Technischer Defekt: Elektrogerät brannte in Mehrfamilienhaus am Alten Markt

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  1. Rentner sagt:

    Hat denn der Melder angeschlagen? Oder braucht eine Praxis keinen?

    • GuMo sagt:

      „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“

      Seit spätestens 2016.

      • Logiker sagt:

        Ein zitierter Satz zu Wohnungen schließt nicht aus, dass es weitere Vorschriften geben kann, insbesondere zu Gewerberäumen, die keine Wohnungen sind