Stadtverwaltung zum Südpark: Austausch mit Stadtwerken, Ersatzvornahme nur im absoluten Ausnahmefall möglich 

Das könnte dich auch interessieren …

26 Antworten

  1. Mieter sagt:

    Weshalb wird nicht gepfändet?

    • Maik Gold sagt:

      Um zu pfänden bedarf es eines Gerichtsbeschluss oder eines Gerichtsurteils.

      Mindestens aber eines nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Mahnbescheides oder gerichtlichen Voölstreckungsbescheides.

  2. Steff sagt:

    Könnte man als Mieter hier nicht wegen Betruges oder Veruntreuung gegen den Vermieter vorgehen? Schließlich kassiert der Vermieter die Nebenkosten weiter fleißig ab, leitet diese aber nicht an den Versorger weiter.

    • es kommt darauf an sagt:

      Ist der Mieter „man“ in diesem Fall ein Staatsanwalt? Sonst eher schwierig.

      Aber eine Strafanzeige kann jeder erstatten. Man muss sich dabei nicht mal in der rechtlichen Wertung versteigen. Da genügt schon „Ich zahle – der leitet nicht weiter!“ als Inhalt. (es ist weder Betrug noch Untreue, aber evtl. Unterschlagung)

      • Falko sagt:

        Von einem Prozess in drei Jahren wird das Wasser heute aber auch nicht warm.

      • Robert sagt:

        Unterschlagung 😂 Vor deinem Examen solltest du wohl noch mal ein wenig die Bücher wälzen. Ich hoffe, du bist kein Jura-Student. Denn so jemanden wie dich kann man nicht gebrauchen.

      • Maik Gold sagt:

        Es ist keine Straftat.

        Untreue im moralischen Sinne auf jeden Fall.

        Im strafrechtlichen Sinne nicht. Denn hierzu müsste der abnorme Vermieter im Auftrag einer Behörde oder eines Dritten handeln.

        Er handelt jedoch nur im eigenen Auftrag.

        Beträfe das Ganze eine Hausverwaltung die für den Eigentümer tätig wäre, wäre der Straftatbestand der Untreue erfüllt.

    • Manfred Mustermann sagt:

      Alle Mieter müssten gemeinsam die Betriebskostenzahlung einstellen, die Miete mindern (da kalt) mit den Stadtwerken reden und direkt selbst zahlen. Problem…“alle“..

      • bin_gespannt sagt:

        Und wer zahlt welchen Anteil für die Heizkosten?

        Wer macht die Betriebskostenabrechnung?

        Wenigstens ein wenig sollte man schon nachdenken, bevor man einen Kommentar schreibt.

        • Manfred Mustermann sagt:

          Deshalb alle zusammen, das schließt ja wohl ein gemeinsames Reden und handeln ein….soweit zum denken

          • bin_gespannt sagt:

            Also müssen die Stadtwerke in jede Wohnung schauen, welche Heizkörper verbaut sind, diese selbst ablesen und dann eine Betriebskostenabrechnung für ein ganzes Haus machen, diese Kosten auf alle Mieteinheiten aufschlüsseln?

            Dann auch noch Niederschlagswasser, Müll, Hausmeister, Treppenhausreinigung usw.

            Du glaubst ernsthaft, die Mühe würden sich die Stadtwerke machen? Nein ganz einfach Versorgung einstellen fertig.

      • Maik Gold sagt:

        Natürlich können die Mieter die Mietzahlung mindern.

        Kalte Heizungen und kaltes Wasser sind dafür ein berechtigter Grund.

        Wahrscheinlich wären 20 % bis 40 % gerechtfertigt. Im Dezember bei kälteren Temperaturen entsprechend mehr.

        Ob das jedoch die Kernprobleme löst, ist anzuzweifeln.

  3. Jim Knopf sagt:

    Die Eigentümer stehen im Grundbuch . Man kennt Sie aber nicht . Wegen Unterschlagung werden diese Leute nicht angezeigt . Es gibt auch keine Adresse . Ein Bankkonto was bekannt ist wird nicht gesperrt und gepfändet .

