Stadt informiert über Aufnahme in die Klasse 5 an weiterführenden Schulen: morgen gibt’s die Schullaufbahnerklärung

Am Freitag gibt es Halbjahreszeugnisse. Parallel dazu erhalten die Eltern von halleschen Schülern der jetzigen 4. Klasse die Schullaufbahnerklärung, mit der sie für ihr Kind eine Schulform im Stadtgebiet wählen. Die Stadt Halle (Saale) informiert aus diesem Grund über das Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr 2026/27.

Die Schullaufbahnerklärungen müssen laut Stadtverwaltung nach den Winterferien am Montag, 9. Februar 2026, ausgefüllt in der Grundschule abgegeben werden. Die Stadt Halle (Saale) nimmt dann anhand der Schullaufbahnerklärung die Schulzuweisung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Halle (Saale) vor.
Katharina Brederlow, Beigeordnete für Bildung und Soziales: „Der Übergang in die weiterführende Schule ist für Kinder und Eltern eine aufregende Zeit und das Verfahren kann herausfordernd wirken. Deshalb wollen wir ganz aktuell über Ablauf, die weiterführenden Schulen sowie Aufnahme und Auswahl informieren.“

Weitere Informationen zum Ablauf

Weiterführende Schulen im Gebiet der Stadt Halle (Saale):
Im Gebiet der Stadt Halle (Saale) wählen Eltern einen Schulplatz:

  • an einer öffentlichen kommunalen Schule der Stadt Halle (Saale),
  • einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt oder
  • einer Schule in freier Trägerschaft.

Hinweis: Die Anmeldung zur Aufnahme für die Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt ist von den Eltern direkt an der jeweiligen gewünschten Schule vorzunehmen. Die Termine hierfür finden sich auf den Internetseiten der Schulen. Diese Schulen führen ihre Aufnahmeverfahren eigenverantwortlich durch.
Eltern werden gebeten, auf der Schullaufbahnerklärung die gewünschte Schulform und die Schule anzugeben. Die Stadt Halle (Saale) weist darauf hin, dass ein Anspruch auf die Schulform, nicht aber auf eine bestimmte Schule besteht.

Basierend auf der Schullaufbahnempfehlung der Grundschule und einer etwaigen Eignungsfeststellung des Kindes wählen Eltern eine Schulform, die
(1) eine allgemeine und berufsorientierte Bildung oder
(2) eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt:

(1) Kommunale Schulen, die eine allgemeine und berufsorientierte Bildung anbieten, sind:

  • Sekundarschulen: Sekundarschule „Johann Christian Reil“, Sekundarschule Halle-Süd, Sekundarschule Am Fliederweg.
  • Gemeinschaftsschulen: Gemeinschaftsschule Kastanienallee, Gemeinschaftsschule „August Hermann Francke“, Gemeinschaftsschule „Heinrich Heine“
  • Kooperative Gesamtschulen (KGS) – Sekundarschulzweig: Kooperative Gesamtschule (KGS) „Wilhelm von Humboldt“ – Sekundarschulzweig.
  • Integrierte Gesamtschulen (IGS): IGS Steintor/ Hutten, „Marguerite Friedlaender Gesamtschule“, Integrierte Gesamtschule Am Planetarium

(2) Kommunale Schulen, die eine vertiefte allgemeine Bildung anbieten, sind:

  • Kooperative Gesamtschulen – Gymnasialzweig: Kooperative Gesamtschule (KGS) „Wilhelm von Humboldt“ – Gymnasialzweig
  • Gemeinschaftsschulen: Gemeinschaftsschule Kastanienallee, Gemeinschaftsschule „August Hermann Francke“, Gemeinschaftsschule „Heinrich Heine“
  • Integrierte Gesamtschulen: IGS Steintor/ Hutten, „Marguerite Friedlaender Gesamtschule“, Integrierte Gesamtschule Am Planetarium
  • Gymnasium: Giebichenstein-Gymnasium „Thomas Müntzer“; Hans-Dietrich-Genscher-Gymnasium; Gymnasium Südstadt; Christian-Wolff-Gymnasium; Lyonel-Feininger-Gymnasium

Hinweise zum Zusammenschluss Integrierten Gesamtschule Halle Am Steintor und der Kooperativen Gesamtschule „Ulrich von Hutten“:
Mit Stadtratsbeschluss vom 28. Januar 2026 wurde der Zusammenschluss der Integrierten Gesamtschule Halle Am Steintor und der Kooperativen Gesamtschule „Ulrich von Hutten“ beschlossen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es damit die gemeinsame IGS Steintor/Hutten als weiterführende Schule.
Der Unterricht findet an zwei Schulstandorten statt: in der Adam-Kuckhoff-Straße und in der Roßbachstraße. An jedem Standort werden jeweils vier Klassenzüge eingerichtet.
Die Stadt Halle (Saale) weist die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich der IGS Steintor/Hutten zu. Welchen der beiden Standorte ein Kind besucht, entscheidet die Schule. Bei der Anmeldung können Eltern angeben, welchen Standort sie bevorzugen. Dieser Wunsch wird nach Möglichkeit berücksichtigt. Dabei spielen vor allem die Nähe zum Wohnort und organisatorische Gründe der Schule eine Rolle.

