Stadtverwaltung zum Südpark: Austausch mit Stadtwerken, Ersatzvornahme nur im absoluten Ausnahmefall möglich
Gegen 10 Uhr stand der orangefarbene Kleintransporter der EVH in der Offenbachstraße. Monteure haben die Versorgung mit Fernwärme und Warmwasser gekappt. Der Eigentümer zahlreicher Wohnblöcke hat zum wiederholten Mal seine Rechnungen nicht bezahlt. Weil auch Mahnungen und eine Deadline verstrichen, hat die Stadtwerke-Tochter nach und nach bei allen betroffenen Gebäuden die Leitungen abgedreht. Von den Mietern hat der Eigentümer das Geld zwar über die Nebenkosten kassiert, aber davon nicht die Rechnungen der Stadtwerke bezahlt. Auch andere Dienstleister wie Reinigungsunternehmen oder Hausmeisterdienste warten auf Zahlungen.
“Die Stadt hat auf Grundlage des Wohnraumaufsichtsgesetzes in den vergangenen Jahren mehrere Kontrollen im Südpark durchgeführt und auch mit dem Verwalter Kontakt aufgenommen. Allerdings kann die Stadt die Aufgaben der Eigentümer nur im absoluten Einzelfall im Rahmen der Ersatzvornahme übernehmen”, heißt es von der Stadt. “Im konkreten Fall steht die Stadt im engen Austausch mit den Stadtwerken und versucht, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten eine Lösung im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu finden.”
Mittlerweile ist es Herbst und die Temperaturen sinken kontinuierlich. Ob denn die Stadt mit ihren eigenen kommunalen Wohnungsgesellschaften HWG und GWG Vereinbarungen trifft, um betroffenen Mietern Ersatzwohnungen anzubieten, dazu hat sich die Stadt nicht geäußert. Allerdings steht hier auch das Problem der Kosten. Viele Betroffene können sich einen Umzug finanziell nicht leisten.
Betroffen sind Wohnblöcke in der Offenbachstraße, Telemannstraße, Eduard-Künnecke-Straße, Johann-Sebastian-Bach-Straße, Ernst-Hermann-Meyer-Straße, Ponyweg und Mendelssohn-Bartholdy-Straße. Bis zum frühen Nachmittag gab es noch teilweise lauwarmes Wasser, die Restwärme aus den Leitungen. Doch mittlerweile ist alles kalt.
Weshalb wird nicht gepfändet?
Um zu pfänden bedarf es eines Gerichtsbeschluss oder eines Gerichtsurteils.
Mindestens aber eines nicht mehr anfechtbaren gerichtlichen Mahnbescheides oder gerichtlichen Voölstreckungsbescheides.
Könnte man als Mieter hier nicht wegen Betruges oder Veruntreuung gegen den Vermieter vorgehen? Schließlich kassiert der Vermieter die Nebenkosten weiter fleißig ab, leitet diese aber nicht an den Versorger weiter.
Ist der Mieter „man“ in diesem Fall ein Staatsanwalt? Sonst eher schwierig.
Aber eine Strafanzeige kann jeder erstatten. Man muss sich dabei nicht mal in der rechtlichen Wertung versteigen. Da genügt schon „Ich zahle – der leitet nicht weiter!“ als Inhalt. (es ist weder Betrug noch Untreue, aber evtl. Unterschlagung)
Von einem Prozess in drei Jahren wird das Wasser heute aber auch nicht warm.
Unterschlagung 😂 Vor deinem Examen solltest du wohl noch mal ein wenig die Bücher wälzen. Ich hoffe, du bist kein Jura-Student. Denn so jemanden wie dich kann man nicht gebrauchen.
Es ist keine Straftat.
Untreue im moralischen Sinne auf jeden Fall.
Im strafrechtlichen Sinne nicht. Denn hierzu müsste der abnorme Vermieter im Auftrag einer Behörde oder eines Dritten handeln.
Er handelt jedoch nur im eigenen Auftrag.
Beträfe das Ganze eine Hausverwaltung die für den Eigentümer tätig wäre, wäre der Straftatbestand der Untreue erfüllt.
Alle Mieter müssten gemeinsam die Betriebskostenzahlung einstellen, die Miete mindern (da kalt) mit den Stadtwerken reden und direkt selbst zahlen. Problem…“alle“..
Und wer zahlt welchen Anteil für die Heizkosten?
Wer macht die Betriebskostenabrechnung?
Wenigstens ein wenig sollte man schon nachdenken, bevor man einen Kommentar schreibt.
