Soll Tochter der Lebensgefährtin missbraucht haben: Prozessbeginn am Landgericht

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  1. Schnauze voll sagt:

    Zwei Jahre, lächerlich 😡 für immer wegsperren diese Unmenschen!

    • 🤯🤯 sagt:

      Du kennst das Urteil schon, bevor der Prozess beginnt???

    • 10010110 sagt:

      Du musst schon auch alles lesen. 🙄 Da steht „nicht unter zwei Jahren“. Zwei Jahre sind das Minimum, nach oben ist alles offen.

      • bitte lernen sagt:

        Nein, nach oben ist nicht alles offen.

        • 10010110 sagt:

          Ja, ja, Korinthenkacker. Das war nicht wörtlich gemeint.

          • ach gugge sagt:

            Doch, das war es. Du dachtest, es gäbe keine Obergrenze.

            Wie schrieb doch erst heute ein hiesiger Troll so schön:

            Bevor du den Mund aufmachst und … schwafelst, solltest du dich vielleicht erstmal mit geltenden Gesetzen vertraut machen.

            Schön. 🙂

  2. 10010110 sagt:

    Mieses Schwein! 😡

  3. micha sagt:

    Wenn ich nur daran denke, unser Sohn ist auch 2013 geboren… Kinder vertrauen ihrer Umgebung bedingungslos und solche Typen nutzen das erbarmungslos aus. Das Kind wird sein leben lang darunter leiden, der Täter geht ein paar Jahre in den Bau.
    Was stimmt mit manchen Menschen nicht?

    • Matze sagt:

      Wenn er überhaupt ins Gefängnis kommt. Für den Mord an der 2jährigen gab es auch nur 3 Jahre. Die Täter lachen sich doch kaputt. Vergehen an Kinder werden hier sehr sehr mild bestraft.