Streit zwischen CDU und SPD über Kommission zu Linksextremismus
In Sachsen-Anhalts Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen gibt es neuen Streit. Diesmal ist der Anlass eine Enquete-Kommission gegen Linksextremismus. Die hatte der Landtag auf Antrag der AfD und mit Stimmen der CDU beschlossen.
„In der SPD gibt es großen Unmut über das gestrige Abstimmungsverhalten der CDU-Landtagsfraktion zu dem AfD-Antrag. Ministerpräsident Haseloff nennt die Regierungskoalition gerne eine ,Koalition der Vernunft‘. Aber wer eine Koalition der Vernunft will, muss auch vernünftige Entscheidungen treffen“, sagt der SPD-Landesvorsitzende Burkhard Lischka. „Die AfD hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass die von ihr geforderte Enquetekommission sich gegen zivilgesellschaftliche Gruppen und gegen alle richtet, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Das kann nicht das Ziel von Koalitionsabgeordneten sein. Im Übrigen haben wir für diese Koalition klare Spielregeln verabredet. Dazu gehört ein gemeinsames Abstimmungsverhalten und Enthaltung bei Nichteinigung. Die SPD erwartet, dass das in Zukunft wieder gilt.“
„Es ist schon aberwitzig, was u. a. über Soziale Medien hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion kolportiert wird. Der Antrag zur Einsetzung der Enquete-Kommission ‚Linksextremismus in Sachsen-Anhalt‛, war formell von einer qualifizierten Minderheit im Landtag von Sachsen-Anhalt eingereicht worden. Nach dem demokratischen Prinzip – Minderheitenrechte zu wahren – war dieser Antrag nicht zu verhindern, auch wenn eine förmliche Abstimmung notwendig war“, meint der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt. „Die Wahrung des Minderheitenrechts nach Art. 51 in Verbindung mit Art. 55 der Landesverfassung ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages, weil sich Minderheitenrechte unmittelbar aus der Landesverfassung ergeben. Deswegen ist diese Abstimmung auch nicht im Koalitionsvertrag geregelt“, so Borgwardt weiter. „Gemäß der Verständigung innerhalb der Koalition wurde hinsichtlich des Stimmverhaltens keine Verabredung getroffen. Unter Wahrung des demokratischen Prinzips – der Freiheit des Mandates – ist das Stimmverhalten innerhalb der CDU-Fraktion freigegeben worden. Dabei ist klar, dass eine Ablehnung des Antrages, der AfD-Fraktion die Möglichkeit eröffnet hätte, vor dem Landesverfassungsgericht ihre Minderheitenrechte einzuklagen. Die CDU-Fraktion ist als Partei der Inneren Sicherheit gegen jegliche Form von Extremismus. Deshalb war der Einsetzungsantrag per se nicht ablehnbar, da er erstmalig in Sachsen-Anhalt auch linksextremistische Strukturen untersuchen soll. Dass diese deutschlandweit nicht unproblematisch sind, zeigt das aktuelle Verbot der linksextremen Plattform „linksunten.indymedia“ durch das Bundesinnenministerium.“
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