Ursachenanalyse und die Identifizierung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.
Im Jahr 2022 ereigneten sich sechs tödliche Arbeitsunfälle, welche vom LAV ausführlich untersucht wurden. Die Unfälle stehen erneut überwiegend in Zusammenhang mit der Reparatur, Instandhaltung und Reinigung von Betriebseinrichtungen.
Ein Unfall ereignete sich bei Reparaturarbeiten an einer Sattelzugmaschine eines Lastkraftwagens. Die angehobene Sattelzugmaschine senkte sich während der Arbeiten plötzlich ab, quetschte den Beschäftigten ein, der daraufhin verstarb. Hier hätte nach Einschätzung des LAV eine Sicherung des Fahrzeugs per Unterstellhebern oder Unterstellblöcken den Unfall vermutlich verhindern können.
Bei einem anderen Unfall wurde ein Beschäftigter bei der Rübenernte in das Fließbandsystem einer landwirtschaftlichen Maschine eingezogen. Beim Säubern des Ladewagens wurde seine Arbeitskleidung von rotierenden Umlenkrollen erfasst. Zum Zeitpunkt des Unfalls arbeitete der Beschäftigte allein an der Maschine, so dass eine unmittelbare Aufnahme der Ersten Hilfe nicht möglich war. Die später eintreffende Notärztin konnte nur noch den Tod des Beschäftigten feststellen.
Ein weiterer tödlicher Arbeitsunfall ereignete sich bei Reparaturarbeiten an einem Brückenkran, bei denen der Verunfallte mit spannungsführenden Teilen des Krans in Berührung kam.
In einem vierten Fall starb der Beschäftigte, als er bei Reparaturarbeiten in einem Rinderstall ausrutschte. Die Rinderherde war zuvor nicht separiert wurden. Der Beschäftigte starb an einem schweren Brustkorbtrauma.
Weiterhin ereignete sich 2022 ein tödlicher Arbeitsunfall bei der Bedienung von Gabelstaplern. Hier stieß ein Gabelstapler beim Rückwärtsfahren mit einem anderen Gabelstapler zusammen. Dieser stürzte um und quetschte den Beschäftigten zwischen sich und dem Fußboden ein.
Im sechsten Fall mit tödlichem Ausgang stürzten nicht korrekt gestapelte Schnittholzpakete auf eine Beschäftigte.
Bei jedem der sechs tödlichen Arbeitsunfälle erfolgte eine ausführliche Untersuchung zu den Ereignisursachen und möglichen Rechtspflichtverletzungen durch den Arbeitgeber. Die Untersuchungsberichte werden anderen Ermittlungsbehörden wie z. B. der Polizei oder der Staatsanwaltschaft auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Untersuchung von tödlichen Arbeitsunfällen wird stets unverzüglich aufgenommen. Über einen Rufbereitschaftsdienst ist das LAV hierfür auch außerhalb der Servicezeiten stets erreichbar.
Alle sechs Ereignisse zeigen: Ein Unfall passiert nicht, er hat eine Ursache. Das LAV appelliert daher an alle Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen in unserem Land: Bitte beachten Sie die Arbeitsschutzvorschriften.
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Wir sollten Arbeiten verbieten. Genau wie Tempo 100 und Coronalockdown würde dies viele Tote vermeiden.