Die Stadt Halle (Saale) hat für weiterführende Schulen keine Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche festgelegt. Alle öffentlichen kommunalen Schulen können daher stadtweit besucht werden.

Das Aufnahmeverfahren im Überblick:

  • Eltern müssen im Rahmen der Anmeldung eine Schullaufbahnerklärung für ihr Kind ausfüllen. Die unterschriebene Schullaufbahnerklärung muss im Original an der Grundschule am 9. Februar 2026 abgegeben werden. Wenn die Anmeldungen an den jeweiligen Schulen die Platzanzahl übersteigen, wird durch die Stadt Halle (Saale) ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Das Auswahlverfahren (Losverfahren) bei „Übernachfrage“:

  • Entscheidend für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist der angegebene Erstwunsch für die konkrete Schule sowie der Hauptwohnsitz des Schülers im Gebiet der Stadt Halle (Saale). Die zur Verfügung stehende Platzzahl ist die Basis für die per Losverfahren zu vergebenden Plätze. Das Losverfahren berücksichtigt alle vorliegenden Anmeldungen unabhängig von der Schulweglänge oder anderen Kriterien.
  • Schüler, die bei der Auslosung keinen Platz an der Schule ihres Erstwunsches erhalten, bekommen einen Platz auf einer sogenannten „Nachrückerliste“. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist an kommunalen Gymnasien und Gesamtschulen mit Auswahlverfahren zu rechnen.
  • Schüler auf der „Nachrückerliste“ erhalten mit der Information eine schulische Alternative und verbleiben unabhängig von der Annahme der Alternative bis zum 31.07.2026 auf der „Nachrückerliste“. Die Schüler werden beim Freiwerden von Plätzen an der Schule ihres Erstwunsches nachträglich berücksichtigt.
  • Alle Eltern werden immer schriftlich über das Ergebnis des Losverfahrens informiert. Die Stadtverwaltung wird die Eltern spätestens in der 11. Kalenderwoche (9. bis 13. März 2026) zum Ergebnis des Aufnahme- und Losverfahrens informieren. Wir bitten darum, dass Eltern etwaige Entscheidungen rasch treffen und sich termingerecht bei der Stadt zurückmelden.

Weitere Informationen:
Die Stadtverwaltung hat alle wesentlichen Informationen über das Aufnahmeverfahren, Schulen sowie Schulformen in einer Broschüre „Schul- und Bildungsangebote“ zusammengefasst.
Das Merkblatt zur Aufnahme an halleschen weiterführenden Schulen finden Sie hier.

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4 Antworten

  1. Alle Jahr wieder ... sagt:

    Willkommen in analogen Zeitalter mit einer Prozedur, die die Kinder und Eltern bis kurz vor dem Schulstart in Ungewissheit lassen kann.

  2. Enkelvertreter sagt:

    Das ist ein weiterer Tiefpunkt des katatrophalen Schulsystems in diesem Land. Unsere Kinder und Enkel werden schon in der Grundschule mit Lehrermangel, Ausfallstunden und frustrierten Lehrern konfrontiert. Krasse Erfahrungen mit 3 verschiedenen Klassenlehrer*innen in 4 Jahren Grundschule zeigen den Schulkindern, dass sie unerwünscht sind. Der weitere Weg krempelt das ganze Leben einer Familie komplett um. Man kann nicht 10-jährige allein mit der Straßenbahn durch das halbe Stadtgebiet schicken, weil sie im Losverfahren eine Niete gezogen haben. Sollen die Eltern umziehen, ihren Job wechseln oder gleich ganz auswandern, wenn ihre Kinder wie der letzte Dreck behandelt werden?

  3. Oma sagt:

    Jedes Jahr wieder dieses traurige Kaspertheater auf Kosten der Kinder uns ihrer Eltern.
    Das Losverfahren ist absolut unwürdig und traurig .

    10-jährige sind Kinder und keine kleinen Erwachsene, die man Kreuz und quer durch die ganze Stadt fahren lassen kann.

    Die Lösung wäre ein gemeinsames Lernen der Kinder mindestens bis zum 6.Schuljahr.
    Erst dann kann man einigermassen einschätzen, welche Schulform die geeignetere ist.. Zudem sind Kinder mit 12 selbstständiger als mit 10 Jahren.

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