Steuerzahlerbund kritisiert steigende Abgeordnetendiät in Sachse-Anhalt
In Sachsen-Anhalt steigen die Diäten der Abgeordneten automatisch. Die monatliche Grundentschädigung steigt zum 1. Juli von derzeit 6.226,72 Euro auf 6.388,61 Euro. Die Kostenpauschale steigt auf monatlich 1.819,85 Euro.
„Durch die im Jahr 2015 eingeführte automatische Indexierung sollen unangenehme Diskussionen und eine kritische öffentliche Debatte vermieden werden“, äußerte die Vorsitzende des Verbandes Elschner. „Der Steuerzahler und die Öffentlichkeit haben das Recht zu wissen, was mit dem Geld passiert.“ Allein bei der Grundentschädigung ist das ein Plus von rund 13 Prozent seit 2014. Insgesamt müssen 2018 trotz der Verkleinerung des Landtages um 18 Abgeordnete 8,3 Mio. Euro für beide Positionen aufgebracht werden. 2011 waren es bei einem deutlich größeren Landtag nur 6,6 Mio. Euro.
Besonders kritikwürdig ist für den Bund der Steuerzahler auch die Höhe der monatlichen Kostenpauschale. Jeder Arbeitnehmer kann nur eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr reklamieren, die seit 2011 nicht verändert wurde. Sofern der Aufwand für den Arbeitnehmer höher ist, muss jede Position penibel nachgewiesen werden. Die Abgeordneten erhalten dagegen monatlich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung zusätzlich zu Ihren Abgeordnetendiäten. Die großzügigen Pauschalen müssen überprüft und die automatischen Erhöhungen abgeschafft werden, so die Forderungen des Bundes der Steuerzahler.
Die Abgeordneten erhalten auf der Grundlage des Abgeordnetengesetzes neben ihren Diäten auch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Eine Diätenkommission, die in früheren Jahren zu den Steigerungen beraten hat, wurde abgeschafft. Inzwischen finden die Steigerungen regelmäßig und automatisch in dem Maße statt, wie die Bruttoeinkommen ansteigen. Bei der Kostenpauschale richtet sich die automatische Steigerung nach dem Verbraucherpreisindex (allgemeine Preisentwicklung). Die Präsidentin des Landtages hat die automatischen Anhebungen mit den LT-Drs. 7/1572 und 1573 mit Datum vom 20.06.2017 veröffentlicht.
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