Sachsen-Anhalt erlaubt Öffnung von Friseursalons und Baumärkten
Ab 1. März dürfen Friseursalons, Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte wieder öffnen. Das hat das Kabinett mit der geänderten Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen, die bis einschließlich 10. März gilt. Dienstleistungen der Fußpflege sind mit Ausnahme dekorativer...
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