Sicher ins neue Jahr: Tipps vom Innenministerium Sachsen-Anhalt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und in wenigen Tagen wird der Jahreswechsel gefeiert. Für viele gehört eine Silvesterfeier mit buntem Feuerwerk zu den Höhepunkten des Abends. Die ganz überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geht dabei sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern um. Dennoch kommt es jedes Jahr zu Vorfällen, bei denen Menschen durch unsachgemäße Handhabung von Pyrotechnik schwere Verbrennungen, Verletzungen oder sogar bleibende Schäden erleiden. Besonders gefährlich sind unsachgemäß verwendete Feuerwerkskörper sowie nicht zugelassene oder selbstgebastelte Silvesterböller. Wer Feuerwerkskörper falsch handhabt, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit und die anderer, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Jahreswechsel soll für alle sicher verlaufen. Entscheidend dabei sind Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Bereits einfache Maßnahmen tragen dazu bei, Risiken beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu minimieren und sowohl Menschen als auch Sachwerte zu schützen. Unmissverständlich gilt: Bei Angriffen auf Einsatzkräfte der Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei oder auf andere Menschen mit Feuerwerkskörpern wird konsequent gegen die Angreifer vorgegangen. Also: Feiern Sie sicher und respektvoll miteinander. So wird der Jahreswechsel zu einem fröhlichen und unfallfreien Fest!“
Damit die Feierlichkeiten sicher verlaufen, sind einige grundlegende Regeln zu beachten:
- Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt. Sicher ist ausschließlich geprüftes und zugelassenes Feuerwerk. Achten Sie beim Kauf auf das
- CE-Zeichen sowie auf die Registriernummer in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, beispielsweise 0589 für von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte Produkte. Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im regulären Einzelhandel erworben werden.
- Selbstgebaute und andere nicht zugelassene Silvesterknaller sind verboten und stellen eine erhebliche Gefahr dar, da bereits geringe thermische oder mechanische Einwirkungen Explosionen und schwere Verletzungen verursachen können. Der Verkauf von Feuerwerk ist nur an den letzten drei Tagen des Jahres und ausschließlich an Erwachsene zulässig. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
- Auch beim Transport und bei der Lagerung ist besondere Sorgfalt erforderlich. Feuerwerks-körper gelten als Gefahrgut und sollten möglichst in der Originalverpackung sowie im Kofferraum transportiert werden. Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 ist kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
- Beachten Sie außerdem die gesetzlichen Abbrennzeiten: Silvesterfeuerwerk darf in Deutschland ausschließlich vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden.
- Beim Abbrennen ist darauf zu achten, Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen zu zünden und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten.
- Informieren Sie sich zusätzlich über gegebenenfalls örtliche Regelungen Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Beachten Sie zudem die Hinweise und Erläuterungen zu den gesetzlichen Regelungen für den sicheren Umgang mit Feuerwerk.










Wer unsachgemäß und besoffen mit umgeht und sich verletzt sollte entsprechend die Kosten für Rettungsdienste zahlen.