„U7 bleibt“: Protest vor dem Amtsgericht wegen Räumungsklage gegen WG

​In der halleschen Ulestraße droht einer siebenköpfigen Wohngemeinschaft nach einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Mietrückstände die Räumung. Während die Vermieterin von Vertragsbruch spricht, rechtfertigt die WG die Nichtzahlung mit massiven Mängeln, wie etwa einer zweijährig fehlenden Duschmöglichkeit. Die Bewohner und eine unterstützende Initiative werfen der Eigentümerin vor, die Mieter durch gezielte Vernachlässigung „entmieten“ zu wollen, um das Objekt teurer zu verkaufen oder neu zu vermieten.

Der Fall wird heute vor dem Amtsgericht Halle verhandelt. Das Gericht muss nun klären, ob die Mietminderung rechtmäßig war oder ob der Zahlungsverzug die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.

Vor dem Gerichtsgebäude protestieren rund 30 Menschen. „Gegen Räumung, gegen Profit, gegen privates Wohneigentum“, sagte ein Redner.

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13 Antworten

  1. NT sagt:

    Könnte man ja noch verstehen aber der Abschlußsatz reißt es wieder ein. Es gibt gesetzliche Regelungen Mietminderungen betreffend, einfach dran halten und dokumentieren und schon hat man keine Räumungsprobleme.

    • aus dem Artikel sagt:

      „Das Gericht muss nun klären, ob die Mietminderung rechtmäßig war“

    • Mieter sagt:

      Dokumentieren hilft nicht vor der Belastung und der Unsicherheit, die eine Räumungsklage bringt.

      Jeder, der schon einmal in der Situation war, die Miete gegen den Willen des Vermieters mindern zu müssen, und dann ein Klageverfahren angedroht zu bekommen, weiß um das Gefühl sein geliebtes Zuhause zu verlieren.

      Dieses systematische Ungleichgewicht, wo Mietern der Verlust der Wohnung droht, während es beim Vermieter nur ums Geld geht, ist ungerecht und gehört politisch geändert!

    • Raffi sagt:

      @NT: Sie scheinen sich diesbezüglich auszukennen: Woher nehmen Sie an, dass im hier konkreten Fall die Mietminderungen NICHT entsprechend gesetzlicher Regelungen zustande kamen?
      Im konkreten Fall wurde alle veranschlagten Mietminderungen mit dem Mieterschutzbund abgestimmt. Der Vermieter war dennoch nicht einverstanden.

      • ich sagt:

        Ich habe das schon mal an anderer Stelle geschrieben. Das Risiko sich zu „vermindern“ oder es nicht beweisen zu können oder eines Fehlurteils trägt am Ende der Mieter. Wer eigentlich nicht mindern also sparen möchte, sondern den Mangel beseitigt haben möchte, sollte eine entsprechende Mangelbeseitungsklage mit einem Feststellungsantrag zur Minderungsberechtigung bis zur Beseitigung des Mangels erheben. Das BGB ist da zwar eindeutig, jedoch geht das Prozessrecht da nur bedingt mit. Für den Vermieter ist das ein herrlicher Weg mit der Räumungsklage den Druck zu erhöhen und in eine bessere Position zu kommen. Weswegen das so selten gemacht wird, keine Ahnung. Man hat nicht mal ein Kostenrisiko, da man die Kosten am Ende mit der Miete verrechnen kann. Es gibt Mängel, deren Beseitigung kostet Tausende Euro, da hoffe ich doch besser, dass der Mieter 50 EUR mindert und irgendwann die Flocke macht, statt 5000,00 Euro oder mehr zu investieren.

  2. OchNööö sagt:

    OMG…
    Bei allem Verständnis für die Situation: „…gegen…“ – man kann es natürlich auch kaputt machen!
    Bis dahin hab ich der WG die Daumen gedrückt, nun ist es grenzwertig.

  3. Hallenser sagt:

    Die 7 werden sich trollen müssen. Mit Recht.

  4. Henk sagt:

    Die üblichen Verdächtigen? Irgendeine ‚N’GO?

  5. Detlef sagt:

    „Räumung, gegen Profit, gegen privates Wohneigentum“

    So ist das leider nicht der Einzelfall in diesem Lande.
    Es gibt aber zum Glück noch bezahlbaren Wohnen in einigen Stadtteilen und gute 1-2 Raumwohnungen.

  6. Arbeiter sagt:

    Ich hoffe es wird zeitnah geräumt. Gerne mit einer Einsatz-Hundertschaft.

  7. PaulusHallenser sagt:

    „gegen Profit, gegen privates Wohneigentum“, sagte ein Redner.“

    Daher weht der Wind. Diese Personen wollen eine Wohnungswirtschaft wie in der ehemaligen DDR an. Wozu das führt, kann man noch heute in Halle sehen.

    Ich hoffe, die Vermieterin kann sich vor Gericht durchsetzen. Wer die Miete nicht zahlt, der muss mit den Konsequenzen leben und eben ausziehen.

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