Stadtschreiber-Stipendium wird aufgewertet, Wolter wirft Mindestlohn-Frage auf

Der Finanzausschuss hat am Dienstag der Aufwertung des Stadtschreiber-Stipendiums zugestimmt.
Der Gewinner der bundesweiten Ausschreibung erhält eine möblierte Wohnung samt Internetanschluss in der Innenstadt, einen monatlichen Salär von 1.250 Euro sowie eine HAVAG-Monatskarte. Das Stipendium läuft sechs Monate.
Allerdings hatte er Ausschuss zuvor einige Fragen. So erkundigte sich Tom Wolter (MitBürger) nach dem Mindestlohn oder einem Mindesthonorar. Diese Regelung greife hier nicht, sagte Kulturdezernentin Judith Marquardt. Der Schriftsteller müsse keine Gegenleistung erbringen, es handele sich nur um ein Stipendium. „Der Schriftsteller verpflichtet sich nicht, 40 Stunden pro Woche zu arbeiten.“ Kurz wurde auch die Frage nach der zur Verfügung gestellten Wohnung aufgeworfen. Die HWG beteilige sich als Vermieter an der Ausschreibung des Stipendiums, hieß es. Eine wichtige Regelung. Denn würde die HWG der Stadt für das Stipendium als Spende bereitstellen, würde dies aus verdeckte Gewinnausschüttung gelten.
Auch der Kulturausschuss hatte bereits über das Thema beraten.
Welche „Erwartungen“ hängen denn nun an dem Gewinner der Ausschreibung? Oder ist dies alles vom Tisch?