Tedi darf seine Billigmärkte wieder öffnen

Der Nonfood-Discounter von „TEDi“ darf ab sofort seine Filialen in Halle wieder öffnen. Die Kette ist vor das Verwaltungsgericht gezogen und hat dort Recht bekommen. Die Stadt hatte die Läden am Dienstag und Mittwoch dicht gemacht, weil das angebotene Sortiment nicht von den Ausnahmen zum Corona-Virus gedeckt sei.
Ob ein bestimmter Sortimentsbereich „einen nicht unerheblichen Anteil“ an einem Gesamtsortiment darstellt, sei demnach nicht auf Regel-Längen oder Verkaufsflächen abzustellen, sondern auf den Warenbestand im Verkaufsraum. so das Gericht.
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