Stadt soll alle Rechtsmittel ausschöpfen, um Liebich vom Markt zu vertreiben
In der kommenden Stadtratssitzung soll Oberbürgermeister Bernd Wiegand beauftragt werden, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um künftige Versammlungen des Rechtsextremisten Sven Liebich auf dem Marktplatz in Halle zu verhindern, sofern zeitgleich Veranstaltungen stattfinden.
„Die auf lange Sicht geplanten und regelmäßig wiederkehrenden Versammlungen des Herrn Liebich sind geeignet, dass nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch Gewerbetreibende von der Teilnahme an Märkten sowie kulturellen Veranstaltungen auf dem Marktplatz absehen sowie letztendlich auch die Nutzung des Platzes für sonstige Zwecke meiden“, heißt es in der Beschlussvorlage. „Daraus ergeben sich nachteilige Wirkungen für die am Marktplatz ansässigen Gastronomen und andere Gewerbetreibende.“ Deshalb sei von einer erheblichen Betroffenheit des Schutzgutes der öffentlichen Veranstaltungen und Einrichtungen auszugehen. Die derzeit auf dem Marktplatz stattfindenden Veranstaltungen seien Ausdruck des Selbstverwaltungsrechtes der Kommune. Durch Liebichs Auftritte und seine Störungen sei die Stadt Halle (Saale) in eigenen subjektiven Rechten nachteilig betroffen.
„Es darf nicht hingenommen werden, dass die von der Stadt Halle (Saale) thematisch und räumlich auf dem Marktplatz durchgeführten öffentlichen
Veranstaltungen in ihrem Charakter und in ihrer Aussagekraft erheblich durch die Versammlungen des Herrn Liebich gestört werden“, heißt es weiter.
Zu den Erfolgsaussichten einer Klage hat die Stadt ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Winfried Kluth in Auftrag gegeben, ehemaliger Richter des Landesverfassungsgerichts. Der gibt den Hinweis mit den Veranstaltungen. Eine komplette straßenrechtliche Entwidmung, dass dort gar keine Kundgebungen möglich sind, ist dagegen nicht machbar. Dies stelle „einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsungsfreiheit dar“, heißt es im Gutachten.











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