    Um seine Bürger sollte sich der Bürgermeister kümmern .

    • Tino sagt:

      Hey Jim Knopf, seit wann ist ein Bürgermeister denn für die Regulierung von Mietzahlung zuständig?
      Die Mieter wissen doch schon seit Jahren dass der Eigentümer nicht zuverlässig ist und trotzdem haben die nichts gemacht.
      Man hätte zum Beispiel den Juristischen Weg gehen können.
      Eine Anzeige bei der Polizei hätte vielleicht Früchte getragen.
      Oder man hätte auch einfach eine andere Wohnung suchen können.
      Möglichkeiten gibt es viele, man muss nur mal tätig werden.

      • Maik Gold sagt:

        Hör doch mal mit den anderen Wohnungen auf.

        Willkürliche Vermieter gibt es überall.

        Die einen zahlen keine Nebenkosten an die Stadtwerke.

        Die Anderen behalten rechtswidrig Wohnungsschlüssel ein. Oder betreten die Mietwohnung unerlaubt.

        Zahlreiche Vermieter sind juristische wie moralische Klärwerke.

  4. FB sagt:

    Eigentum verpflichtet.
    Hier gibt es nur noch Enteignung.

    „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“, steht in Artikel 14 des Grundgesetzes.

    • beachte sagt:

      Da steht noch mehr.

    • Tino sagt:

      FB, haste schön bei google nachgeschaut.
      Definiere mal für uns was „zum Wohle der Allgemeinheit“ genau bedeutet!
      Und ab wie viele Menschen spricht man über die „Allgemeinheit“?

      Ich sage dir, die betroffenen Personen sind in Vergleich zur gesamten Bevölkerung, keine hohe Anzahl.

      Weshalb eine „Enteigung zum Wohle der Allgemeinheit“ nicht in Betracht kommt.

      • Artikel1:... sagt:

        … „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dazu zählt bezahlbares menschenwürdiges Wohnen, somit ist jeder einzelne Betroffene die Allgemeinheit. Ups ich vergaß, große Teile von „Wir sind das Volk!“ marschierte ja ’89/’90 in die Freiheit kapitalistischer Prägung.

  5. Klaus sagt:

    Ausbaden müssen es die Armen, die sich in der Situation auch kein Stück wehren können. Stünden die Gebäude im Paulusviertel, wäre das Problem sicher schneller aus der Welt geräumt.

  6. Schockiert! sagt:

    Anscheinend ist der Vermieter ja nicht in der finanziellen Lage, die Nebenkosten abzuführen. Da besteht auch noch die Möglichkeit, dass der Gläubiger die Stadtwerke Halle Insolvenzantrag im Sinne von § 14 Abs. 1 InsO stellt.
    Nach § 14 Abs. 1 InsO kann ein Gläubiger grundsätzlich dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn er seine Forderung sowie den Insolvenzgrund, zumeist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, glaubhaft macht und ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat.

    Weiterhin ist dies ein Notfall, da mit Sicherheit Kinder von der Abstellung der Versorgung betroffen sind.

  7. Paul Zeltbrand sagt:

    Hat wahrscheinlich keinen Zweck mit dem Vermieter zu sprechen. DieWohnungen sollten schnellstmöglich einem neuen Eigentümer übergeben werden.

  8. Manfred Mustermann sagt:

    Also m.E. mussten sich die Mieter zusammen schließen, mit den Stadtwerken sprechen und die Betriebskostenzahlung schon seid…einstellen, die Miete mindern (da keine Heizung usw.) undit dem Geld direkt die Stadtwerke bezahlen. Funktioniert aber nur, wenn alle Mieter mitmachen.

    • bin_gespannt sagt:

      Wer soll dann die Betriebskosten Abrechnung machen?

      Woher wissen die Stadtwerke, wer mit welchem Heizkörper wie viel geheizt hat?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.