Deshalb alle zusammen, das schließt ja wohl ein gemeinsames Reden und handeln ein….soweit zum denken
Also müssen die Stadtwerke in jede Wohnung schauen, welche Heizkörper verbaut sind, diese selbst ablesen und dann eine Betriebskostenabrechnung für ein ganzes Haus machen, diese Kosten auf alle Mieteinheiten aufschlüsseln?
Dann auch noch Niederschlagswasser, Müll, Hausmeister, Treppenhausreinigung usw.
Du glaubst ernsthaft, die Mühe würden sich die Stadtwerke machen? Nein ganz einfach Versorgung einstellen fertig.
Natürlich können die Mieter die Mietzahlung mindern.
Kalte Heizungen und kaltes Wasser sind dafür ein berechtigter Grund.
Wahrscheinlich wären 20 % bis 40 % gerechtfertigt. Im Dezember bei kälteren Temperaturen entsprechend mehr.
Ob das jedoch die Kernprobleme löst, ist anzuzweifeln.
Die Eigentümer stehen im Grundbuch . Man kennt Sie aber nicht . Wegen Unterschlagung werden diese Leute nicht angezeigt . Es gibt auch keine Adresse . Ein Bankkonto was bekannt ist wird nicht gesperrt und gepfändet .
Um seine Bürger sollte sich der Bürgermeister kümmern .
Hey Jim Knopf, seit wann ist ein Bürgermeister denn für die Regulierung von Mietzahlung zuständig?
Die Mieter wissen doch schon seit Jahren dass der Eigentümer nicht zuverlässig ist und trotzdem haben die nichts gemacht.
Man hätte zum Beispiel den Juristischen Weg gehen können.
Eine Anzeige bei der Polizei hätte vielleicht Früchte getragen.
Oder man hätte auch einfach eine andere Wohnung suchen können.
Möglichkeiten gibt es viele, man muss nur mal tätig werden.
Hör doch mal mit den anderen Wohnungen auf.
Willkürliche Vermieter gibt es überall.
Die einen zahlen keine Nebenkosten an die Stadtwerke.
Die Anderen behalten rechtswidrig Wohnungsschlüssel ein. Oder betreten die Mietwohnung unerlaubt.
Zahlreiche Vermieter sind juristische wie moralische Klärwerke.
Eigentum verpflichtet.
Hier gibt es nur noch Enteignung.
„Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“, steht in Artikel 14 des Grundgesetzes.
Da steht noch mehr.
FB, haste schön bei google nachgeschaut.
Definiere mal für uns was „zum Wohle der Allgemeinheit“ genau bedeutet!
Und ab wie viele Menschen spricht man über die „Allgemeinheit“?
Ich sage dir, die betroffenen Personen sind in Vergleich zur gesamten Bevölkerung, keine hohe Anzahl.
Weshalb eine „Enteigung zum Wohle der Allgemeinheit“ nicht in Betracht kommt.
… „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dazu zählt bezahlbares menschenwürdiges Wohnen, somit ist jeder einzelne Betroffene die Allgemeinheit. Ups ich vergaß, große Teile von „Wir sind das Volk!“ marschierte ja ’89/’90 in die Freiheit kapitalistischer Prägung.
Ausbaden müssen es die Armen, die sich in der Situation auch kein Stück wehren können. Stünden die Gebäude im Paulusviertel, wäre das Problem sicher schneller aus der Welt geräumt.
Die „Armen“ wissen doch wie ihr Vermieter drauf ist, warum wurden die nicht selbst tätig?
Was genau stellst du dir darunter vor? Beschwerdebriefe an den Vermieter?
Anscheinend ist der Vermieter ja nicht in der finanziellen Lage, die Nebenkosten abzuführen. Da besteht auch noch die Möglichkeit, dass der Gläubiger die Stadtwerke Halle Insolvenzantrag im Sinne von § 14 Abs. 1 InsO stellt.
Nach § 14 Abs. 1 InsO kann ein Gläubiger grundsätzlich dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn er seine Forderung sowie den Insolvenzgrund, zumeist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, glaubhaft macht und ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat.
Weiterhin ist dies ein Notfall, da mit Sicherheit Kinder von der Abstellung der Versorgung betroffen sind.
Hat wahrscheinlich keinen Zweck mit dem Vermieter zu sprechen. DieWohnungen sollten schnellstmöglich einem neuen Eigentümer übergeben werden.
Also m.E. mussten sich die Mieter zusammen schließen, mit den Stadtwerken sprechen und die Betriebskostenzahlung schon seid…einstellen, die Miete mindern (da keine Heizung usw.) undit dem Geld direkt die Stadtwerke bezahlen. Funktioniert aber nur, wenn alle Mieter mitmachen.
Wer soll dann die Betriebskosten Abrechnung machen?
Woher wissen die Stadtwerke, wer mit welchem Heizkörper wie viel geheizt hat?