Technischer Defekt: Elektrogerät brannte in Mehrfamilienhaus am Alten Markt

In der Nacht zu Freitag kam die Feuerwehr in einem Wohnhaus am Alten Markt zum Einsatz. Anwohner hatten Rauch aus einem Fenster bemerkt.
Es brannte ein Elektrogerät in den Räumlichkeiten einer Praxis. Laut Polizei gab es einen technischen Defekt. Verletzt wurde niemand.
Die Berufsfeuerwehr war mit 16 Kameraden vor Ort. Nach den Löschmaßnahmen wurde das Objekt noch belüftet.
Hat denn der Melder angeschlagen? Oder braucht eine Praxis keinen?
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“
Seit spätestens 2016.
Ein zitierter Satz zu Wohnungen schließt nicht aus, dass es weitere Vorschriften geben kann, insbesondere zu Gewerberäumen, die keine Wohnungen sind