Trotz Verbot: „nahkauf“-Supermarkt in Halle-Neustadt will Heiligabend öffnen
In den vergangenen Wochen gab es bundesweite Diskussionen, ob Supermärkte an Heiligabend aufmachen dürfen, obwohl es in diesem Jahr ein Sonntag ist. In einigen Bundesländern ist das erlaubt, in Sachsen-Anhalt dagegen nicht.
Hier heißt es klipp und klar im Gesetz: „Die Gemeinde kann erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt.“
Ausnahmen werden zwar zugelassen, allerdings nur für Weihnachtsbäume, Reisebedarf und in Kurorten. Davon unbedeidruckt zeigen sich die Betreiber des „Nahkauf“-Supermarkts in Halle-Neustadt. Dort steht an der Eingangstür sowie an den Kassenbereichen, dass der Laden an Heiligabend von 8 bis 11 Uhr öffnet.
Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz können mit einer Geldbuße von bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
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