Soll Tochter der Lebensgefährtin missbraucht haben: Prozessbeginn am Landgericht

Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute ein Prozess wegen schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes.
Dem im September 1981 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 13 Fällen, wobei es sich in 10 Fällen um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt haben soll, in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornografischer Inhalte zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll im September und Oktober 2024 an der im Jahr 2013 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität vorgenommen haben. Von den Handlungen soll er Bild- und Videodateien gefertigt und gespeichert haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe dem Grunde nach eingeräumt.
Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Zwei Jahre, lächerlich 😡 für immer wegsperren diese Unmenschen!
Du kennst das Urteil schon, bevor der Prozess beginnt???
Du musst schon auch alles lesen. 🙄 Da steht „nicht unter zwei Jahren“. Zwei Jahre sind das Minimum, nach oben ist alles offen.
Nein, nach oben ist nicht alles offen.
Ja, ja, Korinthenkacker. Das war nicht wörtlich gemeint.
Doch, das war es. Du dachtest, es gäbe keine Obergrenze.
Wie schrieb doch erst heute ein hiesiger Troll so schön:
Schön. 🙂
Mieses Schwein! 😡
Wenn ich nur daran denke, unser Sohn ist auch 2013 geboren… Kinder vertrauen ihrer Umgebung bedingungslos und solche Typen nutzen das erbarmungslos aus. Das Kind wird sein leben lang darunter leiden, der Täter geht ein paar Jahre in den Bau.
Was stimmt mit manchen Menschen nicht?
Wenn er überhaupt ins Gefängnis kommt. Für den Mord an der 2jährigen gab es auch nur 3 Jahre. Die Täter lachen sich doch kaputt. Vergehen an Kinder werden hier sehr sehr mild bestraft.