Sicher ins neue Jahr: Tipps vom Innenministerium Sachsen-Anhalt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und in wenigen Tagen wird der Jahreswechsel gefeiert. Für viele gehört eine Silvesterfeier mit buntem Feuerwerk zu den Höhepunkten des Abends. Die ganz überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geht dabei sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern um. Dennoch kommt es jedes Jahr zu Vorfällen, bei denen Menschen durch unsachgemäße Handhabung von Pyrotechnik schwere Verbrennungen, Verletzungen oder sogar bleibende Schäden erleiden. Besonders gefährlich sind unsachgemäß verwendete Feuerwerkskörper sowie nicht zugelassene oder selbstgebastelte Silvesterböller. Wer Feuerwerkskörper falsch handhabt, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit und die anderer, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Jahreswechsel soll für alle sicher verlaufen. Entscheidend dabei sind Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Bereits einfache Maßnahmen tragen dazu bei, Risiken beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu minimieren und sowohl Menschen als auch Sachwerte zu schützen. Unmissverständlich gilt: Bei Angriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei oder auf andere Menschen mit Feuerwerkskörpern wird konsequent gegen die Angreifer vorgegangen. Also: Feiern Sie sicher und respektvoll miteinander. So wird der Jahreswechsel zu einem fröhlichen und unfallfreien Fest!“

Damit die Feierlichkeiten sicher verlaufen, sind einige grundlegende Regeln zu beachten:

  • Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt. Sicher ist ausschließlich geprüftes und zugelassenes Feuerwerk. Achten Sie beim Kauf auf das
  • CE-Zeichen sowie auf die Registriernummer in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, beispielsweise 0589 für von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte Produkte. Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im regulären Einzelhandel erworben werden.
  • Selbstgebaute und andere nicht zugelassene Silvesterknaller sind verboten und stellen eine erhebliche Gefahr dar, da bereits geringe thermische oder mechanische Einwirkungen Explosionen und schwere Verletzungen verursachen können. Der Verkauf von Feuerwerk ist nur an den letzten drei Tagen des Jahres und ausschließlich an Erwachsene zulässig. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
  • Auch beim Transport und bei der Lagerung ist besondere Sorgfalt erforderlich. Feuerwerks-körper gelten als Gefahrgut und sollten möglichst in der Originalverpackung sowie im Kofferraum transportiert werden. Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 ist kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
  • Beachten Sie außerdem die gesetzlichen Abbrennzeiten: Silvesterfeuerwerk darf in Deutschland ausschließlich vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden.
  • Beim Abbrennen ist darauf zu achten, Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen zu zünden und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten.
  • Informieren Sie sich zusätzlich über gegebenenfalls örtliche Regelungen Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  • Beachten Sie zudem die Hinweise und Erläuterungen zu den gesetzlichen Regelungen für den sicheren Umgang mit Feuerwerk.
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17 Antworten

  1. Detlef sagt:

    Wer unsachgemäß und besoffen mit umgeht und sich verletzt sollte entsprechend die Kosten für Rettungsdienste zahlen.

    • Löwe73 sagt:

      Seh ich auch so! Jedes Jahr der gleiche Wahnsinn, einige Vollidioten drehen durch und die Allgemeinheit muß dann für die Folgen aufkommen. Das ist zutiefst ungerecht! Wer Schaden anrichtet soll auch dafür gerade stehen und wer sich selbst schädigt ist eben auch selber Schuld und müßte dann eben auch für seinen eigenen Schaden selbst aufkommen. Ergo: Regress durch die KV und keine Zahlungen bei Erwerbsminderung etc..

      • Zappelphillip sagt:

        Gut gebrüllt Löwe …. und jetzt mal an die eigene Nase fassen und nachdenken. Na kommste drauf ?? wieviel Geld die Allgemeinheit schon für dein schwachsinniges Verhalten ausgeben musste ?
        Also mal schön die Löwenschnauze halten

      • zagcl4oe sagt:

        Und was ist bei Autofahrern, Fußgänger, Fast-Food-Fressern, Rauchern, Säufer… das alles verursacht immense Kosten und wir zahlen alle dafür.
        Sinnvoller ist es eine Feuerwerkssteuer von 30% einzuführen.

    • Die Ölv 11 sagt:

      So isses.
      Und radikal vor ein Schnellrichter, wenn man Menschen beschießt oder mit Absicht Schaden an Gegenständen anrichtet. Alles ohne Bewährung.

  2. Adam Riese sagt:

    Das wird ist das letzte Jahr mit Knallen.
    Es kommt das Böllerverbot !!! Endlich

  3. J. Wollbrück sagt:

    Warum gibt es kein Böllerverbot? Es schadet der Gesundheit (Verletzte sollten die Kosten der Rettungseinsätze selbst zahlen), es schadet den Tieren, die in Panik geraten (der OB hat doch selbst einen Hund), es schadet der Umwelt und es schadet dem Geldbeutel. Also, was gibt es für Argumente, das Verbot nicht durchzusetzen?

  4. DanielSnidr sagt:

    Die Stadt selbst sollte nur noch ein Feuerwerk zünden dürfen. Das wäre sauberer für die Stadt und es gäbe keine Verletzungen mehr.

  5. Huch sagt:

    Lächerlich, die Leute, die es betreffen würde, lesen dies eh nicht !
    Und man merkt seit Tagen, wie gut sich dran gehalten wird. Ich bin für begrenzte Abgabe pro Person ab 21, drunter gar nicht, sowie nicht vor dem 31.12.
    Das könnte den Wahnsinn etwas eindämmen…