Stiefschwester missbraucht: Prozess am Landgericht Halle gegen heute 18-Jährigen

Landgericht Halle

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  1. S. H. sagt:

    Widerlich, da kommt einem das ganze Essen hoch. Hoffentlich kommt hier nicht wieder die Kuscheljustiz zur Anwendung. Mein Beileid an die Stiefschwester.

    • Detlef sagt:

      Höchststrafe. Die Stiefschwester muss ihr lebenslang drunter leiden, da kann der Typ auch 10 Jahre im Knast

      • 10010110 sagt:

        Woher weißt du denn, was die Stiefschwester empfindet? Hast du mit ihr gesprochen? Wie alt ist die Stiefschwester überhaupt? Das, was das Gesetz als legal definiert und was Menschen im Umgang miteinander empfinden, muss nicht zwangsläufig übereinstimmen. Was, wenn sich herausstellt, dass diese sexuellen Handlungen nur ein Hirngespinst eines übervorsichtigen Familienmitglieds waren und in Wirklichkeit alles viel harmloser ist? Oder vielleicht war es auch im gegenseitigen Einvernehmen passiert?

        Schaltet mal euer Hirn ein, bevor ihr hier schon aus der Ferne urteilt und Höchststrafen für irgendwas fordert. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zum eigentlichen Urteil – erst recht für unbeteiligte, die nur die Überschrift einer im Internet veröffentlichten Pressemitteilung lesen.

        • Hans G. sagt:

          „sexueller Missbrauch“

          Also wenn der Tatvorwurf stimmt war sie entweder deutlich Jünger und/oder es war nicht freiwillig. Wenn es vor Gericht landet, hat sich der Verdacht auch erhärtet. Da darf man durchaus im Fall einer Verurteilung harte Strafen fordern.

          Aber interessant welche Themen doch so bewegen, eine erhöhte Moral im allgemeinen kann man dir ja sonst nicht unterstellen.

          • @Gordi sagt:

            „Da darf man durchaus im Fall einer Verurteilung harte Strafen fordern.“

            Das darfst du auch ohne Verurteilung. Aber was nützt es?

        • Denkste sagt:

          So da ist nichts mit Unschuldsvermutungen.
          Genau so keine ahnung.
          Es ist bewiesen. Und das kann ich aus sicherer Quelle sagen. Also genau so.

          Ha und einvernehmlich garnicht da das missbrauchte Kind noch nicht mal 10 ist. Also keine falschen Vermutungen hier in die Welt setzen

          • Präjudiz sagt:

            „Es ist bewiesen.“

            Bevor die Beweisaufnahme begonnen hat. Krass.

          • Brösel sagt:

            Was soll man jetzt von deinem Kommentar halten?sind die Fakten ausgedacht,so ist das von dir widerlich. Prahlst du jedoch mit Tat-oder Täterwissen,so ist das ebenfalls widerlich.hast du echt keinen sozialen Umgang, dass du dich hier so geben musst?Mein Beileid….

          • @Denkste sagt:

            Ab 10 wäre es also deiner Meinung nach einvernehmlich?

        • Ich wer sonst sagt:

          Schalt dein Hirn jedesmal deine Bekloppten Kommentare

  2. Mulder sagt:

    Der Artikel gibt vom Inhalt wenig her. Zudem generell ist Sex mit der Stiefschwester, sofern die mindestens 14 war nicht verboten. Mithin is´das somit kein Straftatbestand. Somit muss es also etwas gegeben haben, was strafbar war und das geht aus dem Artikel nicht hervor.Auf jeden Fall muss es ziemlich gravierend gewesen sein, denn es wurde ja immerhin beim Landgericht angeklagt und nicht vor dem Jugendschöffengericht beim Amtsgericht.

    • du wieder sagt:

      „sofern die mindestens 14 war nicht verboten“

      Bitte keine derartigen Fakenews verbreiten. Kannst ja davon fantasieren, aber bitte nicht aufschreiben. Den Quatsch glaubt womöglich noch jemand!

      Beim Landgericht wird u.a. angeklagt, wenn

      die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt

      Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. (gilt auch für „Fachexperten“ aus dem Internet)

    • Scully sagt:

      „Zudem generell ist Sex mit der Stiefschwester, sofern die mindestens 14 war nicht verboten.“

      So stell ich mir die Zeugung des linken Sagi/Fragi/Meini-Trolls vor.

  3. Prognose sagt:

    Der dachte vielleicht, es ist seine zukünftige Frau..

  4. Denkste sagt:

    Es war ein Hinweis das das Betroffene Kind unter 10 Jahre ist.

  5. Ben sagt:

    @Eseppelt: bei der Gehirngrütze, die sich hier im VORFELD einer Verhandlung ergießt, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, erst dann zu berichten, wenn ein Urteil gefällt ist.
    Diese Vorverurteilungen sind widerwärtig und stehen in krassem Gegensatz zu jedweder Rechtsordnung.